Bad Berleburg. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel hatte einem 19-Jährigen vorgeworfen, das Untergestell eines Hochsitzes in Stücke gesägt zu haben. Außerdem soll der Laaspher die Kanzel auf dem Grundstück seiner Eltern deponiert haben. Mit so einem kuriosen Fall muss sich das Berleburger Amtsgericht glücklicherweise nur selten befassen.
Diese ungewöhnliche Sachbeschädigung hatte die Staatsanwaltschaft im Vorfeld außergerichtlich mit einem Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro geahndet. Damit wäre die Sägeaktion von Februar diesen Jahres in der Nähe von Bernshausen wohl aus der Welt geschafft worden, hätten Täter und Rechtsanwalt nicht Einspruch gegen diesen Strafbefehl eingelegt.
Hochsitz soll Familie gehört haben
Die eigentliche Tat ist übrigens unstrittig, der Hochsitz soll sich schließlich im Eigentum seiner Familie befunden haben. Ob diese Einlassung so stimmt, war nicht Inhalt der Hauptverhandlung. Rechtsanwalt Schmeltzer begründete den Einspruch, weil seiner Einschätzung die Relation von Schaden und der Höhe der Geldstrafe von 350 Euro nicht stimme. Das Zerlegen des Unterbaus in einen Meter lange Stücke soll einen Schaden von höchstens 50 Euro verursacht haben, wollte der Jurist deutlich machen.
Möglicherweise hätte die Anklage wegen solch eines Deliktes auch eingestellt werden können, doch da gab es ein Problem: Der Auszubildende hatte nicht nur den Hochsitz zerkleinert, sondern zudem das Inventar einer Gaststätte. Dieses Delikt war allerdings eingestellt worden, hatte Richter Torsten Hoffmann der Akte des 19-Jährigen entnommen. Da kommen in absehbarer Zeit noch einige Einträge hinzu, denn der Verteidiger war nicht willens, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Deshalb musste Hoffmann das Verfahren aussetzen.
Teure Verhandlung droht
Zum neuen Termin wird auch der Geschädigte geladen. Dann dürften wohl auch die Eigentumsverhältnisse und der entstandene Schaden geklärt werden. Der dürfte wohl über 50 Euro liegen, denn der Nutzer des Hochsitzes hat bereits zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht. Noch etwas ist zum Auftakt deutlich geworden: Wird zum neuen Termin, der noch bekannt gegeben wird, komplett durchverhandelt und ausgeurteilt, könnten die finanziellen Aufwendungen für den Beschuldigten vier- bis fünfmal über dem Strafbefehl in Höhe von 450 Euro liegen. Auch das hatte Torsten Hoffmann klar gemacht.