
Urteil im Prozess gegen 69-JährigenGericht verhängt 7 Jahre Haft für Bebraer Angeklagten wegen Mordes an Ehefrau
Das Landgericht Fulda hat heute Mittag sein Urteil gesprochen. Der 69-jährige Angeklagte soll mit sieben Jahren in Haft wegen Mordes an seiner Ehefrau bestraft werden. Der Fall des 69-jährigen Steuerberaters aus Bebra war bundesweit durch die Medien gegangen. Dafür hatte nicht nur TV-Anwalt Christopher Posch, sondern auch die besonders tragische Geschichte an sich gesorgt: am 20. Februar dieses Jahres wurde die 67-jährige Ehefrau des Angeklagten tot in deren gemeinsamen Schlafzimmer gefunden. Untersuchungen ergaben, dass die Frau durch Schüsse eines Jagdgewehres getötet worden war. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Ehemann seine Frau heimtückisch ermordet. Reinhard H. selbst hatte vor Gericht ausgesagt, dass er von seiner Frau bedroht worden sei und sich im Gerangel ein Schuss gelöst habe.
Nachdem im Mordprozess die Plädoyers Mitte November gehalten wurden, hatte der Angeklagte noch angegeben, er habe seine Frau geliebt. "Ich habe schon oft bereut, dass ich so nachlässig mit der Waffe umgegangen bin", sagte er vor dem Richter. Staatsanwalt Andreas Hellmich beantragte eine Haftstrafe von acht Jahren wegen Mordes mit verminderter Schuldfähigkeit. Die Gutachten sprächen dafür, dass der Mann seine im Bett liegende Frau mit Tötungsabsicht erschossen habe, weil er sich in der Tatnacht in einer ausweglosen Lage gefühlt hätte. Die Ehefrau habe vermutlich geschlafen. Laut Gutachten habe sie auf jeden Fall mit dem Rücken zu ihrem Mann im Bett gelegen und sei somit wehrlos gewesen. Der Angeklagte sei jedoch schon lange psychisch instabil und alkoholkrank gewesen, so dass von verminderter Schuldfähigkeit auszugehen wäre.
Verteidiger Christopher Posch hatte auf ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung plädiert - der Schuss sei ein Unfall gewesen. Seit dem Prozessauftakt hatte sich seine Ansicht nicht geändert, dass der Angeklagte über die Beine des Opfers gefallen sei und sich dabei ein Schuss gelöst habe. Anschließend habe er ihre Füße und Beine aufs Bett gelegt, sich dann im Bad übergeben und sie anschließend zugedeckt, "weil ich den Anblick nicht ertragen konnte".
Urteilsbegründung
Die Tat bezeichnete Richter Josef Richter als das "tragische Ende einer fast 50-jährigen Ehe". Das Hohe Gericht sehe das von dem Angeklagten geschilderte Unfallgeschehen als Schutzbehauptung. Dagegen spräche nämlich unter anderem, dass die Waffe geladen war und eine Umlagerung der Leiche unmöglich gewesen sei. Es konnte nachgewiesen werden, dass die Ehefrau mit dem Rücken zur Tür im Bett gelegen habe, damit "arg- und wehrlos" war und der 69-Jährige sie somit heimtückisch ermordet habe. Das Motiv sei Verzweiflung gewesen. Reinhard H. habe sich jahrelang die Demütigungen und Beschuldigungen seiner Frau anhören müssen und habe diese immer geschluckt. Außerdem ging sein Steuerbüro den Bach runter. Er flüchtete sich nach Angaben des Gerichts in Alkohol und die Jagd. In der Tatnacht vom 19. auf den 20. November sei ihm die Situation mit seiner Frau ausweglos erschienen, nachdem diese mehrfach mit dem Messer vor ihm stand und ihn beschimpfte. Das habe das Fass zum Überlaufen gebracht.
Durch seine emotionale Überforderung, den Alkoholismus und die "Persönlichkeitsverformung" ist die Strafe milder ausgefallen. Richter Richter legte in den letzten Worten dem Ehemann ans Herz "sich seiner Verantwortung zu stellen und zu sich selbst wahrhaftig zu sein". Das wäre ein letzter Dienst an seiner verstorbenen Ehefrau.