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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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"Gäste, also Gänse, erschießt man nicht" - Landesregierung schränkt Gänsejagd ein

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Niedersachsen


http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Landesregierung-schraenkt-Gaensejagd-weiter-ein,gaensejagd134.html

Wildgänse fühlen sich in Niedersachsen offenbar sehr wohl. Auf ihrem Weg ins Winterquartier und zurück rasten die Tiere im Nordwesten und an der Küste. Bis zu 200.000 Tiere ziehen Jahr für Jahr allein durch Ostfriesland. Auf den Wiesen und Weiden fressen sie sich einen Fettvorrat an, der sie fit macht für die beschwerliche Weiterreise. Was Touristen und Spaziergänger immer wieder freut, verärgert vor allem die Landwirte. Die Tiere hinterlassen auf den Feldern zum Teil erhebliche Fraßschäden. Bereits im Herbst 2014hat die rot-grüne Landesregierung in einer neuen Jagdverordnung beschlossen, die Gänsejagd noch weiter einzuschränken - und jetzt die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen. Die Gänsebestände würden durch die Verordnung weniger gestört und beruhigt, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftministeriums gegenüber NDR 1 Niedersachsen. Auf diese Weise gingen auch die Fraßschäden zurück.

Intervalljagd gilt im Oktober und November

Im Oktober und November gilt fortan eine sogenannte Intervalljagd. Das bedeutet: Wenn in einem bestimmten Areal eines Vogelschutzgebietes gejagt wird, ist die Jagd auf einer anderen Fläche verboten. Nach zwei Wochen folgt dann der Wechsel.

Landesjägerschaft kritisiert neue Verordnung

Die Landesjägerschaft Niedersachsen ist über die neue Verordnung verärgert: Sprecher Helmut Dammann-Tanke sieht darin eine zusätzliche Einschränkung. Schließlich sehe die Jagdverordnung schon jetzt Einschränkungen von Anfang August bis Ende November vor. Außerdem entstünden die meisten Fraßschäden nicht im Herbst, sondern zwischen März und Mai.

"Gäste, also Gänse, erschießt man nicht"

Dem Naturschutzbund (NABU) in Leer geht die neue Verordnung indes nicht weit genug. "Gäste, also die Gänse, erschießt man nicht", sagt Edzard Busemann vom NABU. Verständnis für die Sorgen der Landwirte kann Busemann aber aufbringen: Die Ausgleichszahlungen vom Land müssten deutlich höher werden, sagt er.

Klagt die Landesjägerschaft gegen Intervalljagd?

Die Landesjägerschaft prüft unterdessen rechtliche Schritte. Schließlich sei die Jagdausübung ein Eigentumsrecht, das verfassungsrechtlich höchsten Schutz genieße, so die Ansicht der Jäger. Jagdrecht sei demnach fest an Grund und Boden gebunden. Durch das neue Gesetz dürften Jäger nun auf ihrem eigenen Gebiet zeitweise nicht jagen. Im Landwirtschaftsministerium sieht man der möglichen Klage gelassen entgegen, sagte ein Sprecher.

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Landesregierung-schraenkt-Gaensejagd-weiter-ein,gaensejagd134.html

 

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