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Nach Klage eines Bauern - OVG Münster erleichtert Jagd auf Sommergänse

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Sommergänse dürfen gejagt werden

Graugänse in Anflug. Im Kreis Wesel darf sich ein Landwirt jetzt gegen ihre Invasion im Frühjahr und Sommer wehren.
Graugänse in Anflug. Im Kreis Wesel darf sich ein Landwirt jetzt gegen ihre Invasion im Frühjahr und Sommer wehren.

Münster -

Wildgänsen geht es an den Kragen. Ein Landwirt aus Wesel hatte gegen die Schonzeit für die Wildvögel geklagt, die seine Äcker leerfraßen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) gab ihm jetzt Recht.

Ende der Schonzeit für Sommergänse: Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am Montag (30.3.) entschieden, dass der Landesbetrieb Wald und Holz verpflichtet gewesen ist, die Schonzeit für nicht brütende Grau-, Nil- und Kanadagänse sowie Gössel (Gänseküken) dieser Wildarten von April bis Mitte Juli 2011 und 2012 in bestimmten Jagdbezirken aufzuheben.

Er gab damit der Klage eines Landwirts aus dem Kreis Wesel statt, der entsprechende Anträge auf Schonzeitaufhebung mit der Begründung gestellt hatte, die sogenannten Sommergänse, hätten sich in den letzten Jahren explosionsartig vermehrt und auf seinen Äckern insbesondere im Zeitraum von April bis Juli übermäßige Wildschäden angerichtet.

Der landwirtschaftliche Betrieb des Klägers liegt in einem Gebiet, in dem die Jagd auf die Gänse grundsätzlich nur vom 16. Juli bis 14. Oktober zulässig ist.

In der mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende ausgeführt, dass die Voraussetzungen der im Landesjagdgesetz NRW vorgesehenen Schonzeitaufhebung vorgelegen hätten und diese zu gewähren gewesen sei. Der Abschuss in der Schonzeit (sog. letaler Vergrämungseffekt) sei geeignet gewesen, übermäßige Wildschäden durch die Gänse zu vermeiden.

Andere Maßnahmen zur Vergrämung (wie Vogelscheuchen oder Schreckschüsse) seien aufgrund der Lernfähigkeit der Gänse nicht hinreichend effektiv, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der Kläger müsse sich auch nicht darauf verweisen lassen, dass er eine Abzäunung der Felder hätte vornehmen können. Da der Kläger über für die Gänse besonders attraktive Flächen verfüge und die Populationsdichte der sehr mobilen Tiere insbesondere von der Attraktivität der Flächen abhänge, sei auch nicht ersichtlich, dass eine Steigerung der Jagdbemühungen innerhalb der regulären Jagdzeit ein geeignetes Mittel zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden gewesen sei.

http://www.wn.de/Muensterland/1930823-OVG-Muenster-erleichtert-Jagd-auf-Sommergaense-Sommergaense-duerfen-gejagt-werden

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