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Abschuss von Wolf und Luchs soll einfacher möglich sein

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Wolf- und Luchskonzept

Das überarbeitete Wolfs- und Luchskonzept sieht vor, dass der Abschuss von Wölfen und Luchsen unter bestimmten Bedingungen erleichtert wird. In Uri hat erst vor Kurzem ein vermeintlicher Wolfsriss für Aufsehen gesorgt – nun liegt die DNA-Analyse vor.

Ein Abschuss von Luchs und Wolf soll künftig einfacher möglich sein. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat das überarbeitete Wolfs- und Luchskonzept in die Konsultation gegeben. Darin ist vorgesehen, dass die Regulation von Wolfsrudeln dann erlaubt ist, wenn der Bestand durch regelmässige Fortpflanzung gesichert ist und ein Monitoring besteht. Auch müssen im betroffenen Gebiet gewisse Herdenschutzmassnahmen umgesetzt sein. Gemäss dem neuen Konzept dürfte künftig ein Wolfsrudel dann verkleinert werden, wenn es in vier Monaten mehr als 15 Nutztiere reisst oder wenn die Schalenwildbestände markant abnehmen. Bei Luchsbeständen wäre ein Eingriff dann erlaubt, wenn sie innerhalb eines Jahres 15 Nutztiere reissen oder wenn die Bestände an Rehen und Gämsen «markant» abnehmen und gleichzeitig keine übermässigen Verbissschäden im Wald zu beobachten sind.

DNA-Analyse liegt vor

Die Jagdverwaltung Uri äussert sich momentan noch nicht zum überarbeiteten Wolfs- und Luchskonzept. Eine offizielle Stellungnahme ist im Sommer zu erwarten. In Uri wird der Bestand an Luchsen auf etwa zehn Tiere geschätzt. Wie viele Wölfe gerade durch den Kanton Uri streifen, kann vonseiten des Amtes für Forst und Jagd nicht genau bestimmt werden, da die Tiere grosse Distanzen zurücklegen – es müsse jedoch jederzeit mit einzelnen Wölfen in Uri gerechnet werden.

Im vergangenen Herbst hatte ein Wolf im Etzlital und auf dem Oberalp mehrere Schafe gerissen. Ende April wurde in Bristen ein toter Gämsbock gefunden. Der Verdacht: Wolfsriss. Die DNA-Analyse zeigt nun aber: Es konnte kein Wolf nachgewiesen werden. Trotzdem ist nach Angaben des Amtes für Forst und Jagd nicht auszuschliessen, dass dennoch ein Wolf das Tier gerissen hat. Manchmal würden die gesammelten Spuren nicht ausreichen, um die DNA eines Wolfes nachzuweisen. Weitere Abklärungen werden in diesem Fall jedoch nicht getroffen.

http://www.urnerwochenblatt.ch/aktuelle_ausgabe/nachrichten_details.asp?id=10849#.U5N6PYZkf9I

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