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Rebhuhn-Abschussverbot bringt Jäger auf die Palme

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Kreis MYK – Bei den Jägern im Landkreis wächst der Unmut über die Landesregierung. Jüngster Anlass: Den Waidmännern ist verboten worden, Rebhühner zu schießen. Das scheint nun das Fass zum Überlaufen zu bringen.

Wolfgang Keimer aus Mendig nennt das Abschussverbot für Rebhühner einen unerwarteten Tiefschlag. Wolfgang Keimer aus Mendig nennt das Abschussverbot für Rebhühner einen unerwarteten Tiefschlag.

Mitte April wurde die Allgemeinverfügung der Oberen Jagdbehörde veröffentlicht. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz und einer EU-Richtlinie gilt das Rebhuhn als eine besonders geschützte Art. Das Verbot gilt im Kreis MYK für die Jagdjahre ab 2014/2015 bis einschließlich 2019/2020. Nach dieser Zeit könne der Erfolg des Abschussverbots überprüft werden, argumentiert das Land. Dabei geht es zum einen um die Entwicklung des Rebhuhnbestands und zum anderen um mögliche Verbesserungen des Lebensraums der Tiere.

Doch den Jägern stößt das sauer auf. Ihnen geht es in erster Linie nicht unbedingt um die Jagd auf das Rebhuhn. Was sie maßlos ärgert, fasst Walter Kemp zusammen: "Die Landesregierung beschneidet weiter unser Jagdausübungsrecht. Nachdem mit der Landesjagdverordnung vom Juli 2013 die Jagd auf gleich drei Niederwildarten - Iltis, Möwe, Türkentaube - verboten wurde, ist nun der Abschuss von Rebhühnern untersagt worden, selbst in Gebieten, in denen die gewünschte Mindestpopulation von mehr als drei Paaren je 100 Hektar gesichert ist", erklärt der Vorsitzende der Kreisjägerschaft. Er appelliert an die Jagdpächter und örtlichen Jagdvorstände, gegen das Abschussverbot für Rebhühner zu kämpfen: "Nehmen Sie die fortschreitende Einschränkung des Jagdausübungsrechts, die Entwertung der Jagdreviere und die ideologisch motivierte Gängelung nicht hin!"

Bereits mit dem Verbot der Schnepfenjagd beim Frühjahrsstrich sei schon vor Jahren nicht zuletzt ein Stück Jagdkultur genommen worden. Kemp fasst die Problematik aus seiner Sicht zusammen: "Wenn wir Jäger uns um die nach dem Gesetz anvertrauten wild lebenden Arten kümmern, muss auch das Recht, sie maßvoll in vertretbarer Weise ,ernten‘ zu dürfen, unangetastet bleiben."

Erbost ist auch Wolfgang Keimer. Der Waidmann aus Mendig betont, dass die Jägerschaft über Jahre hinweg alles getan habe, um die Rebhuhnpopulation zu erhalten, und beim Niederwild verantwortungsvoll gehandelt habe. "Das Verbot ist für die Jäger in unserer Region ein unerwarteter Tiefschlag." Das Land verkenne, dass ein Großteil des Niedergangs vieler Niederwildarten auf andere Faktoren zurückzuführen sei. Keimer nennt etwa die Ausweitung der Wohn- und Industriebebauung sowie die Industrialisierung der Landwirtschaft, die sehr große Flächen mit viel Raps und Mais zur Folge habe. Auch der zunehmende Bestand von Krähen, Elstern, Möwen, Füchsen, Dachsen, Katzen und Greifvögeln spielt aus seiner Sicht eine Rolle.

Dieter Mannheim vom Vorstand der Kreisjägerschaft hat derweil bei der Zentralstelle der Forstverwaltung Widerspruch gegen das Abschussverbot für Rebhühner eingelegt. Und er protestiert auch gegen das Bejagungsverbot für Iltis, Möwe und Türkentaube.

Die Widersprüche gegen das Abschussverbot werden von der Oberen Jagdbehörde bearbeitet. "Die Betroffenen werden nochmals über die Hintergründe informiert", betont Marco Sergi von der Zentralstelle der Forstverwaltung. Er führt weiter aus: "Als wesentliche Ursachen für die Verschlechterung der Lebensbedingungen für das Rebhuhn gelten die Ausräumung der Landschaft, die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft, die Vergrößerung der Felder, der Einsatz von Chemikalien und auch die Veränderung bei den angebauten Feldfrüchten." Daher müsse das Rebhuhn geschützt werden.

http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/mayen_artikel,-Abschussverbot-bringt-Jaeger-im-Kreis-MYK-auf-die-Palme-_arid,1164278.html#.U5gkN4Zkf9I

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