Der Oberste Gerichtshof in Neu Delhi hat ein Urteil gefällt: Vögel dürfen nicht in Käfigen gehalten werden. Das betrifft insbesondere einen Vogelhändler, könnte jedoch ausgeweitet werden.
Frei wie ein Vogel: Ein indisches Papageienküken wird mit Reis gefüttert.
Alles begann mit einer Guerilla-Aktion: Eine Tierschutzorganisation hatte Vögel, die verkauft werden sollten, aus ihren Käfigen gelassen. Sie gehörten dem Händler nicht, und er habe kein Recht, sie festzuhalten, fanden die Tierschützer. Wie die "Times of India" berichtet, bestätigte der Oberste Gerichtshof den Standpunkt der Organisation.
"Mir ist absolut klar, dass alle Vögel das Recht haben, durch den Himmel zu fliegen, und dass die Menschen kein Recht haben, sie zum Zwecke von Geschäften oder aus anderen Gründen in Käfigen zu halten", erklärte der Richter Manmohan Singh. Das Handeln mit Vögeln sei einer Verletzung ihrer Rechte. Insbesondere prangerte der Richter den Schmuggel von Vögeln an, bei dem die Tiere oft ohne richtiges Futter oder Wasser transportiert werden.
Der Vogelhändler hat nun bis Ende Mai Zeit, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/tiere/indisches-gericht-auch-voegel-haben-rechte-13599000.htmlSolche Richter brauchen wir in Deutschland. Falknerei und Vogeljagd kann dann gleich mit verboten werden. :-)
Am besten wir schicken unsere Richter in die Wüste und werben ein paar neue in Indien an.