Kapitaler Fehlschuss

Am Ende stand eine Verurteilung wegen Wilderei, weil der Mann im Herbst 2012 bei einer Jagd im Hinterland einen kapitalen Hirsch nachweislich im Nachbarrevier erlegt und ihn beiseite geschafft hatte. Das Amtsgericht verurteilte ihn dafür zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro.
Blut auf dem Waldboden und frische Schleifspuren über die Grenze
Was war geschehen? Bei besagter Jagd war der Verurteilte nicht allein. Er hatte sich an der Grenze des Jagdreviers im Bad Endbacher Ortsteil Günterod aufgestellt und wartete, welches Wild nun in seine Richtung flüchten würde. Bekannt war nämlich, dass auf der anderen Seite im Revier Niederweidbach eine Drückjagd stattfindet, bei der Treiber das Wild aufscheuchen, so dass die dort eingeladenen Jäger zum Schuss kommen - allerdings nur auf vorher vereinbartes Wild und besondere Altersklassen.
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