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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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Im Fokus radikaler Tieraktivisten: Jagd-Hochsitze im Baselbiet

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Aktivismus
Militante Tierschützer melden sich zurück

Lange war es in der Schweiz ruhig um die Animal Liberation Front. Im Baselbiet und im Tierpark Lange Erlen haben sich die radikalen Tierschützer nun wieder bemerkbar gemacht.
: Im Fokus radikaler Tieraktivisten: Jagd-Hochsitze im Baselbiet.
Im Fokus radikaler Tieraktivisten: Jagd-Hochsitze im Baselbiet.

Der Schweizer Ableger der US-amerikanischen Tierschutz-Organisation Animal Liberation Front (ALF) bekennt sich dazu, Ende April mehrere Hochsitze im Baselbiet zerstört zu haben. Zudem will die ALF ihre Botschaften auf einer Jagdhütte aufgesprayt haben, um gegen «mörderische Jagdaktivitäten» zu demonstrieren. Die Meldung, aufgeschaltet auf einem einschlägigen Blog, schliesst mit der Drohung: «Passt auf ihr verfluchten Bastarde, wir werden bald zurückkehren».

In einem Fall ist auch Strafanzeige gestellt worden. Die Oberwiler Jagdgesellschaft hat ihren zerstörten Hochsitz der Baselbieter Polizei gemeldet.

Schlagzeilen im Sommer 2009

Für Schlagzeilen sorgte die Animal Liberation Front in der Schweiz letztmals im Sommer 2009. Die Tierschutz-Organisation US-amerikanischer Herkunft soll damals in den Brandanschlag auf die Jagdhütte Daniel Vasellas im Tirol involviert gewesen sein. Damit sollte Druck auf Novartis ausgeübt werden, die Zusammenarbeit mit dem auf Tierversuche spezialisierten Labor HLS zu beenden.

ALF lehnt jegliche Form von Tierhaltung und die Verwertung tierischer Produkte ab. Eine Einschätzung der ALF findet sich in einem Interview des «Tages-Anzeiger» mit dem Schweizer Terrorismus-Forschers Jean-Marc Flükiger.

Lange Erlen im Visier

Spuren hinterliess die ALF auch im Stadtkanton. Auf zwei Eingangstafeln des Tierparks Lange Erlen sprayten die Aktivisten «Tiergefängnis». Edwin Tschopp, Präsident des Trägervereins, hat deshalb Anzeige erstattet. Tschopp zeigt sich auf Anfrage resigniert, versuche der Park doch seit einiger Zeit die Lebensräume der Tiere so natürlich wie möglich zu gestalten. Gehege würden vergrössert, die Anzahl der Tiere verringert. «Gewisse Tierschützer sind so sektiererisch, mit denen lässt sich nicht reden, da kannst du ebenso gut mit einer Betonwand diskutieren», sagt Tschopp. 

Die Antwort der ALF, aufgesprayt im Eingangsbereich des kleinen Zoos: «Nur Freiheit ist artgerecht.»

http://www.tageswoche.ch/de/2014_25/basel/661633/Militante-Tierschützer-melden-sich-zurück.htm

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Waffengesetz: Verfassungsschutz soll Jäger überprüfen?

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Büchse
Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit: Der DJV sagt "Nein" zu einer generellen Verfassungsschutzabfrage und begleitet den Gesetzgebungsprozess weiter kritisch.

Der Bundesrat hatte kürzlich gefordert, dass die Jagdbehörden im Rahmen einer Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Jägern stets auch bei den Verfassungsschutzbehörden nachfragen sollen. Der Antrag ging von Niedersachsen aus.

Die Bundesregierung hat das aber nun abgelehnt. Sie verweist hierbei auf die fehlende Notwendigkeit. Außerdem solle der Verwaltungsaufwand begrenzt werden. Die Waffenbehörden können schon jetzt eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durchführen, wie auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme schreibt. Verpflichtend ist dies aber nicht.

Erfreut über diese Rückendeckung zeigte sich der Deutsche Jagdverband. DJV-Präsident Hartwig Fischer hatte sich nach dem Beschluss des Bundesrates in einem Brief an Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages gewandt und die Bedenken des DJV vorgetragen.

Der Gesetzentwurf ist aber noch keineswegs vom Tisch: Das letzte Wort hat der Bundestag, der jetzt in den nächsten Monaten über den Entwurf beraten wird. Der DJV wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch begleiten und fordert weiter die Ablehnung der generellen Verfassungsschutzabfrage. Darüber hinaus will sich der DJV weiter für ein einfaches, sachgerechtes und unbürokratisches Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung einsetzen, heißt es.

http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Waffengesetz-Bundesregierung-teilt-Auffassung-des-DJV-1473176.html

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Können Jäger zu Tierschützern werden?

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Klar können Jäger zu Tierschützern werden, sie müssen vorher nur ihr Morden beenden. 

Stimmen Sie mit ab! 

NRW Es ist eine umstrittene Forderung, die die Jäger da stellen. Der nordrhein-westfälische Landesjagdverband will ein eingetragener Tierschutzverein werden. Eine absurde Idee, finden Tierschützer. Dass Tierschutz und Jagd auf den ersten Blick nicht zusammenpassen, leuchtet ein. Doch möglicherweise geht das schon. Was denken Sie? Stimmen Sie hier mit ab.

Sind Jäger auch Tierschützer, oder nicht?
Sind Jäger auch Tierschützer, oder nicht?

Als eingetragener Verein bekämen die Jäger "die Möglichkeit, gegen tierschutzrelevante Missstände und Verstöße zu klagen, bei laufenden Verfahren im Tierschutz mitzuwirken, Akten einzusehen und mehr", erklärt Hans-Jürgen Thies, Rechtsanwalt und selbst leidenschaftlicher Jäger. Weil aber in der Satzung des Landesjagdverbands der Tierschutz nicht als vorrangiger Zweck genannt werde, lehnte das Umweltministerium den Antrag ab.
 

Jäger fordern klare Aussagen zum künftigen Jagdgesetz.
Jäger wollen Eckpunkte des neuen Jagdgesetzes kennen

Die nordrhein-westfälischen Jäger verlangen Orientierung zum künftigen Jagdgesetz. Der zuständige Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) solle die Eckpunkte seiner Vorschläge offenlegen, sagte ein Sprecher des Jagdverbandes. mehr...

Nun betreut Rechtsanwalt Thies eine Klage gegen das Land NRW. Während er sich und die Seinen als "Anwalt und Fürsprecher der wildlebenden Tiere" sieht, reagieren Tierschützer und Tierethiker höhnisch bis empört auf den Vorstoß der Jäger.
  
BUND ist empört

"Die Idee ist an Absurdität nicht zu überbieten", sagt Holger Sticht, NRW-Landesvorsitzender beim BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland). Wer die Jagdpraxis der Jäger kenne, dem werde schnell klar, dass Jagd und Tierschutz nicht zusammenpassen.

Doch ist das Töten von wildlebenden Tieren unter gewissen Umständen wie etwa Arterhaltung, Bestandsregulierung und das Ausrotten von Krankheiten vielleicht doch eine Form von Tierschutzes? Oder bleiben beide Welten völlig unvereinbar, ist die Forderung der Jäger tatsächlich absurd und empörend? Stimmen Sie hier mit ab! 

 

Abstimmung Soll der Landesjagdverband zum Tierschutzverein werden?

http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/vermischtes/aktuelles_berichte/Schreiben-Sie-uns-ihre-Meinung-Jaeger-als-Tierschuetzer-Geht-das;art29854,2402048

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HABSCHEID: Sachbeschädigung an Hochsitz

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HABSCHEID. In einem der Hofswaldstraße nahe gelegenen Waldgebiet wurde in der Nacht von Samstag, 14. Juni, 22.15 Uhr, auf Sonntag, 15. Juni, 21.45 Uhr, ein Hochsitz beschädigt.

Ein unbekannter Täter brach den Stützbalken kaputt und riss die gesamte Innenverkleidung aus dem Hochsitz. Er beschädigte sämtliche Fenster im Hochsitz, indem sie gewaltsam raus gebrochen wurden.

http://lokalo.de/artikel/60962/sachbeschaedigung-an-hochsitz

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Kreispolizeibehörde Euskirchen / POL-EU: Brand eines Hochsitzes

Mechernich-Eicks (ots) - Am 13.06.2014 wurde gegen 22.15 Uhr festgestellt, das im Eickser Wasserschutzgebiet ein Hochsitz brennt. Bei Eintreffen der Freiwilligen Feuerwehr Floisdorf war der Hochsitz bereits vollständig niedergebrannt. Ein angrenzender Baum geriet ebenfalls in Brand. Das Feuer konnte schnell gelöscht werden. Ursache bisher noch nicht bekannt.

http://www.ad-hoc-news.de/kreispolizeibeh-rde-euskirchen-pol-eu-brand-eines-hochsitzes--/de/News/37421832

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NRW: Tier- und Naturschutzverbände für Jagdreform

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http://www.lifepr.de/uploads/thumbnail/width/400/height/320/id/458712.jpg

(lifePR) (Aachen, 24.06.2014)

Die Tier- und Naturschutzverbände Nordrhein-Westfalens haben sich zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für eine Reform des Landesjagdgesetzes einzusetzen. Dies verkündeten heute der Bundesverband Menschen für Tierrechte, der Deutsche Tierschutzbund, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund (NABU), der Europäische Tier- und Naturschutz (ETN), Animal Public, PETA und der Bund gegen Missbrauch der Tiere bei einer Pressekonferenz in Düsseldorf.

"Grundsätzlich fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte die sofortige Abschaffung der Jagd, da Tiere ein Recht auf Leben und Unversehrtheit haben. Dazu sind die im Land- und Bundestag vertretenen Parteien allerdings noch nicht bereit. Um den vielen Tieren Schmerzen und Leiden zu ersparen und zu einer spürbar besseren Lebenssituation für sie beizutragen, fordern wir die Landesregierung NRW auf, einen Paradigmenwechsel zugunsten des Tierschutzes bei der Jagd einzuleiten. Eine Verpflichtung dazu ergibt sich schon durch die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung 2001 und durch das Staatsziel im Grundgesetz", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

"Es ist mehr als überfällig, ein in seinen Grundzügen seit 1934 kaum geändertes Jagdgesetz endlich an den Wissensstand und die Rechtslage des 21. Jahrhunderts anzupassen", sagte der Vizepräsident des Landestierschutzbundes Dr. Ralf Unna. Die Jagd dürfe keine Ausnahmen mehr von geltendem Tier- und Naturschutzrecht bekommen.

In einer Resolution stellten die Verbände ihre Mindestanforderungen an das neue Jagdgesetz vor. Hierzu zählen u.a. die Abschaffung des Haustierabschusses, der Fallenjagd und der Ausbildung am lebenden Tier. Ferner sollen Marder, Wildkatze, Rabenvögel, Schwäne und Schnepfen von der Liste jagdbarer Arten gestrichen sowie die Jagdzeiten auf die Monate September bis Dezember konzentriert werden.

"Diese Mindestanforderungen des Tier- und Naturschutzes sind zu erfüllen, wenn die Landesregierung ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen will", sagte Holger Sticht, Vorsitzender des BUND NRW.

Die Landesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag ein ökologisches Jagdgesetz sowie einen "Paradigmenwechsel zur Nachhaltigkeit" bei der Jagd angekündigt. Ein erster Gesetzesentwurf wird für diesen Sommer erwartet.

Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen werden aufgerufen, diese Resolution zu unterstützen unter http://www.bund-nrw.de/kampagne_jagdreform_jetzt/

http://www.lifepr.de/pressemitteilung/menschen-fuer-tierrechte-bundesverband-der-tierversuchsgegner-ev/Tier-und-Naturschutzverbaende-fuer-Jagdreform/boxid/494399

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Stadt Willich: Vogelmord - Das erste Urteil ist gefällt

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Stadt Willich: Vogelmord: Das erste Urteil ist gefällt
Am Freitag, 5. April 2013, war in Neersen diese Falle zum Fangen von Vögeln entdeckt worden. Das Foto zeigt einen Polizisten bei den Ermittlungen am Fundort. 


Stadt Willich.
Der Jagschein ist endgültig weg, das Strafverfahren läuft. Im schlimmsten Fall der Greifvögeltötung am Niederrhein vor gut einem Jahr wurde ein erstes Urteil gesprochen. Eine weitere Klage ist anhängig.

Für diesen Jäger wird es keine Jagd mehr geben. Das sieht das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes vor. Es lehnte die Klage zur Anfechtung der Entziehung des Jagdscheines ab. Damit bleibt der Jagdschein eingezogen. Der Jäger hatte im April vergangenen Jahres Schlagzeilen gemacht, weil er Greifvogelfallen mit Lebendköder benutzte und zudem durch Giftköder weitere Greifvögel tötete. Letzteres konnte durch ein Gutachten des staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes belegt werden. In den ausliegenden Wildinnereien sowie in den toten Bussarden konnte das in der EU verbotene Insektizid Aldicard nachgewiesen werden. Aufgrund der Schwere des Vergehens zog die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen den Jagdschein des Beschuldigten sofort ein. Der Jäger klagte dagegen, doch das ohne Erfolg.

In öffentlicher Sitzung wies die Jagdrechtskammer des Verwaltungsgerichts die Klage jetzt ab und bestätigte damit den Einzug des Jagdscheines. "In der Sache ist die Verwaltung bestätigt worden", kommentiert die Pressestelle des Kreises Viersen das Urteil. Der Mann darf somit nicht mehr jagen und auch keine Waffe mit sich führen. Damit ist der Fall an sich aber noch nicht abgeschlossen. Die Räder der Justiz laufen weiter, denn das Komitee gegen Vogelmord stellte im vergangenen Jahr direkt eine Strafanzeige bei der Polizei, und das Strafverfahren läuft nach wie vor. "Wir haben noch keine Ladung als Zeuge erhalten. Aber es ist normal, dass es mit Terminen vor Gericht etwas länger dauert. Wir haben alles, was damals passiert ist, umfangreich dokumentiert. Allein die Strafanzeige ist zehn Seiten lang", sagt Axel Hirschfeld, Biologe und Sprecher des Komitees gegen Vogelmord.

Der Jäger mache sich direkt mehrerer Straftatbestände schuldig. Das Nachstellen von Greifvögel sei an sich bereits eine Straftat. Er habe mit den Fallen und Tötungen der Greifvögel gegen das Bundesnaturschutzrecht verstoßen, da es sich um streng geschützte Arten handelt. Die Vögel stehen zudem das gesamte Jahr über unter Schonzeit, womit auch ein Verstoß gegen das Schonzeitverfahren erfolgt sei. Ein weiterer Verstoß gehe gegen das Tierschutzgesetz. Die Tötung eines Wirbeltieres ohne Grund ist nämlich ebenfalls verboten. "Sollte sich jetzt noch herausstellen, dass bei den Taten von einer Gewohnheitsmäßigkeit ausgegangen werden kann, dann muss der Beklagte mit einer Freiheitsstraße rechnen", sagt Hirschfeld, der mit Spannung den Hauptverhandlungstermin erwartet.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/willich/vogelmord-das-erste-urteil-ist-gefaellt-aid-1.4334045

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Siehe dazu auch:
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Jagt er ohne Jagdschein weiter?In Bezug auf die Greifvögeltötungen in Willich ist ein anonymer Brief aufgetaucht, der unter anderem der Unteren Jagdbehörde des Kreises Viersen sowie der Kreispolizei zugespielt wurde. Darin wird der angeklagte Jäger beschuldigt, an Jagden teilgenommen zu haben, obwohl er sich nicht mehr im Besitz eines gültigen Jagdscheines befindet.

Dazu nennt der unbekannte Verfasser weitere Namen, mit denen sich der Mann auf der Jagd befunden haben soll. Die Pressestelle des Kreises Viersen teilte mit, dass sie den anonymen Brief an das zuständige Verwaltungsgericht weitergeleitet hat. Die Polizei übergab das Schreiben der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet nun, inwieweit weitere Ermittlungen durch die Polizei erfolgen werden.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/willich/jagt-er-ohne-jagdschein-weiter-aid-1.4334044

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Berlin, Freitag 27.Juni 2014 - Bundesjägertag

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Bundesjägertag 2012

Hat schon jemand Aktionen gegen den Bundesjägertag in Berlin geplant? Bislang sind mir noch keine sicher bekannt. Fals jemand schon eine Demo angemeldet hat bitte mal melden.

Nun melden wir eine Demo an:

Berlin,Fr.27.6.2014: Jagdgegnerdemo gegen den Bundesjägertag

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"Jagd zwischen Tradition und Moderne" / Bundesjägertag 2014: mehr als 300 Delegierte und Gäste erwartet

Berlin – Zum Bundesjägertag begrüßt Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), am 27. Juni 2014 mehr als 300 Delegierte und Gäste in Berlin. Unter dem Motto "Jagd zwischen Tradition und Moderne” tagt das höchste Entscheidungsgremium der Jägerschaft dieses Jahr zum 65. Mal. Der DJV vertritt als Dachverband rund 250.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland.

http://www.02elf.net/panorama/jagd-zwischen-tradition-und-moderne-bundesjaegertag-2014-mehr-als-300-delegierte-und-gaeste-erwartet-605542

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Das Programm des Bundesjägertages. Bereits am Donnerstag gibt es eine Hubertusmesse vorweg.
http://medienjagd.test.newsroom.de/4939_einladung_bundesjaegertag_2014_rzlr_es.pdf

Der Bunmdesjägertag findet im Andel s Hotel statt. -

Aandel's Hotel, Berlin, Landsberger Allee 106, 10369 Berlin
http://www.google.com/maps/place/andel's+Hotel+Berlin/@52.528467,13.45706,17z/data=!3m1!4b1!4m2!3m1!1s0x0:0x5d083f05e6490260?hl=de

Berlin,Fr.27.6.2014: Jagdgegnerdemo gegen den Bundesjägertag

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Jäger horteten 24 Greifvögel in der Tiefkühltruhe

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Im Fall zweier Jäger aus dem Burgenland, die geschützte Greifvögel gewildert haben sollen, liegen Ergebnisse der Hausdurchsuchungen vor. VIER PFOTEN fordert den lebenslangen Entzug der Jagdscheine der beiden angeklagten Jäger.

Präparierte Greifvögel wurden von den Ermittlern entdeckt

Präparierte Greifvögel wurden von den Ermittlern entdeckt

Ermittler fanden 24 in Tiefkühltruhen eingefrorene und elf präparierte Greifvögel, darunter Eulen, Bussarde, Falken und Habichte Uhu. Das bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Magdalena Wehhofer, der APA nach einem "Kurier"-Bericht.

Verbotene und nicht registrierte Waffen gefunden

Polizisten hatten am 22. Mai bei den Weidmännern aus dem Bezirk Oberpullendorf nachgeschaut und waren auf die Greifvögel gestoßen. Dabei fanden sie auch zwei verbotene sowie fünf nicht registrierte Waffen - ein Gewehr und vier Faustfeuerwaffen. Auch ein Werkzeug, das zwar keine Waffe im engeren Sinn sei, jedoch dennoch unter das Waffengesetz falle, sei aufgetaucht.

Todesursachen und Alter

"Bei den eingefrorenen Greifvögeln wird jetzt abgeklärt, was die Todesursache ist", sagte Wehofer. Was die Präparate betrifft, soll deren Alter festgestellt werden, "weil es nicht immer verboten war, Greifvögel zu schießen." Außerdem sollen noch weitere Zeugen befragt werden. Mit dem Vorliegen des nächsten Berichts sei nicht vor Herbst zu rechnen. "Ob das der Abschluss der Erhebungen ist, kann man derzeit noch nicht sagen", so die StA-Sprecherin.

Jagdschein-Entzug gefordert

Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" hat am Dienstag gefordert, den betroffenen Jägern lebenslang den Jagdschein zu entziehen. "Es handelt sich hier um kein Bagatelldelikt. Die Jäger haben nicht nur grob gegen das Jagdgesetz verstoßen, sondern geschützte Tiere getötet", so Kampagnenmitarbeiterin Irina Fronescu von Vier Pfoten. "Eine Geldstrafe alleine würde diese Menschen sicher nicht abhalten, ein solches Verbrechen erneut zu verüben", erklärte Fronescu.

Vier Pfoten verdächtige die Jäger außerdem der illegalen Geschäftemacherei mit geschützten Tieren. Für den Leiter der Eulen- und Greifvogelstation in Haringsee in Niederösterreich sei "die Sache recht eindeutig: Die Tiere wurden eingefroren, um sie später präparieren zu lassen", meinte Fronescu. Vier Pfoten fordere die Staatsanwaltschaft auf, dies im Zuge der Ermittlungen zu berücksichtigen.

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/3667599/jaeger-horteten-24-greifvoegel-tiefkuehltruhe.story

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Taubenzüchter fordert Abschuss von Greifvögeln

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Jäger in Kläden verweisen auf den Schutzstatus / Viele Waschbären erlegt

Kläden. Die Berichte der Jagdpächter in Kläden fielen nüchtern aus. Die Zahlen der erlegten Tiere im zurückliegenden Jagdjahr wurden genannt. Auffallend: In den Revieren Kläden und Kraatz wurden insgesamt 32 Waschbären erlegt.

Greifvögel, wie hier ein Sperber, nehmen sich ab und zu auch mal eine Taube zum Frühstück. Das ärgert insbesondere die Taubenzüchter, die das Greifvogel-Jagdverbot kritisierten.
Greifvögel, wie hier ein Sperber, nehmen sich ab und zu auch mal eine Taube zum Frühstück. Das ärgert insbesondere die Taubenzüchter, die das Greifvogel-Jagdverbot kritisierten.

Von einer Plage wollte noch niemand reden, doch gehe von einem unkontrollierten Wachsen der Population eine nicht geringe Gefahr aus, hieß es. So auch für die Vögel, deren Gelege von den einst aus Nordamerika stammenden Tieren geplündert werden. Doch für einige anwesende Jagdgenossen in der Gaststätte Hoffmann gibt es noch ein anderes Problem. Wilfried Pietschmann, passionierter Taubenzüchter aus Kläden, forderte wiederholt den kontrollierten Abschuss von Greifvögeln. „Es ist nicht zu verstehen, das diese Vögel Überhand nehmen und die wertvollen Brieftauben töten“, machte Pietschmann klar. Sein Schlag sei auch schon betroffen. Es komme immer wieder vor, dass Tiere auf dem Wettkampfflug angegriffen werden. Und verenden. „Uns Taubenzüchtern hilft niemand. Eher wird der Abschuss des Wolfes einmal angeordnet, denn die Wolfsgegner haben eine größere Lobby“, so der Taubenfreund.

Wiederholt hatte auch Günter Herte aus Kläden den Abschuss von Elstern gefordert. „Man hört kaum noch einen Singvogel“, sagte er während der Versammlung und kritisierte den Abschuss nur einer Elster im letzten Jahr. Man habe den Eindruck, dass die Jäger das Geld für die Munition sparen wollten, mutmaßte er. Das sei aber nicht der Fall, entgegnete Jagdpächter Jürgen Schünke. Elstern dürften im Dorfgebiet und 300 Meter drumherum nicht geschossen werden. Herte entgegnete: „Auch im Wald gibt es Elstern.“

Freilaufende Hunde sind immer wieder ein Problem. „Es ist kein Problem, den Hund mal auf der Wiese frei laufen zu lassen, aber nicht im Wald“, so Jürgen Schünke. Er verwies auf einen Vorfall mit zwei Tieren aus Kaulitz – einen Husky und einen Schäferhundmischling, die die gesamte Jagdregion in Unruhe versetzten.

Klädens Jagdpächter Dr. Thomas Nothnagel gab bekannt, dass ein Hase geschossen wurde. Das sorgte für Erstaunen, denn die Gäste waren der Ansicht, dass es kaum Hasen gebe.

Einen Hinweis an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft gab es vom Vorstand. Wer Land verkauft, sollte das unbedingt anzeigen. Damit die Jagdpacht richtig ermittelt werden kann.

http://www.az-online.de/lokales/altmarkkreis-salzwedel/arendsee/taubenzuechter-fordert-abschuss-greifvoegeln-3653388.html

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Vogelbestände in Osteuropa profitieren von neuer Gesetzgebung

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VOGELSCHUTZ LOHNT SICH!

Vogelschutz ist eine internationale Aufgabe, nicht zuletzt, weil für Vögel nationale Grenzen bedeutungslos sind. Jedoch fußt der Schutz vor Ort auf nationaler Gesetzgebung. Während frühere Studien bereits den Nutzen des legislativen Vogelschutzes in Westeuropa und den Vereinigten Staaten untersucht haben, stellt eine neue Studie nun den Nutzen der Vogelschutz-Gesetzgebung in Osteuropa auf den Prüfstand.

Vergleich von Langzeitenreihen von Vögeln in zehn Ländern

Für die Untersuchung wurden Daten der Bestände geschützter und ungeschützter Vogelarten in zehn osteuropäischen Ländern - Tschechische Republik, Slowakei, Polen, Weißrussland, Litauen, Moldawien und Estland sowie Ungarn und Kroatien - ausgewertet. Allen Ländern ist gemein, dass die den Vogelschutz betreffende Gesetzgebung in den späten 80er oder frühen 90er Jahren verabschiedet wurde. Ein Team der Universität Brno, des Frankfurter LOEWE Biodiversität und Klima Forschungszentrums (BiK-F) und weiterer Universitäten verglich, wie sich die Bestände einzelner Vogelarten in diesen Ländern in den Zeiträumen 1970 bis 1990 und 1990 bis 2000 entwickelt haben. Die Daten lieferte die Vogelschutzorganisation BirdLife, die regelmäßig großräumig Populationsdaten von Vögeln in Europa zusammenträgt.

Geschützte Vögel profitierten vom politischen Umbruch in Osteuropa

Die beiden Untersuchungszeiträume fallen mit der Zeit vor und nach dem politischen Umbruch und der Einführung moderner Umweltgesetzgebung in vielen Ländern in Osteuropa zusammen. Der Zustand der Populationen im ersten Zeitraum (d.h. "vor" der Schutzgesetzgebung) konnte daher direkt mit der Anzahl der Vögel im zweiten Zeitraum, also nach Etablierung der Schutzgesetzgebung, verglichen werden. Es zeigte sich, dass sich die Bestände geschützter Arten nach 1990 besser entwickelt haben als die der nicht-geschützten Arten. "Das deutet darauf hin, dass nationale Regelungen tatsächlich dazu beigetragen haben, den Rückgang geschützter Arten aufzuhalten. Insbesondere hat sich der Bestand geschützter Vogelarten in den Ländern positiv entwickelt, die mit großem Aufwand ausgewählte seltene oder charakteristische Vogelarten schützen", so Prof. Katrin Böhning-Gaese, BiK-F.

Kombination unterschiedlicher Schutzkonzepte am effektivsten

Dieses Konzept kommt in Weißrussland, der Tschechischen Republik, Litauen, Moldawien und der Ukraine zum Tragen, die per Gesetzgebung für weniger als 50 % der Vogelarten einen solchen tiefgreifenden Schutzansatz anwenden. Kroatien, Estland, Ungarn, Polen und die Slowakei schützen über 80 % ihrer Vogelarten, auch solche die nicht akut bedroht sind, jedoch mit vergleichsweise oberflächlichen Maßnahmen. Obwohl es sich zunächst nur um eine Korrelation handelt, deutet der positive Zusammenhang zwischen Schutz und Bestandsentwicklung darauf hin, dass Artenschutz per Gesetz funktioniert. Insgesamt scheint es am effektivsten, viele Arten unter Schutz zu stellen und gleichzeitig besondere Maßnahmen zu ergreifen, um seltene oder bedrohte Arten zu erhalten.

Gesetzgebung konnte allgemeinen Negativtrend aber nicht aufhalten

"Dass die Bestände geschützter Arten nach Beginn des Schutzes durchschnittlich nur noch halb so stark zurückgingen wie vorher, klingt zunächst gut. Aber wir haben auch gesehen, dass in den Jahren 1990-2000 die Vogelbestände unabhängig vom Schutzstatus im Mittel noch immer rückläufig waren", so der Ko-Autor der Studie, Dr. Matthias Schleuning, BiK-F. Ein dritter Statusbericht von BirdLife zum Zustand europäischer Vogelarten, in den auch im Auftrag der Europäischen Kommission zusammengestellte neue Daten einfließen, wird deshalb mit Spannung erwartet: Er wird zeigen, ob die in der vorliegenden Studie aufgezeigten Trends weiterhin gelten, und ob Europa sein Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt und den Rückgang der Ökosystemleistungen bis 2020 zu stoppen, erreichen kann. Die auf dem neuen Statusbericht basierende Rote Liste der Vögel Europas wird 2015 veröffentlicht.

Publikation:
Kolecek, J et al.: Birds protected by national legislation show improved population trends in Eastern Europe. -Biological Conservation. DOI: /10.1016/j.biocon.2014.02.029

LOEWE Biodiversität und Klima Forschungszentrum, Frankfurt am Main
Mit dem Ziel, anhand eines breit angelegten Methodenspektrums die komplexen Wech-selwirkungen von Biodiversität und Klima zu entschlüsseln, wird das Biodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F) seit 2008 im Rahmen der hessischen Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz (LOEWE) gefördert. Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und die Goethe Universität Frankfurt sowie weitere direkt eingebundene Partner kooperieren eng mit regionalen, nationalen und internationalen Akteuren aus Wissenschaft, Ressourcen- und Umweltmanagement, um Projektionen für die Zukunft zu entwickeln und wissenschaftlich gesicherte Empfehlungen für ein nachhaltiges Handeln zu geben. Mehr unter www.bik-f.de

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese
LOEWE Biodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F),
Tel. + 49 (0)69 7542 1890
katrin.boehning-gaese@senckenberg.de

oder

Dr. Matthias Schleuning
LOEWE Biodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F)
Tel. + 49 (0)69 7542 1892
matthias.schleuning@senckenberg.de

oder

Sabine Wendler
LOEWE Biodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F),
Pressereferentin
Tel. +49 (0)69 7542 1838
Sabine.wendler@senckenberg.de

Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung

Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung wurde bereits 1817 von engagierten Frankfurter Bürgern als Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft gegründet. Heute ist sie eine der wichtigsten Forschungseinrichtungen rund um die biologische Vielfalt und mit dem Frankfurter Haus eines der größten Naturkundemuseen Europas.

Gemäß ihrer langen Tradition ist es ?Aufgabe der Gesellschaft, Naturforschung zu betreiben und die Ergebnisse der Forschung durch Veröffentlichung, durch Lehre und durch ihre Naturmuseen der Allgemeinheit zugänglich zu machen (Satzung 2). Das ist heute wichtiger als je zuvor, denn dank moderner Naturforschung können Antworten auf dringliche Fragen der Gegenwart gefunden werden, wie z.B. zum Natur- und Klimaschutz.

Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) ist Träger der sechs Senckenberg Forschungsinstitute und der drei Naturkundemuseen.

http://www.ad-hoc-news.de/vogelschutz-lohnt-sich-vogelbestaende-in-osteuropa--/de/News/37581311

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Weihenlinden: Jagdkanzel zerstört und aufs Gleis geschoben

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Unbekannte wüteten jetzt in Weihenlinden.

 

Wie die Polizei erst jetzt berichtet, wurde die auf dem stillgelegten Zubringergleis zur ehemaligen US-Kaserne stehende Jagdkanzel in der Nacht vom 5. auf den 6. Juni, Donnerstag auf Freitag, mutwillig zerstört. Die Täter sägten die fingerdicken Stahlbolzen durch, schoben die Kanzel rund 500 Meter weit auf den Gleisen entlang und stürzten sie dann um.

http://www.ovb-online.de/rosenheim/bad-aibling/jagdkanzel-zerstoert-hoeglinger-jaeger-setzen-belohnung-3653034.html

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Neues Jagdgesetz NRW: Tierschützer fordern Abschussverbote

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DÜSSELDORF.  Im Konflikt um ein neues Landesjagdgesetz fordern die Tierschützer in NRW drastische Abschussverbote. Noch stehen über 100 Tierarten auf der Liste der jagdbaren Tiere. Geht es nach dem Bund für Natur- und Umweltschutz (BUND), darf in den Wäldern künftig nur noch zum Halali auf sechs Paarhuferarten geblasen werden: Rehe, Wildschweine, Rot-, Dam-, Sikahirsch und Mufflon.

  Jäger begutachten bei Siegburg nach einer Treibjagd erlegte Wildschweine und Rehe.br /
								Foto: dpa Jäger begutachten bei Siegburg nach einer Treibjagd erlegte Wildschweine und Rehe.

Die Jäger sind empört: Aus Sicht der Waidmänner reicht es wie bisher aus, für gefährdete Arten Schonzeiten zu verhängen. Nach der Sommerpause will Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) den Entwurf für ein ökologisches Jagdgesetz vorlegen.

Seit Monaten tobt ein erbitterter "Glaubenskrieg" um die Jagd: Nur im Verzicht auf bleihaltige Munition sind sich die beiden Lager offenbar einig. Mit einem Zehn-Punkte-Katalog der Mindestanforderungen schüren acht Tier- und Naturschutzverbände den Streit mit den Grünröcken. Dazu zählt auch ein Verbot des Abschusses von Haustieren.

"Über 10 000 Katzen werden jährlich in NRW zur Strecke gebracht", kritisierte der Vizepräsident des Tierschutzbundes NRW, Ralf Unna, in Düsseldorf. Zum Schutz von Vogelarten plädiert Tierarzt Unna für die Kastration von "Streunerkatzen". Der Landesjagdverband hält den Abschuss von wildernden Katzen und Hunden "in Notfällen" aber weiter für unverzichtbar, um wildlebende Tierarten zu schützen.

Die Tierschützer verlangen ein Ende der Fallenjagd und der Ausbildung von Jagdhunden an flugunfähig gemachten Enten. Ferner sollen Marder, Wildkatzen, Rabenvögel, Schwäne und Schnepfen von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden. "Darunter geht nichts", drohte BUND-Landeschef Holger Sticht nach dem ersten Zusammenschluss von Natur- und Tierschützern in NRW.

Grundsätzlich sollen nur noch Tiere geschossen werden dürfen, die später auch verzehrt werden. Teile der Jägerschaft nahm Unna ohne Schonfrist verbal voll ins Visier: "Jäger geben in ihrer Freizeit viel Geld aus, um Tiere hobbymäßig zu töten. Wir wollen Tiere überleben lassen. Ich weiß nicht, wie das zueinander kommen soll."

Umweltminister Remmel hat das neue Jagdgesetz schon mehrfach vertagt, weil Jäger und Tierschützer sich wie die Kesselflicker bekämpfen. "Es geht nicht darum, die Jagd zu schwächen und die Jäger zu diskreditieren", wirbt Remmel um Verständnis. Der Minister will die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd stärken - deshalb überdenkt Remmel auch die Befugnisse zum Töten streunender Haustiere.

Tierschützer Ralf Unna gibt sich entschlossen und wenig kompromissbereit: "Die Jagd darf keine Ausnahmen mehr vom Tier- und Naturschutzrecht bekommen." Jochen Borchert, Vorsitzender der Jägerstiftung natur und mensch, kritisiert: "Die Forderungen der Tier- und Naturschutzverbände haben faktisch die Abschaffung der Jagd zur Folge."

Die Jäger seien bereit, über eine Reform des Landesjagdgesetzes zu diskutieren. "Wir lassen uns aber nicht von Ideologen treiben und uns auf Schädlingsbekämpfer und Wildfleischversorger reduzieren."

Wer darf jagen?

Wer in Deutschland jagen will, braucht einen amtlichen Jagdschein. Dazu müssen Theorie- und Schießprüfung bestanden werden. Nachzuweisen sind unter anderem Kenntnisse über Tierarten und Naturschutz. Auch Waffentechnik, Jagdrecht, Behandlung des erlegten Wildes und Wissen über Jagdhunde gehören zum Pflicht-Kanon.

Insgesamt sind für die schriftliche staatliche Prüfung 100 Fragen aus einem 500 Punkte umfassenden Katalog zu beantworten. Zuständig ist die untere Jagdbehörde der Region. Wer mit Greifvögeln jagen will, muss zusätzlich noch eine Falknerprüfung ablegen. Ausländern kann ein Tagesjagdschein erteilt werden, wenn entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/tierschuetzer-fordern-abschussverbote-article1386030.html

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Jagdstatistik NRW 2012/2013

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Zahl der Woche - Jagd Jäger und Bejagte

In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa 8.200 Jagdreviere, in denen gejagt wird. 1.287.316 Tiere wurden in der Jagdsaison 2012/13 dort erlegt. Zu viele, meinen Tierschützer und forderten in dieser Woche strengere Gesetze. Die Jäger wehren sich und verweisen auf Natur- und Artenschutz.


Grafik zeigt die 10 Tierarten, die in NRW bei der Jagd erlegt wurden
Bild 1 vergrößern  Tabelle zur Grafik

Ein bedeutender Anteil der geschossenen Tiere entfällt dabei auf „klassische“ Jagdtiere wie Rehe, Wildschweine, Hasen und Kaninchen sowie Enten und Fasane. Insgesamt 510.111 dieser Tiere wurden in der Saison 2012/13 erlegt. An der Spitze der Liste stehen aber mehr als 450.000 Ringeltauben. Deren Abschüsse erfolgen nach Angaben des Landesjagdverbands (LJV) NRW vor allem dort, wo die Tiere Schäden in der Landwirtschaft anrichten. Den durch die Jagd verhinderten Schaden beziffert der LJV auf etwa 4 bis 5 Millionen Euro pro Jahr.

Anstieg bei Füchsen und Wildschweinen

Auffällig ist bei den Abschusszahlen im Vergleich zur Vorsaison ein deutlicher Anstieg bei Füchsen und Wildschweinen. „Der Grund hierfür liegt wahrscheinlich in besseren Bejagungsmöglichkeiten“, erklärt Andreas Schneider vom Landesjagdverband. Der Winter 2012/13 war lang und schneereich. Das sei bei der Jagd auf Schwarzwild hilfreich, da die Tiere in der Nacht bei geschlossener Schneedecke gut zu sehen seien. Die Abschusszahlen seien aber gerade bei Wildschweinen sehr schwankend, weil die Vermehrungsraten der Tiere nicht konstant sei.


Weniger Abschüsse bei wildernden Haustieren
 


Grafik zeigt die Zahl der erlegten, wildernde Katzen und Hunde in NRW
Bild 2 vergrößern

Für Diskussionen sorgen immer wieder Abschüsse von wildernden Hunden und Katzen. 77 Hunde und 10.047 Katzen wurden von Jägern in NRW in der Jagdsaison 2011/2012 erlegt. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren aber deutlich zurückgegangen. Der Landesjagdverband sieht dafür zwei Gründe. „Auf der einen Seite führen wir dies auf die Zurückhaltung der Jäger zurück“, so Andreas Schneider. Auf der anderen Seite zeigen Informationskampagnen Wirkung, mit denen die Jägerschaft bei den Tierhaltern unter anderem dafür werbe, Haustiere nicht unbeaufsichtigt in den Wald laufen zu lassen. Ganz auf den Abschuss verzichten könne man allerdings nicht, so Schneider. Die wildernden Haustiere seien schließlich eine Gefahr für den Tierbestand im Wald.

Die genauen Abschusszahlen werden nach jeder Jagdsaison im Frühjahr erhoben. Die Jäger melden die Zahlen an die Aufsichtsbehörden, von wo sie an die oberste Jagdbehörde – das Ministerium für Umweltschutz – gemeldet werden. In diesen Listen sind sowohl die bei der Jagd erlegten Tiere verzeichnet als auch das Fallwild. Damit werden Tiere bezeichnet, die etwa nach Verkehrsunfällen getötet wurden.

http://www1.wdr.de/themen/panorama/sp_zahlderwoche/zdw416.html

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Wilderei: Boka Haram finaziert Terror in Nigeria mit Elfenbeinhandel

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Wilderei: Boko Haram finanziert Terror in Nigeria mit Elfenbeinhandel

„Mehr als 200 Mädchen von Boko-Haram-Terroristen verschleppt“, titelten dieses Frühjahr zahlreiche Medien. Und vor wenigen Tagen: „Wilderer töten 20.000 Elefanten auf der Jagd nach Elfenbein.“ Zwei Schlagzeilen – zwei scheinbar von einander unabhängige Geschichten. Doch sie gehören enger zusammen, als man meint.

Denn Terror und Wilderei sind längst eng miteinander verflochten. So finanziert die islamistische Terrorgruppe Boko Haram, die in Nigeria Schulmädchen entführt und zuletzt bei einem Bombenanschlag mehr als 20 Menschen getötet hat, ihren blutigen Feldzug mit den Erlösen aus gewildertem Elfenbein. Auch Kriegsverbrecher Joseph Kony gelang die Flucht durch Zentralafrika im vergangenen Jahr mit Hilfe des “weißen Goldes”.

In Kenia steht die Al-Shabaab-Miliz im Verdacht, in den illegalen Elfenbeinhandel verwickelt zu sein. Genau wie die Lord’s Resistance Armee in Uganda, Rebellengruppen und Terrorzellen in Simbabwe, Somalia, Mosambik, Gabun, Tansania und im Kongo – die Liste scheint endlos.

 

Elfenbein bringt mehr Geld als Kokain

Galt das Abschlachten von Elefanten und Nashörnern lange lediglich als Umweltproblem, ist heute klar, dass die Wilderei mit einem geschätzten Umsatz von bis zu 20 Milliarden US-Dollar ein wichtiges Standbein für Rebellengruppen und Terrororganisationen ist.

Der illegale Handel mit Tierprodukten rangiert auf Platz vier der lukrativsten Verbrechen der Welt. Auf den globalen Schwarzmärkten bringt ein Kilo Nashorn zwischen 20.000 und 60.000 US Dollar und liegt damit höher im Kurs als Gold oder Kokain.

Auf Mitglieder des Xaysavang-Netzwerkes, das von Laos aus operiert und mit Elfenbein lukrative Geschäfte in ganz Asien macht, hat die amerikanische Regierung vor kurzem sogar ein Kopfgeld von einer Million Euro ausgesetzt. Denn die Wilderei in Afrika berührt längst auch internationale Sicherheitsinteressen.

Mit Panzerfäusten und Granaten gegen Dickhäuter

Was tut man in den betroffenen Ländern? Die Behörden lassen beschlagnahmte Tierprodukte verbrennen. In Indonesien verhängten islamische Rechtsgelehrte eine Fatwa gegen Wilderei. Auch ob Regierungen den legalen Handel mit Tierprodukten etwas ausweiten sollten, um dem Schwarzmarkt das Wasser abzugraben, diskutieren Experten.

Doch die Nachfrage scheint unersättlich zu sein. Auseinandersetzungen zwischen Wildhütern und den Wilderern gleichen Kleinkriegen. Vor allem die Wilderer sind mit modernsten Waffen wie Maschinengewehren und Sprengfallen ausgerüstet und haben häufig eine militärische Ausbildung. Die Sudanesische Volksbefreiungsarmee (SPLM) soll sogar mit Panzerfäusten und Granaten Jagd auf die Dickhäuter machen.

So grausam und bedrückend der Tod zehntausender Elefanten und Nashörner sein mag. Die blutige Jagd auf bedrohte Tiere ist nur der Anfang einer Militarisierung und Professionalisierung in der Wilderei. An deren Ende steht die Finanzierung von Entführungen, Bombenanschlägen und Massakern von Menschen, wie sie derzeit in Nigeria erlebt. Das ist ein fataler Trade-Off, den besonders asiatische Kunden befördern, die auf den Status und die „heilenden Kräfte” von Elfenbein und Co. nicht verzichten wollen.

Solange die Regierungen dieser Länder nicht härter durchgreifen und es auch im Alltag geächtet ist, entsprechende Produkte zu nutzen, wird das Schlachten aber weitergehen.

  Mehr zum Thema


http://green.wiwo.de/wilderei-boko-haram-finanziert-terror-in-nigeria-mit-elfenbeinhandel/

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NEUBRUNN: Entlaufener Hund lag tot im Feld

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Unbekannter erschießt „Lucky“– Polizei ermittelt wegen möglicher Straftat

Wer hat „Lucky“ erschossen? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Besitzer des Hundes, sondern auch Polizei, Staatsanwaltschaft und das Veterinäramt. Im Raum steht der Verdacht einer von einem Unbekannten verübten Straftat.

Ein Landwirt hatte den knapp sechs Jahre alten Dingo-Mischling am 6. Juni gefunden – tot auf einem Kleefeld am Ortsrand von Neubrunn/Kirchlauter Richtung Pettstadt, 300 Meter von seinem Zuhause entfernt. Ein Einschussloch an der Seite lieferte einen eindeutigen Hinweis zur Todesursache. Die Besitzer begruben den Hund vor Ort am Feldrand.

Sie hatten „Lucky“ drei Tage zuvor bei der Polizei in Ebern als entlaufen gemeldet und selbst Suchaktionen gestartet; es war laut der Besitzer nicht das erste Mal, dass ihr Hund ausgebüxt war, allerdings war er sonst immer wieder zurückgekehrt. Vor wenigen Tagen wandten sie sich per Leserbrief in einer Zeitung an die Öffentlichkeit und warnten Hundebesitzer in Neubrunn vor einem unbekannten Schützen, der Hunde ins Visier nimmt. „Wir wissen, dass Jäger das Recht haben, freilaufende Hunde zu erschießen“, heißt es im Leserbrief. Doch ein Jäger dürfe einen Kadaver doch nicht einfach an Ort und Stelle liegen lassen, äußerten die Hundebesitzer ihr Unverständnis.

Der Polizei haben sie den Tod ihres Hundes zwar mitgeteilt, aber von sich aus keine Anzeige erstattet. Auch die Polizei sah zunächst offenbar keinen Grund, tätig zu werden. Dies änderte sich, als eine Amtstierärztin des Veterinäramts in Haßfurt, die den Leserbrief gelesen hatte, die Tat am Dienstag dieser Woche bei der Polizei anzeigte, wie aus dem Polizeibericht hervorgeht. Denn anders als die Besitzer geht sie davon aus, dass „Luckys“ Erschießung eine Straftat ist. Befragte Jagdpächter hatten gegenüber der Behördenvertreterin verneint, auf den Hund geschossen zu haben.

Zur rechtlichen Einordnung der Tat erklärt Leitender Oberstaatsanwalt Bardo Backert (Bamberg) auf Nachfrage dieser Zeitung: Ein Wirbeltier darf nur mit triftigem Grund erschossen werden. Andernfalls handelt es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Im Fall „Lucky“ besteht der Verdacht auf eine Straftat, deshalb wird gegen unbekannt ermittelt.

Laut Bayerischem Jagdgesetz (Artikel 42) dürfen Jäger wildernde Hunde erschießen. Hierzu müssen diese aber innerhalb des Jagdreviers sichtbar dem Wild nachstellen und es gefährden. Und selbst da sollten Jäger Hundebesitzer zunächst einmal verwarnen, statt sofort auf den Hund zu schießen, heißt es aus dem Veterinäramt. Wer keine Jagdberechtigung hat, darf ohnehin nicht zur Waffe greifen und einfach rumballern.

Um eine Spur zu erhalten, die zum möglichen Täter führt, könnte es sein, dass der Hundekadaver nochmals ausgegraben wird, um an das Projektil zu gelangen, war am Donnerstag bei der Polizei zu erfahren.

Hinweise, die zur Klärung der Tat und zum möglichen Täter führen, nimmt die Polizei in Ebern entgegen unter Tel. (0 95 31) 92 40.

http://www.mainpost.de/regional/hassberge/Entlaufener-Hund-lag-tot-im-Feld;art1726,8201261

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Zersägter Hochsitz landet vor Gericht - Einspruch gegen Strafbefehl

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Kurioser Fall

Zersägter Hochsitz landet vor Gericht - Einspruch gegen Strafbefehl

Vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg geht es um den Einspruch gegen den Strafbefehl.
Bad Berleburg.   Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel hatte einem 19-Jährigen vorgeworfen, das Untergestell eines Hochsitzes in Stücke gesägt zu haben. Außerdem soll der Laaspher die Kanzel auf dem Grundstück seiner Eltern deponiert haben. Mit so einem kuriosen Fall muss sich das Berleburger Amtsgericht glücklicherweise nur selten befassen.

Diese ungewöhnliche Sachbeschädigung hatte die Staatsanwaltschaft im Vorfeld außergerichtlich mit einem Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro geahndet. Damit wäre die Sägeaktion von Februar diesen Jahres in der Nähe von Bernshausen wohl aus der Welt geschafft worden, hätten Täter und Rechtsanwalt nicht Einspruch gegen diesen Strafbefehl eingelegt.

Hochsitz soll Familie gehört haben

Die eigentliche Tat ist übrigens unstrittig, der Hochsitz soll sich schließlich im Eigentum seiner Familie befunden haben. Ob diese Einlassung so stimmt, war nicht Inhalt der Hauptverhandlung. Rechtsanwalt Schmeltzer begründete den Einspruch, weil seiner Einschätzung die Relation von Schaden und der Höhe der Geldstrafe von 350 Euro nicht stimme. Das Zerlegen des Unterbaus in einen Meter lange Stücke soll einen Schaden von höchstens 50 Euro verursacht haben, wollte der Jurist deutlich machen.

Möglicherweise hätte die Anklage wegen solch eines Deliktes auch eingestellt werden können, doch da gab es ein Problem: Der Auszubildende hatte nicht nur den Hochsitz zerkleinert, sondern zudem das Inventar einer Gaststätte. Dieses Delikt war allerdings eingestellt worden, hatte Richter Torsten Hoffmann der Akte des 19-Jährigen entnommen. Da kommen in absehbarer Zeit noch einige Einträge hinzu, denn der Verteidiger war nicht willens, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Deshalb musste Hoffmann das Verfahren aussetzen.

Teure Verhandlung droht

Zum neuen Termin wird auch der Geschädigte geladen. Dann dürften wohl auch die Eigentumsverhältnisse und der entstandene Schaden geklärt werden. Der dürfte wohl über 50 Euro liegen, denn der Nutzer des Hochsitzes hat bereits zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht. Noch etwas ist zum Auftakt deutlich geworden: Wird zum neuen Termin, der noch bekannt gegeben wird, komplett durchverhandelt und ausgeurteilt, könnten die finanziellen Aufwendungen für den Beschuldigten vier- bis fünfmal über dem Strafbefehl in Höhe von 450 Euro liegen. Auch das hatte Torsten Hoffmann klar gemacht.

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-bad-berleburg-bad-laasphe-und-erndtebrueck/zersaegter-hochsitz-landet-vor-gericht-einspruch-gegen-strafbefehl-id9512418.html

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Falkner darf Tauben töten und sie an Eulen und Greifvögel verfüttern?

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PROZESS Veterinäramt nimmt umstrittene Auflagen zurückDas ist der von Berthold Geis ...

Fünf Prozesse hat Geis gegen das Veterinäramt gewonnen. Nach dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel hat die Behörde in Hadamar jetzt alle von ihr erteilten rechtswidrigen Auflagen entfernt.

Das von Geis erstrittene Taubenurteil ist einmalig in Deutschland. Gleiches gilt für die jahrelange Auseinandersetzung mit dem Veterinäramt, das dem Schutz der Tauben oberste Priorität einräumte. Geis hatte dort eine Genehmigung zum Töten von verwilderten Stadttauben beantragt, wenn von ihnen gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel durch Milben, Läuse oder Taubenpocken, ausgehen. "Das Eindringen des Kotes und seine Verbreitung in Klimaanlagen oder das direkte Einatmen von trockenem Kotstaub mit den darin enthaltenen Keimen können schwere Lungenschäden verursachen", sagt Geis.

Zur Beseitigung eines solchen Problems hatte ihn vor Jahren auch die Firma Opel in Rüsselsheim beauftragt, die auf den Dächern hockenden herrenlosen Tauben zu fangen. Anstatt sie mit nach Hause zu nehmen, um sie dort wieder freizulassen, wollte der Falkner die herrenlosen Tauben töten und an seine Greifvögel und Eulen verfüttern.

Geis betreibt in Weyer auch eine staatlich anerkannte Pflegestation für Greifvögel und Eulen. Zudem ist der 58-Jährige Landesvorsitzender der Falkner in Hessen.

Über ein Jahr wartete er, dann wurde sein Antrag von der Veterinärbehörde abgelehnt. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Das Gericht urteilte, dass Geis keinen Anspruch auf die Erlaubnis habe, da das beabsichtigte Vorgehen des Klägers gegen die Stadttauben nach dem Tierschutzgesetz nicht als Schädlingsbekämpfung einzustufen sei.

Dagegen zog der Falkner vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Die dortigen Richter stellten sich mit Urteil vom 1. September 2011 auf seine Seite. Sie urteilten, dass beispielsweise die Schädlingseigenschaften der Tauben ab zehn Stück pro 100 Quadratmeter als gegeben anzusehen seienund Geis diese das ganze Jahr über fangen dürfe. Weitere Sonderfälle wurden im Urteil festgesetzt. So dürfe unter gewissen Umständen bereits eine einzelne Taube gefangen und getötet werden.

Gegen dieses Urteil zog der beklagte Kreis Limburg-Weilburg beziehungsweise das Veterinäramt Hadamar vor das Bundesverwaltungsgericht, zog die Revision aber kurz vor Fristablauf zurück, so dass das VGH-Urteil Kassel Rechtskraft erlangte.

Doch das Veterinäramt reagierte nicht. Erst nach Androhung einer Untätigkeitsklage im Februar 2012 erhielt Geis von dort die Mitteilung, dass ihm - entgegen der Entscheidung des VGH - das Töten von Tauben nur von August bis Februar eines Jahres genehmigt werde. Außerdem sollte er zahlreiche neue Auflagen erfüllen.

Als persönliche Gespräche mit dem Kreis nichts bringen, beginnt Streit von vorne

Nachdem auch persönliche Gespräche mit Landrat Manfred Michel (CDU) und dem Ersten Kreisbeigeordneten Helmut Jung (SPD) kein Einlenken der Veterinärbehörde brachten, sah sich Geis veranlasst, den Rechtsweg von vorne, also beim Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden, zu beginnen. Alle zusätzlichen Auflagen wurden daraufhin vom VG Wiesbaden am 16. August 2012 als eindeutig rechtswidrig gerügt, so dass sie vom Veterinäramt in Hadamar zu entfernen waren.

Doch erneut ging das Veterinäramt in die Berufung. Mit Beschluss vom 9. Mai dieses Jahres bestätigte der VGH Kassel letztendlich, dass das vorherige Urteil des VG Wiesbaden in allen Punkten unanfechtbar sei. Die Berufung des Kreises Limburg-Weilburg wurde abgewiesen.

Der letzte Akt spielte vor wenigen Tagen. Das Veterinäramt hat seine zuletzt erteilten rechtswidrigen Auflagen zurückgenommen. Geis hatte der Behörde eine Frist bis zum 23. Juni gesetzt und bei Nichterfüllung angekündigt, die Rücknahme der Auflagen gerichtlich vollstrecken zu lassen.

http://www.mittelhessen.de/lokales/region-limburg-weilburg_artikel,-Falkner-darf-Tauben-toeten-_arid,297088.html

Was für ein Quatsch. Selbst wenn es in einer Gegend nur 10 Stadttauben gibt werden diese stets versuchen eine Gruppe zu bilden und gemeinsam irgend wo zu sitzen, sodass jeder sagen kann, dass es schon wieder 10 Tauben pro 100 Quadratmeter seien, was zum Töten der Stadttauben führen müsse.

Das ist die Webseite des Falkners und Taubenschlächters:
http://www.falknergeis.de/

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Zwei Jäger samt morschen Hochsitz umgekippt

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Symbolbild

Am Samstag, 28.06.2014 wurde die Polizeiinspektion Wittlich gegen 12 Uhr über einen umgestürzten Hochsitz in der Gemarkung Niederöfflingen informiert, hierbei habe es verletzte Personen gegeben. Wie sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte, hatten ein 49-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land sowie ein 74-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen versucht, einen morschen Hochsitz instand zu setzen.

Während dieser Arbeiten befanden sich die beiden Männer in der Kanzel welche dann plötzlich umkippte. Durch die Sturzhöhe von ca. 4 Metern verletzte sich der 49-jährige Mann leicht, sein 74-jähriger Kollege erlitt schwere Verletzungen, die durch Notarzt und DRK erstversorgt wurden und anschließend eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich machten.

Neben Notarzt, DRK und Polizei befanden sich noch Mitglieder der Feuerwehren aus Niederöfflingen, Laufeld und Manderscheid vor Ort.

http://www.eifelzeitung.de/2014/06/zwei-jaeger-samt-hochsitz-umgekippt-72069/

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Jäger blendet angetrunken Pilot von einem im Einsatz befindlichem Polzizeihubschraubers mit Laserpointer

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Der Jäger fühlte sich durch den Hubschrauber gestört.

Symbolbild Foto:

Diebe wollten auf dem Golfclubgelände Gut Lärchenhof Kabel stehlen. Ein Hubschrauber wurde zur Fahndung eingesetzt. Während der Suche wurde der Pilot von einem Laserpointer geblendet, weil ein Jäger sich durch den Helikopter gestört fühlte. 

Pulheim-Stommelerbusch. 

Einen unerwarteten Verlauf hat der Einsatz eines Polizeihubschraubers über Pulheim genommen. Der Hubschrauber war in der Nacht auf Samstag um 1.30 Uhr angefordert worden, weil eine Sicherheitsfirma auf dem Golfclubgelände Gut Lärchenhof bemerkt hatte, dass Diebe Kabel für eine TV-Übertragung des internationalen Golfturniers stehlen wollten.

Mit Laserpointer geblendet

Die Unbekannten entkamen in ein Feld. Während der Suche wurde der 44-jährige Hubschrauberpilot von einem Laserpointer geblendet. Der Pilot verfolgte darauf einen Wagen auf der B 59, von dessen Fahrer er geblendet worden war. An der Autobahnauffahrt Bocklemünd konnte der 57-jährige Fahrer von der Polizei gestellt werden. Der Mann, der laut Polizei angetrunken war und einen Laserpointer dabei hatte, habe angeben, Jäger zu sein. Er habe sich vom Hubschrauber gestört gefühlt.

http://www.ksta.de/pulheim/polizeieinsatz-bei-golfturnier-jaeger-blendet-pilot-im-hubschrauber,15189190,27648394.html

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Kloos würdigt Wert der Jagd zwischen Tradition und Moderne

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Bundesjägertag Berlin 2014   (Mord als Kulturgut? Nee, Danke! )


BMEL plant neue Anforderungen für Jagdmunition und Jagdausbildung

Zum diesjährigen Bundesjägertag hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Dr. Robert Kloos, heute in Berlin die gesellschaftlichen Leistungen der Jägerschaft in Deutschland gewürdigt.

“Die Jägerinnen und Jäger sichern einen artenreichen und angepassten Wildbestand und engagieren sich in vielfältiger Weise für die Belange der Tiere, in Wald und Flur und für die Natur.” Die Jagd sei unverzichtbar, um eine ertragreiche Land-und Forstwirtschaft sicherzustellen und die Artenvielfalt unserer Kulturlandschaft zu bewahren.

In seiner Ansprache wies Kloos auf die besondere Herausforderung hin, den wichtigen ökologischen und ökonomischen Wert der Jagd einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln. “Um die Unterstützung der nicht jagenden Bevölkerung zu gewinnen oder zu erhalten, bedarf es einer qualifizierten Jagdausübung und regelmäßiger, intensiver Einbeziehung der Menschen vor Ort. Bei aller berechtigten Bewahrung jagdlicher Traditionen müssen die Jägerinnen und Jäger offen sein für neue Erkenntnisse und Entwicklungen”, sagte Kloos. Mit dem Motto “Jagd zwischen Tradition und Moderne” habe der Deutsche Jagdverband das richtige Zeichen für seinen Bundesjägertag gesetzt.

Ein Kernthema der Diskussion in den zurückliegenden Jahren war die Frage der Verwendung bleifreier Jagdmunition. Hierzu hat das Bundeslandwirtschaftsministerium umfangreiche Untersuchungen veranlasst. Aufbauend auf den Ergebnissen strebt das Ministerium eine Änderung des Bundesjagdgesetzes an. So sollen im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes die Anforderungen an die Jagdmunition neu normiert werden. Ziel sei es, so Kloos, die Bleibelastung durch Jagdmunition bei Tier und Umwelt so weit wie möglich zu minimieren und gleichzeitig die Tauglichkeit der Geschosse für die Jagd zu gewährleisten.

Darüber hinaus plant das BMEL eine Überarbeitung der Anforderungen an eine bundeseinheitliche Jagdausbildung, um den aktuellen Anforderungen an die Kenntnisse der Jägerinnen und Jäger gerecht zu werden. “Die in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Anforderungen an die Kenntnisse der Jäger von Jagd und Wildbiologie über Rechtskunde und Ökologie bis hin zur Fleischhygiene machen neue, bundeseinheitliche Anforderungen an die Jagdausbildung erforderlich”, so Kloos. Hierzu wolle man eine Ermächtigung zum Erlass einer Jäger-und Falknerprüfungsordnung in das Bundesjagdgesetz einfügen.

http://www.02elf.net/politik/bundesregierung/kloos-wuerdigt-wert-der-jagd-zwischen-tradition-und-moderne-625443

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