"Katzenurteil" am Verwaltungsgericht Urteil betrifft nur zahme Miezen

Die Katze muss zahm sein, um als Fundtier zu gelten.
Münster -
Eine Stadt muss nur in freier Wildbahn eingefangene Fundkatzen aufnehmen, die zahm sind und vermutlich früher einem Menschen gehörten. Das trifft ausdrücklich nicht auf Wildkatzen zu, deren natürliche Lebensraum Feld und Flur sind, so das Verwaltungsgericht.
Städte müssen sich nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster um Fundkatzen kümmern, die Jäger im Wald einfangen, aber nicht mehr abschießen dürfen. Allerdings müssen die ausgesetzten Miezen offensichtlich mal einen Besitzer gehabt haben und zahm sein, fordert die Behörde.
Verwilderte Katzen fallen ausdrücklich nicht unter diese Regelung, stellte der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Michael Labrenz, klar. Die Justizbehörde hatte in der vergangenen Woche angeordnet, dass sich die Gemeinde Ascheberg um zwei Katzen kümmern müsse, die einem Jäger in die Lebendfalle gegangen waren. "Die Tiere waren nicht scheu und wohlgenährt", so Labrenz. Deshalb sei der Richter in seiner Einzelfallentscheidung davon ausgegangen, das es sich um Fundtiere handele, die mal im Umfeld von Menschen lebten.
Fundtier oder herrenlos?
Anders sieht es bei verwilderten Katzen aus, die laut Münsters Tierschutzvereins-Vorsitzenden Doris Hoffe auch gar nicht in Heimen gehalten werden können. Der Tierschutzverein ist in Münster im Auftrag der Stadt für die Unterbringung von Fundtieren zuständig. Verwilderte Katzen gelten als "herrenlos" und fallen nicht unter die Rubrik "Fundtiere". Labrenz: "Man kann ja auch nicht einfach ein Reh aus dem Wald holen und beim Fundbüro abgeben."
Hoffe hatte angekündigt, verwilderte Katzen nicht aufnehmen zu können und wollen. Nach der Kastration würden diese Katzen von ihr wieder im Wald in ihrem natürlichen Lebensraum ausgesetzt. Dies sei kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dort ist geregelt, dass ein Aussetzen von in Obhut genommenen Katzen mit einer Geldstrafe von bis zu 25 000 Euro bestraft werden kann. "Eine vernünftige Regelung, die aber nur für Katzen gilt, die vorher auch im Besitz eines Menschen waren", so Hoffe. Mit der Aufnahme von Wildkatzen sei jede Kommune restlos überfordert, weil sich diese Tiere eben nicht in Räumen oder Gehegen halten ließen.