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NEUBRUNN: Entlaufener Hund lag tot im Feld

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Unbekannter erschießt „Lucky“– Polizei ermittelt wegen möglicher Straftat

Wer hat „Lucky“ erschossen? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Besitzer des Hundes, sondern auch Polizei, Staatsanwaltschaft und das Veterinäramt. Im Raum steht der Verdacht einer von einem Unbekannten verübten Straftat.

Ein Landwirt hatte den knapp sechs Jahre alten Dingo-Mischling am 6. Juni gefunden – tot auf einem Kleefeld am Ortsrand von Neubrunn/Kirchlauter Richtung Pettstadt, 300 Meter von seinem Zuhause entfernt. Ein Einschussloch an der Seite lieferte einen eindeutigen Hinweis zur Todesursache. Die Besitzer begruben den Hund vor Ort am Feldrand.

Sie hatten „Lucky“ drei Tage zuvor bei der Polizei in Ebern als entlaufen gemeldet und selbst Suchaktionen gestartet; es war laut der Besitzer nicht das erste Mal, dass ihr Hund ausgebüxt war, allerdings war er sonst immer wieder zurückgekehrt. Vor wenigen Tagen wandten sie sich per Leserbrief in einer Zeitung an die Öffentlichkeit und warnten Hundebesitzer in Neubrunn vor einem unbekannten Schützen, der Hunde ins Visier nimmt. „Wir wissen, dass Jäger das Recht haben, freilaufende Hunde zu erschießen“, heißt es im Leserbrief. Doch ein Jäger dürfe einen Kadaver doch nicht einfach an Ort und Stelle liegen lassen, äußerten die Hundebesitzer ihr Unverständnis.

Der Polizei haben sie den Tod ihres Hundes zwar mitgeteilt, aber von sich aus keine Anzeige erstattet. Auch die Polizei sah zunächst offenbar keinen Grund, tätig zu werden. Dies änderte sich, als eine Amtstierärztin des Veterinäramts in Haßfurt, die den Leserbrief gelesen hatte, die Tat am Dienstag dieser Woche bei der Polizei anzeigte, wie aus dem Polizeibericht hervorgeht. Denn anders als die Besitzer geht sie davon aus, dass „Luckys“ Erschießung eine Straftat ist. Befragte Jagdpächter hatten gegenüber der Behördenvertreterin verneint, auf den Hund geschossen zu haben.

Zur rechtlichen Einordnung der Tat erklärt Leitender Oberstaatsanwalt Bardo Backert (Bamberg) auf Nachfrage dieser Zeitung: Ein Wirbeltier darf nur mit triftigem Grund erschossen werden. Andernfalls handelt es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Im Fall „Lucky“ besteht der Verdacht auf eine Straftat, deshalb wird gegen unbekannt ermittelt.

Laut Bayerischem Jagdgesetz (Artikel 42) dürfen Jäger wildernde Hunde erschießen. Hierzu müssen diese aber innerhalb des Jagdreviers sichtbar dem Wild nachstellen und es gefährden. Und selbst da sollten Jäger Hundebesitzer zunächst einmal verwarnen, statt sofort auf den Hund zu schießen, heißt es aus dem Veterinäramt. Wer keine Jagdberechtigung hat, darf ohnehin nicht zur Waffe greifen und einfach rumballern.

Um eine Spur zu erhalten, die zum möglichen Täter führt, könnte es sein, dass der Hundekadaver nochmals ausgegraben wird, um an das Projektil zu gelangen, war am Donnerstag bei der Polizei zu erfahren.

Hinweise, die zur Klärung der Tat und zum möglichen Täter führen, nimmt die Polizei in Ebern entgegen unter Tel. (0 95 31) 92 40.

http://www.mainpost.de/regional/hassberge/Entlaufener-Hund-lag-tot-im-Feld;art1726,8201261

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