Tierschutzbund beklagt Zahl geschossener Haustiere
Symbolbild
Hersfeld-Rotenburg. Der Deutsche Tierschutzbund beklagt den seiner Meinung nach grundlosen Abschuss von Hunden und Katzen durch "schießwütige Jäger".
Allein in Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Saarland seien es in den vergangenen sechs Jahren über 100.000 Katzen und 700 Hunde gewesen, wobei die Dunkelziffer noch höher sei. Im Kreis Hersfeld-Rotenburg wurden im Jagdjahr 2012/2013 insgesamt 40 Katzen und zwei Hunde getötet, im Jahr zuvor waren es 17 Katzen und ein Hund.
"Wir haben im Landkreis keine schießwütigen Jäger", stellt der Pressesprecher des Kreises, Michael Adam, klar. "Wir haben knapp 1200 Menschen, die sich um die Hege und Pflege des Wildbestandes in unserer Heimat kümmern und bemühen. Dazu gehört auch und vor allem der Schutz des Wildes."
Denn bei der Tötung von streunenden Hunden und Katzen gehe es nicht um die Erlegung der Tiere selbst, sondern um den Schutz des Wildes als durch Jagd- und Naturschutzgesetze geschützte Tiere im Rahmen der den Jägern gesetzlich auferlegten Hegepflichten. "Getötet werden ausschließlich wildernde Hunde, die beispielsweise Rehwild bis zur totalen Erschöpfung hetzen, oder wild lebende Abkömmlinge von Hauskatzen, die frisch gesetzte Junghasen oder geschützte Jungvögel aus Nestern erbeuten", so Adam. Die Jäger handelten im Rahmen des Tierschutzes.
Das Töten von Hunden und Katzen per Schusswaffe sei das letzte Mittel, wenn alle anderen Versuche, die Tiere vom Wildern abzuhalten, erfolglos geblieben seien. Auch Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt selbst Jäger ist sicher: "Das passiert nur in Ausnahmefällen."
Der Tierschutzbund ist der Meinung, dass Jäger kaum zwischen Wild- und Hauskatzen unterscheiden können, zudem liege die Beweislast, dass nicht gewildert wurde, beim Besitzer.
Regelung im Bundesjagdgesetz
Jäger dürfen Hunde, die in ihrem Jagdbezirk ohne Begleitperson Wild nachstellen, töten. Das regelt das Bundesjagdgesetz. Das Gleiche gilt für Katzen, die in einer Entfernung von über 500 Metern von der nächsten Ansiedlung jagen. Zwischen 1. März und 31. August sinkt die Distanz sogar auf 300 Meter. Töten dürfen die Jäger erst, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefahr abzuwehren. Das Tötungsrecht gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunde. Hunde und Katzen, die sich in Fanggeräten gefangen haben, sind als Fundtiere zu behandeln. Für getötete Haustiere kann Schadensersatz verlangt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden.