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Falkner darf Tauben töten und sie an Eulen und Greifvögel verfüttern?

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PROZESS Veterinäramt nimmt umstrittene Auflagen zurückDas ist der von Berthold Geis ...

Fünf Prozesse hat Geis gegen das Veterinäramt gewonnen. Nach dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel hat die Behörde in Hadamar jetzt alle von ihr erteilten rechtswidrigen Auflagen entfernt.

Das von Geis erstrittene Taubenurteil ist einmalig in Deutschland. Gleiches gilt für die jahrelange Auseinandersetzung mit dem Veterinäramt, das dem Schutz der Tauben oberste Priorität einräumte. Geis hatte dort eine Genehmigung zum Töten von verwilderten Stadttauben beantragt, wenn von ihnen gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel durch Milben, Läuse oder Taubenpocken, ausgehen. "Das Eindringen des Kotes und seine Verbreitung in Klimaanlagen oder das direkte Einatmen von trockenem Kotstaub mit den darin enthaltenen Keimen können schwere Lungenschäden verursachen", sagt Geis.

Zur Beseitigung eines solchen Problems hatte ihn vor Jahren auch die Firma Opel in Rüsselsheim beauftragt, die auf den Dächern hockenden herrenlosen Tauben zu fangen. Anstatt sie mit nach Hause zu nehmen, um sie dort wieder freizulassen, wollte der Falkner die herrenlosen Tauben töten und an seine Greifvögel und Eulen verfüttern.

Geis betreibt in Weyer auch eine staatlich anerkannte Pflegestation für Greifvögel und Eulen. Zudem ist der 58-Jährige Landesvorsitzender der Falkner in Hessen.

Über ein Jahr wartete er, dann wurde sein Antrag von der Veterinärbehörde abgelehnt. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Das Gericht urteilte, dass Geis keinen Anspruch auf die Erlaubnis habe, da das beabsichtigte Vorgehen des Klägers gegen die Stadttauben nach dem Tierschutzgesetz nicht als Schädlingsbekämpfung einzustufen sei.

Dagegen zog der Falkner vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Die dortigen Richter stellten sich mit Urteil vom 1. September 2011 auf seine Seite. Sie urteilten, dass beispielsweise die Schädlingseigenschaften der Tauben ab zehn Stück pro 100 Quadratmeter als gegeben anzusehen seienund Geis diese das ganze Jahr über fangen dürfe. Weitere Sonderfälle wurden im Urteil festgesetzt. So dürfe unter gewissen Umständen bereits eine einzelne Taube gefangen und getötet werden.

Gegen dieses Urteil zog der beklagte Kreis Limburg-Weilburg beziehungsweise das Veterinäramt Hadamar vor das Bundesverwaltungsgericht, zog die Revision aber kurz vor Fristablauf zurück, so dass das VGH-Urteil Kassel Rechtskraft erlangte.

Doch das Veterinäramt reagierte nicht. Erst nach Androhung einer Untätigkeitsklage im Februar 2012 erhielt Geis von dort die Mitteilung, dass ihm - entgegen der Entscheidung des VGH - das Töten von Tauben nur von August bis Februar eines Jahres genehmigt werde. Außerdem sollte er zahlreiche neue Auflagen erfüllen.

Als persönliche Gespräche mit dem Kreis nichts bringen, beginnt Streit von vorne

Nachdem auch persönliche Gespräche mit Landrat Manfred Michel (CDU) und dem Ersten Kreisbeigeordneten Helmut Jung (SPD) kein Einlenken der Veterinärbehörde brachten, sah sich Geis veranlasst, den Rechtsweg von vorne, also beim Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden, zu beginnen. Alle zusätzlichen Auflagen wurden daraufhin vom VG Wiesbaden am 16. August 2012 als eindeutig rechtswidrig gerügt, so dass sie vom Veterinäramt in Hadamar zu entfernen waren.

Doch erneut ging das Veterinäramt in die Berufung. Mit Beschluss vom 9. Mai dieses Jahres bestätigte der VGH Kassel letztendlich, dass das vorherige Urteil des VG Wiesbaden in allen Punkten unanfechtbar sei. Die Berufung des Kreises Limburg-Weilburg wurde abgewiesen.

Der letzte Akt spielte vor wenigen Tagen. Das Veterinäramt hat seine zuletzt erteilten rechtswidrigen Auflagen zurückgenommen. Geis hatte der Behörde eine Frist bis zum 23. Juni gesetzt und bei Nichterfüllung angekündigt, die Rücknahme der Auflagen gerichtlich vollstrecken zu lassen.

http://www.mittelhessen.de/lokales/region-limburg-weilburg_artikel,-Falkner-darf-Tauben-toeten-_arid,297088.html

Was für ein Quatsch. Selbst wenn es in einer Gegend nur 10 Stadttauben gibt werden diese stets versuchen eine Gruppe zu bilden und gemeinsam irgend wo zu sitzen, sodass jeder sagen kann, dass es schon wieder 10 Tauben pro 100 Quadratmeter seien, was zum Töten der Stadttauben führen müsse.

Das ist die Webseite des Falkners und Taubenschlächters:
http://www.falknergeis.de/

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