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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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Jagdschein entzogen - Zwei Jäger zogen dagegen vor Gericht und scheiterten.

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Weil sie in Strafprozessen verurteilt worden waren, hatte ihnen das Landratsamt auch den Jagdschein entzogen


Weil ihnen der Jagdschein entzogen wurde, zogen zwei Jäger vor das Verwaltungsgericht.

Augsburg Wenn es um den Jagd- oder Waffenschein geht, dann wird es oft brenzlig. „Ich habe hier schon weinende Männer sitzen gehabt“, sagt Richterin Beate-Schabert Zeidler. Der Entzug des Führerscheins oder der Waffenbesitzerlaubnis, der komme für die Betroffenen oft einer Entmannung gleich. Doch sei die Rechtslage eindeutig. „Da ist der Gesetzgeber knallhart geworden.“

Das mussten gestern gleich zwei Männer aus dem Landkreis Dillingen erfahren. Sie klagten vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg, weil das Landratsamt ihnen den Jagdschein und die Waffenbesitzerlaubnis entzogen hatte. Beide waren vor einiger Zeit vom Dillinger Amtsgericht verurteilt worden. Der jüngere von beiden, weil er als Unternehmer seine Mitarbeiter genötigt hatte. Der ältere, ein Hobbyschäfer, war wegen Tierquälerei durch Unterlassen verurteilt worden. Beide wollten nicht einsehen, dass sie nun mindestens fünf Jahre lang keine Waffen besitzen und nicht mehr auf die Jagd gehen dürfen. Doch die Rechtssprechung, so die Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler, sei hier klar: Wurde jemand wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Strafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt, gilt er im Sinne des Waffengesetzes als unzuverlässig. Erst fünf Jahre nach dem Urteil kann er wieder einen Jagdschein und eine Waffenbesitzerlaubnis beantragen.

Das Verwaltungsgericht kann laut Schabert-Zeidler lediglich prüfen, ob es Anhaltspunkte in der Tat gibt, die diese in einem anderen Licht erscheinen lassen. Und sie führte dafür den Präzedenzfall eines Mannes an, der betrunken Auto gefahren war. Allerdings, um seine in den Wehen liegende Frau ins Krankenhaus zu bringen. Bei beiden Angeklagten, so Schabert-Zeidler, lägen solche Anhaltspunkte nicht vor. Und bei beiden Taten habe es sich nicht um Bagatellen gehandelt.

Das wollte vor allem der Unternehmer nicht einsehen. Er führte einen Fall an, bei dem im Landkreis Dillingen ein Mann, der wegen einer Unfallflucht und einer Alkoholfahrt zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt worden war, nach einem Jahr seine Waffen zurückbekam. Dies bestätigte Alexander Duré vom Landratsamt. Allerdings sei das gewesen, bevor die Rechtssprechung zu diesem Thema deutlich schärfer wurde. Schließlich nahm der 36-Jährige seine Klage zurück und die Richterin ließ protokollieren, dass das Landratsamt nach drei Jahren die Wiedererteilung des Jagdscheins wohlwollend prüfen werde. Die Behörde hat nun zwei Wochen Zeit, dieser Lösung zuzustimmen oder nicht. Ob der Mann seinen Jagdschein früher wieder zurückbekommt, ist fraglich. Schließlich, so sagte Duré im Prozess, könne man bei der Prüfung nur die Umstände der Tat würdigen. Und die bleiben immer die gleichen. Der Verteidiger des Hobbyschäfers erzwang dagegen ein Urteil. Das Gericht schmetterte das Anliegen des Mannes ab. Der Kläger, der ein trächtiges Schaf längere Zeit mit Schmerzen habe leiden lassen, sei im Sinne des Waffengesetzes unzuverlässig.

http://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/Zwei-Jaeger-zogen-vor-Gericht-id33204352.html

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