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Nächste Runde im Krähen-Konflikt

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Achimer CDU will Aufhebung des Jagdverbots

Achim. Im Streit um das Vertreibungsverbot für die geschützten Saatkrähen zieht ein Achimer Bürger vor das Oberverwaltungsgericht. Die niedersächsische FDP forderte unterdessen, das Land solle seine Möglichkeiten nutzen, die Schutzbestimmungen für Saatkrähen zu lockern. Die Liberalen haben eine entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht.

Saatkraehe
Symbolbild

Eine Saatkrähe. Rund 950 Brutpaare gibt es derzeit in Achim. Binnen sieben Jahren hat sich die Population der geschützten Vögel etwa verdoppelt.

Mit lautem Gekrächze beschallen sie Wohnsiedlungen. Mit ihrem Kot verdrecken sie flächendeckend Gehwege, Terrassen und Balkone. Kein Wunder, dass die zahlreich in Achim auftretenden Saatkrähen auf wenig Sympathie in der Bevölkerung treffen. Seit Jahren klagen Bürger über die streng geschützten Vögel. Nachdem das Verwaltungsgericht Stade geurteilt hat, dass die Schwarzgefiederten aus der Weserstadt nicht vertrieben werden dürfen, wendet sich die Achimer CDU nun an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Christdemokraten wollen erreichen, dass der Gesetzgeber die Jagd auf Saatkrähen erlaubt, damit die Bestände "reguliert werden können".

"Es kann nicht sein, dass Tierschutz vor Menschenschutz geht", betont die CDU in einer Presseerklärung. "Die Beschwerden betroffener Anwohner müssen ernst genommen werden." Die "Belästigung durch Krähen" sei inzwischen unerträglich.

In ihrer Eingabe an den Petitionsausschuss argumentiert die Achimer CDU, dass laut einer EU-Richtlinie die Saatkrähe zu den jagdbaren Arten zähle. Auch sei der Vogel in anderen Bundesländern – etwa in Nordrhein-Westfalen – von der "Roten Liste" bedrohter Arten inzwischen gestrichen worden. Die CDU Achim meint, die Jagd auf Saatkrähen in Deutschland sei mit EU-Richtlinien vereinbar. Der Achimer Krähen-Konflikt wird auch an anderer Stelle weitergeführt. Der im Ortsteil Baden lebende Bürger Klaus Barfuß wehrt sich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass die geschützten Vögel in Achim nicht vertrieben werden dürfen. Wie berichtet, hatte Barfuß vor dem Verwaltungsgericht gegen das vom Landkreis Verden ausgesprochene Vertreibungsverbot geklagt. Das Gericht hatte die Klage abgewiesen – mit dem Hinweis auf den besonderen Schutzstatus der Vögel. Barfuß, der in unmittelbarer Nähe einer großen Krähen-Kolonie wohnt, will nun in die nächste Instanz gehen. Das Oberverwaltungsgericht soll sich mit dem Fall befassen.

Der Achimer FDP-Landtagsabgeordnete Gero Hocker fordert, das Land solle seine Möglichkeiten nutzen, den Saatkrähenschutz zu lockern. Hocker warnt vor "ideologischem Artenschutz". Saatkrähenkolonien seien in vielen Orten Niedersachsens zu einer Plage geworden. "Dies macht einen Ausgleich zwischen den Naturschutzinteressen und den berechtigten Interessen der Menschen erforderlich." Die FDP-Fraktion hat einen Antrag in den Landtag in Hannover eingebracht. Demnach soll das Parlament einen Erlass beschließen, der es den Unteren Naturschutzbehörden in Einzelfällen ermöglicht, die Schutzbestimmungen für Saatkrähen nach eigenem Ermessen aufzuheben. Damit solle verhindert werden, dass Saatkrähen sich dauerhaft in der Nähe von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Friedhöfen, Parkplätzen oder dichter Wohnbebauung ansiedeln können.

http://www.weser-kurier.de/region/verden_artikel,-Naechste-Runde-im-Kraehen-Konflikt-_arid,973207.html

Solange sich CDU und FDP in 7 Jahren nicht verdoppeln und damit noch mehr zur Plage werden, sollten ein paar Saatkrähen nicht stören.

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