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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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"Jagdhütte" eines Schweizer Jagdpächters sorgt für Aufregung

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Blumberg - Genehmigungsfreier Notunterstand, oder Schwarzbau? Ein Schweizer Jagdpächter hat sich im Kohlwald mit einer „Jagdhütte der etwas anderen Art“ häuslich eingerichtet. SPD-Gemeinderat Hermann Zorbach forderte jetzt im Gemeinderat, dass das Rathaus einschreiten müsse.

Der Kohlwald, zwischen Opferdingen, Hausen vor Wald und Mundelfingen am Rand des Achdorfer Tals gelegen, ist ein Naturidyll und deshalb seit 1987 als Landschaftsschutzgebiet „Achdorfer Tal, Buchberg und Mundelfinger Viehweide“ ausgewiesen. Um die wichtige ökologische Bedeutung dieser Naturlanschaft weiter hervorzuheben, wurde der Wald später auch noch in die FFH (Fauna-Flora-Habiat)-Kulisse aufgenommen und zum Vogelschutzgebiet erklärt.

Nun sind schon in Landschaftsschutzgebieten nach Paragraf 26 des Bundesnaturschutzgesetzes alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem jeweiligen Schutzzweck zuwiderlaufen. Das ist für jeden Bürger verbindlich – aber hält sich auch jeder daran?

Genehmigungsfreier Notunterstand oder Schwarzbau?

Ein Jagdpächter hat unweit der durch das Tal führenden Straße seinem handwerklichen Geschick freien Lauf gelassen. Spaziergänger und Erholungssuchende treffen auf einen alten Wohnwagen mit CH-Aufkleber. Eine hölzerne Terrasse dient als Vorbau. Auf ihr stehen Biertischgarnituren, am Wohnwagen lehnt ein Besen. Über die Konstruktion ist eine Plane gespannt.

Nur wenige Schritte entfernt führt ein schmaler, offensichtlich selbst angelegter Pfad in den Wald. Er endet nach einigen Metern an einem offenen Verschlag, für den der Begriff Klohäuschen zu vornehm ist. Außerdem entnimmt eine provisorische Leitung dem vorbeifließenden Bach Wasser. Ein Holzgestell lässt vermuten, dass hier geduscht wird. Das gesamte Ensemble macht einen provisorischen, fast schon schäbigen Eindruck.

"Rathaus muss einschreiten"

SPD-Gemeinderat Hermann Zorbach ist von einem Talbewohner über die „Jagdhütte der etwas anderen Art“ aufmerksam gemacht worden, gestern Abend informierte er den Gemeinderat. Laut Zorbach handele es sich bei dem Jagdpächter um einen Eidgenossen, er sprach plakativ von einer „Schweizer Landnahme“.

Der pensionierte Lehrer schimpfte: „Ich habe so etwas noch nie gesehen. In der Schweiz dürfte man das auch nicht.“ Darf man sich in dieser Art und Weise in einem Landschaftsschutzgebiet ausbreiten?, fragte Zorbach. Er könne sich nicht daran erinnern, dass der Gemeinderat die Bauten genehmigt habe. Das Rathaus müsse einschreiten.

Denn wenn man einem Jagdpächter das durchgehen ließe, dann machten das andere womöglich nach. „Wehret den Anfängen“, betont Zorbach und verteilte während der Sitzung Fotos des ausgebauten Wohnwagens und der Behelfs-Toilette.

Stadt will der Sache nachgehen

Laut Bürgermeister Markus Keller dürfen Jäger sogenannte Notunterstände genehmigungsfrei errichten. Die Verwaltung werde der Sache nachgehen. „Wenn die Bauten illegal sein sollten, und danach sieht es aus, werden wir die notwendigen Schritte einleiten“, so Keller.

Achdorfs Ortsvorsteher Johann-Peter Meß betonte auf Nachfrage dieser Zeitung, dass sich bei ihm noch kein Talbewohner beschwert habe und es seines Wissens nach die Aufgabe der Förster sei, die Größe von Notunterständen zu kontrollieren.

http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/blumberg/Notunterstand-oder-Schwarzbau-Jagdhuette-eines-Schweizer-Jagdpaechters-sorgt-fuer-Aufregung;art372508,7260048

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