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Pistolero vertreibt Möbelpacker - Geldstrafe
Weil er sich eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht hat, muss ein Usinger Hobbyjäger 7200 Euro Strafe zahlen. Auch dürfte sein Jagdschein in Gefahr sein.

Ein 59-jähriger Usinger hat gestern vor dem Bad Homburger Amtsgericht zugegeben, auf offener Straße eine halbautomatische Kurzwaffe bei sich geführt zu haben. Das durfte er nicht, weil er für die Pistole zwar eine Waffenbesitzkarte, aber keinen Waffenschein hatte. Was er nach Überzeugung des Gerichtes auch wusste, der Mann ist nämlich Hobbyjäger, er hätte die Waffe zur Jagd benutzen, sie nicht aber mit sich herumtragen dürfen.
Ob die Strafe am unteren Rand der Strafskala – sechs Monate Haft – liegen sollte, hing davon ab, ob die Waffe geladen war, oder ob das Magazin wenigstens in der Hosentasche des Angeklagten gesteckt hat. Das wäre zwar immer noch falsch, aber nicht ganz so schlimm, als wenn die Waffe schussbereit gewesen wäre. Letzteres war dem Angeklagten aber nicht sicher zu beweisen.
Haft gefordert
Dennoch forderte die Staatsanwältin acht Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 3500 Euro. Der Strafrichter ging jedoch von einem minderschweren Fall aus. Immerhin – in einem waren sich alle absolut einig: Die Aktion war „selten dämlich“. Zumal nun auch noch der Jagdschein möglicherweise auf dem Spiel steht.
Die ganze Geschichte: Der Mann saß auf dem Hochsitz, als ihn eine gerade im Umzug begriffene Bekannte telefonisch um finanziellen Beistand bat, die Möbelpacker wollten ihr Geld. Gut fürs Wild. Der Jäger verschonte es, verließ den Ansitz, um rasch am Automaten 1000 Euro zu ziehen, es der Dame zu bringen, schoss sich damit aber gewissermaßen selbst ins Knie: Mit der Pistole und der Flinte fuhr er zu der Anschrift, musste den Wagen wegen des davor parkenden Möbelwagens aber 150 Meter entfernt abstellen.
Waffe mitgenommen
Um die Waffe nicht im Auto zu lassen, will er sie, im Holster steckend, das Magazin in der Hosentasche, mitgenommen haben. Ob er das Gewehr auch mitgenommen hat, ist fraglich geblieben.
Die Möbelpacker sahen, mulmigen Gefühls, die Pistole gleich. „Den Jungs entgleisten die Gesichtszüge“, sagte ihr Chef. Irgendwie sei die Situation allen bedrohlich vorgekommen. Dann habe der Mann die Waffe auch noch aus dem Holster geholt, das Magazin herausgenommen, es herumgereicht und wieder in die Waffe eingeführt.
Die Sicherheit der Mannschaft, betonte der Chef, sei wichtiger: „Jungs, wir fahren“, will er gesagt haben, obwohl ein Teil der Ladung noch auf dem Laster war.
Möglicherweise hat das ganze einen finanziellen Hintergrund. Die Dame war wohl knapp mit Barem und die Möbelpacker fürchteten um ihren Lohn. Es soll noch um 2000 Euro gegangen sein. Am Automaten habe es an dem Tag aber nichts mehr gegeben, was der Angeklagte der Frau fernmündlich mitgeteilt haben will. Mit diesem Anruf habe er gerechnet und gleich an „geplanten Betrug“ gedacht, sagte der Umzugsunternehmer.
Die Waffe, der bereits beim Auftauchen nach Alkohol riechende, offenbar bewaffnete Geldbote, der Konsum weiteren Rotweins vor Ort und dann auch noch der Umstand, dass zwei „Jungs“ gehört haben wollen, wie sich die Auftraggeberin und dem Angeklagten unterhielten („Das müssen wir jetzt so durchziehen“) – all das führte dazu, dass beim Chef alle Alarmglocken schrillten: „Wir sind sofort vom Hof geritten!“
Während alledem blieb der Angeklagte bei seiner Aussage, er wisse zwar, dass er Mist gebaut, das Magazin aber in der Hosentasche gehabt habe. Er nehme es nämlich genau mit seiner Verantwortung als Waffenträger. Die Staatsanwältin nahm ihm das nicht so ganz ab.
Glaubwürdige Zeugen
Die Zeugen seien für sie glaubwürdiger als der Angeklagte, meinte sie. Das sah der Richter anders. Ihm waren die Aussagen zu übereinstimmend. Er warf den Zeugen zwar nicht vor, gelogen zu haben, zog aber in Betracht, dass sich ihr Aussageverhalten in den Vorgesprächen vielleicht ein wenig verselbstständigt habe, so etwas komme vor, auch unbewusst.