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SWH: Wolf darf getötet werden

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Nachdem sich ein Wolf nur schwer von Menschen aus einer Schafherde östlich von Mölln vertreiben ließ, hat das Umweltministerium erstmals einem Wolfsbetreuer erlaubt, das Tier im Notfall zu töten. Hundebesitzer wurden aufgefordert, ihre Hunde vorerst nur angeleint auszuführen.

Foto: Der Wolf bei Mölln ließ sich auch von Menschen nur schwer vertreiben.
Der Wolf bei Mölln ließ sich auch von Menschen nur schwer vertreiben.

Kiel. Der Wolf wird vom Umweltministerium als verhaltensauffällig eingestuft. Er habe am Wochenende im Kreis Herzogtum Lauenburg östlich von Mölln vier Tiere einer Schafsherde verletzt. Zwei der Tiere seien verendet. Der Wolf habe den Rest der Herde auseinandergetrieben. "Dieser Wolf hat sich dabei im Vergleich mit allen bisherigen Erfahrungen höchst ungewöhnlich verhalten. Denn während sich Wölfe in Anwesenheit von Menschen im Allgemeinen sehr scheu zeigen, war es im vorliegenden Fall schwierig, das Tier aus der Schafherde zu vertreiben", sagte eine Sprecherin des Umweltministeriums.

Der Schafhalter hatte kurzfristig den ehrenamtlichen Wolfbetreuer aus der Region benachrichtigt. Als er eintraf, war der Wolf noch vor Ort. Der Experte näherte sich dem Tier auf weniger als zehn Meter. Erst dann sei es gelungen, es zu vertreiben. Gegenüber den Menschen, betonte der Wolfsbetreuer, habe der Wolf aber keinerlei Aggression gezeigt. Dennoch informierte das Wolfsinformationszentrum Schleswig-Holstein im Wildpark Eekholt unverzüglich das Umweltministerium über den Vorfall. Dort reagierte man umgehend: Wegen der beschriebenen Verhaltensauffälligkeit des Wolfes und möglicher Gefahren, die von ihm ausgehen könnten, erhielt der zuständige Wolfsbetreuer die Genehmigung, das Tier gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu verscheuchen oder es in letzter Konsequenz zu töten.

Hunde in der Region Mölln anleinen

Derzeit untersuchen Fachleute des Landes, warum der Wolf nicht die ansonsten typische Scheu vor Menschen gezeigt hat. Bewohnern der Region Mölln wird durch das schleswig-holsteinische Umweltministerium zudem geraten, ihre Hunde nur angeleint auszuführen.

Wie hoch der entstandene Schaden letztlich sein wird, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Denn noch konnten noch nicht alle Schafe wieder eingefangen werden. Um weitere Übergriffe auf Schafherden in der Region zu verhindern, wurden die betreffenden Schafhalter vom Wolfsinformationszentrum mit mobilen Elektrozäunen ausgerüstet. Darüber hinaus wurden von den verletzten Schafen Abstriche genommen, um durch genetische Untersuchungen weitere Informationen über den Wolf zu erhalten.

Einige Kilometer südlich konnte am gleichen Tag ein Wolf über ein Video nachgewiesen werden – ob es sich bei dem Tier um den gleichen Wolf handelt, konnte noch nicht abschließend geklärt werden.

Für Fragen oder Wolfshinweise gibt es eine spezielle Hotline – Informationen gibt es unter www.wolfsbetreuer.de. Tierhalter können sich von einem der 38 ehrenamtlich arbeitenden Wolfsbetreuern beraten lassen. Kontakt über das Wolfsinformationszentrum: Telefon 01746330335.

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Verhaltensauffaelliges-Tier-Wolf-darf-getoetet-werden

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