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Wenn ein Vollrausch den Jagdschein kostet

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Auf Pirsch: Das geht nur mit Jagdschein, der Zuverlässigkeit vom Jäger verlangt.
Auf Pirsch: Das geht nur mit Jagdschein, der Zuverlässigkeit vom Jäger verlangt.

Weil er vor zwölf Jahren im Vollrausch eine geladene Waffe in einer Gaststätte rumzeigte, verlor ein Jäger seinen Jagdschein. Begründung: Trunksucht. Da der Mann aber seither – nach eigenen Angaben – "trocken" ist, wollte er den Jagdschein wieder haben. Da spielte das Landratsamt Kitzingen aber nicht mit, weil er ein psychologisches Gutachten verweigerte. Der Jäger klagte am Verwaltungsgericht Würzburg und scheiterte auch dort.

Seinen schwarzen Tag hatte der Mann aus dem Landkreis 2003. In einem Lokal präsentierte er seinen Revolver und verlor die Waffe auch noch. Grund war wohl die Alkoholisierung: satte 2,32 Promille. Das wurde dem Jäger zum Verhängnis, als er 2005 den Jagdschein verlängern wollte. Das Landratsamt lehnte ab, da es dem Mann die erforderliche Zuverlässigkeit absprach. Waffen und Alkohol passten nicht zusammen, da war das Amt strikt. Der Jäger klagte und verlor 2006 vor dem Verwaltungsgericht.

Ein paar Monate später gab's den nächsten Anlauf. Weil der Mann nicht zum psychologischen Gutachter ging, lehnte das Kitzinger Landratsamt erneut ab. Eine Petition an den Landtag, um den Jagdschein zu kriegen, blieb erfolglos. Nun sollte es das Verwaltungsgericht richten.

Der "Knackpunkt" für den Einzelrichter: Reicht die Verweigerung des Gutachtens, um auf die mangelnde Eignung des Mannes für einen Waffenbesitz zu schließen? Der Anwalt des Ex-Jägers meint Nein. Sein Mandant trinke seit gut zehn Jahren nicht mehr, sei Mitglied der Selbsthilfegruppe Kreuzbund und die ständig getesteten Leberwerte seien "in Ordnung": "Es ist davon auszugehen, dass die Zuverlässigkeit gegeben ist" und ein Fachgutachten nicht nötig sei.

Das lehnt der Mann auch kategorisch ab. Schließlich habe er nach dem Vorfall mit der Waffe sein Leben geändert: "Seit diesem Tag trinke ich keinerlei Alkohol mehr." Die ihn entlastenden Tatsachen würden allerdings nicht gewürdigt.

Im Gegenteil: Schon im Kitzinger Gesundheitsamt seien die Fragen eine "Unverschämtheit ohnegleichen" gewesen. Dort sei man wohl davon ausgegangen, dass er weiter an der Flasche hängt. Der Kläger sieht sich ohnehin seit dem Alkoholvorfall verfolgt. Sein Telefon sei "heimlich" abgehört worden und die Polizei haben ihn bis zu drei Mal pro Woche kontrolliert. Statt seine Psyche auszuforschen, solle das Landratsamt lieber unangekündigte Kontrollen durchführen, um seine Abstinenz zu belegen.

Dass die Alkoholkontrollen nicht reichen, machte der Einzelrichter bei der Begründung seiner Klageabweisung deutlich. Waffenbesitz könne zu einer "massiven Gefährdung" führen. Da gehe es nicht nur um die Frage, ob jemand trinkt, sondern auch um die Persönlichkeit: "Diese Zweifel sind nicht vollständig ausgeräumt." Damit sei das psychologische Gutachten unerlässlich – und die einzige Chance, wenn der Jäger wieder auf die Pirsch gehen will.

http://www.infranken.de/regional/kitzingen/Wenn-ein-Vollrausch-den-Jagdschein-kostet;art218,1183957

Alk, Alkohol, Jäger, Jagd

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