Oerlinghausen. Karsten Schier ist kein Freund der Jagd. Das liegt unter anderem an dem, was er bei seinen Spaziergängen im Gebiet der Wistinghauser Senne schon gesehen und erlebt hat. Seinen jüngsten Fund hat er sogar zur Anzeige gebracht. Offenbar hat jemand Fische und Fischmehl ausgelegt, um Wildschweine anzulocken und zu erschießen. Diese Art von Anfüttern ist illegal. Die untere Jagdbehörde untersucht den Fall.
Bei einem seiner Sonntagsspaziergänge mit der Familie hat Karsten Schier in einem Feld Blutspuren im Schnee, Fischmehl und Fischreste entdeckt und sogleich als Beweismaterial fotografiert. Schleifspuren von der Futterstelle zum Weg hat er ebenfalls ausgemacht. Dorthin wurde das erlegte Wild wahrscheinlich gebracht.
Die Futterstelle befindet sich in einem Maisfeld, das anscheinend für die Jagd optimiert wurde. Umsäumt ist es von Hochsitzen. In einem Teil des Feldes bleibt ganzjährig Mais stehen, einige Schneisen sind in die Bepflanzung geschlagen. Dort befand sich auch die Futterstelle, die Karsten Schier gefunden hat. Immer wieder werde dort angefüttert, sagt er und fragt sich, ob das mit rechten Dingen zugeht.
Er habe schon mehrfach telefonisch bei der unteren Jagdbehörde um eine Erklärung gebeten, sei aber abgewiegelt worden, wie er sagt. Es könne sich um einzelne Wilderer gehandelt haben, so die Auskunft. Doch daran glaubt Karsten Schier nicht. Er vermutet eine Systematik dahinter. Den konkreten Fall hat er deshalb schriftlich bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Lippe angezeigt.
Die Fotos und die Beschreibungen befinden sich in einer Akte, die Katja Rieck-Krieter bearbeitet. Für sie ist der Fall klar. Während das Auslegen von pflanzlichen Ködern wie Mais oder Getreide, das sogenannte Kirren, unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, verbietet das Landesjagdgesetz ausdrücklich die Verwendung von Küchenabfällen, Schlachtabfällen, Fischen, Fischabfällen, Backwaren oder Südfrüchten. Schwierig sei es, den Täter zu überführen. Möglich sei, dass der Jagdpächter die Fische ausgelegt hat oder aber ein Dritter. Rieck-Krieter hat den Jagdpächter aufgefordert, sich zu dem Fall zu äußern. Bis gestern hatte sie noch keine Antwort. Die Frist verstreicht Ende des Monats. Zeugen, die am Sonntag, 1. Februar, oder an den Tagen davor etwas gesehen haben, das zur Aufklärung beitragen kann, können sich bei der unteren Jagdbehörde melden. Laut Rieck-Krieter kommen derartige Fälle selten vor. „Ganze Fische sind schon ungewöhnlich“, sagt sie. Sie räumt aber ein, dass der Behörde nicht alle Fälle gemeldet werden.
Dem Täter droht ein Bußgeld und die Verachtung der Jägerkameraden. „Die Kreisjägerschaft verurteilt so etwas stark. Es ist nicht statthaft.“ Das sagt Stefan Beling, der die Öffentlichkeitsarbeit der Kreisjägerschaft Lippe betreibt. Bei Wiederholungstätern könne es sogar eine Strafanzeige geben, im schlimmsten Fall könne der Jagdschein eingezogen werden, dann wäre auch die Pacht futsch. Beling vertritt eine klare Position: „Jeder Jäger hat sich an die Gesetze zu halten.“
Für das Anlocken und die Jagd auf Wildschweine mit dieser illegalen Methode hat Beling eine mögliche Erklärung. Wildschweine kommen häufig vor. Und sie verursachen Ernteschäden. Für die müssen Jagdpächter mitunter aufkommen. Vier- bis fünfstellige Beträge zusätzlich zur Jagdpacht seien durchaus möglich, sagt Beling.
Das steht im Jagdgesetz
In Paragraph 25, Absatz 2, des Landesjagdgesetzes heißt es: (...) Aus Gründen der Wildschadenverhütung kann die untere Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Veterinäramt und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung Ablenkungsfütterungen für Schwarzwild genehmigen. Zur Fütterung dürfen Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Fische, Fischabfälle, Backwaren oder Südfrüchte nicht verwendet werden. Die Verbesserung der in einem Jagdrevier vorhandenen natürlichen Äsungsflächen (Wildäcker) gilt nicht als Fütterung (...)
http://www.lz.de/lippe/oerlinghausen/20341966_Jagd-mit-illegalen-Methoden.html