Die Jäger im Land legen sich mit Grünen-Umweltminister Robert Habeck an. 14 von ihnen haben jetzt mit Unterstützung von Landesjagd- und Bauernverband, Wald- und Grundbesitzern beim Oberverwaltungsgericht Schleswig die lange angekündigte Klage gegen Habecks Jagd- und Schonzeitenverordnung eingereicht.

Kiel. Habeck hatte im Frühjahr 2014 für zwölf Tierarten eine ganzjährige Schonzeit angeordnet: für Rebhühner, Höckerschwäne, Fasanenhennen, Bläss- und Saatgänse, Lach-, Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen, Blässhühner sowie Nebelkrähen und Elstern. Die Jagdzeit zum Beispiel für Rot- und Rehwild, Feldhase, Kaninchen und Ringeltaube wurde eingeschränkt.
Rebhühner gebe es im Land kaum noch, auch die Zahl der Wildkaninchen sei stark zurückgegangen, argumentiert Habeck. Man sorge jetzt dafür, dass die Tiere mehr Ruhe bekommen, damit sie sich vor allem in der Brut- und Aufzuchtzeit ungestört entwickeln können.
Die Jäger hingegen wollen die Tiere ungebremst weiter schießen dürfen. Man sehe das Jagd- beziehungsweise Jagdausübungsrecht "als grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht" verletzt, erklärt der Landesjagdverband. Insbesondere würden die aufgehobenen beziehungsweise verkürzten Jagdzeiten bei Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild, bei den Gänsearten, bei Feldhase, Kaninchen, Ringeltaube, Rebhuhn und Elster "zur juristischen Überprüfung gestellt".
Unterstützung kommt von der Landtags-CDU: "Ich freue mich, dass die Normenkontrollklage eine von nahezu allen Fachverbänden getragene Unterstützung erfährt", sagt deren Innenpolitiker Axel Bernstein. Habeck habe sich "seine praxisferne Jagd- und Schonzeitenverordnung von den Naturschutzverbänden in die Feder diktieren lassen, die mit der Jagd überhaupt nichts am Hut haben". "Wir können die Klage sehr gut nachvollziehen", sagt auch FDP-Mann Oliver Kumbartzky.
Im Umweltministerium hingegen sieht man der Klage gelassen entgegen. Naturschutz und Artenschutz machten die Änderungen der Jagdzeitenverordnung erforderlich, betont eine Sprecherin.
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