Jagdunfall als Unglück bewertet
Im November 2013 kam es in der Hofau, Gemeinde Stephanskirchen, zu einem Jagdunfall. Mit den juristischen Folgen beschäftigte sich jetzt das Amtsgericht Rosenheim.
Die Schrotflinte wurde von der Polizei sichergestellt
Stephanskirchen - Der Angeklagte, ein Jäger, der Anfang November 2013 verschiedene Röhrenfallen kontrollieren wollte, war am Nachmittag des 2. November mit einem Jagdfreund in der Hofau unterwegs. Einen Fuchs, der sich in einer solchen Falle verfangen hatte, erlöste er mit einem Schuss aus seiner Schrotflinte. In der Nähe befanden sich auch vier Kinder, die von den beiden Jägern vorher weggeschickt worden waren. Als man das getötete Tier aus der Falle holen wollte, löste sich, aus noch immer unbekannten Gründen ein Schuss aus der Schrotflinte. Drei der Schrotkugeln mit 2,5 Millimetern trafen den Jagdfreund in die Ferse und verletzten diesen schwer. Etliche Schrotkugeln flogen - wohl als Querschläger - bis hin zu den Kindern und verletzten zwei von ihnen.
Ein Opfer schwer, zwei Buben leicht verletzt
Die Sache komplizierte sich, weil der verletzte Jagdfreund nach einer Herzoperation mit Blutverdünnungsmitteln behandelt wurde und er zu verbluten drohte. Das Bein wurde abgebunden und er per Hubschrauber in die Klinik nach München verbracht. Sein Heilungsprozess nahm einige Monate in Anspruch. Die beiden Buben, sieben und elf Jahre alt, wurden von einigen Schrotkugeln nur leicht verletzt.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung stand der 66-jährige Jäger nun vor Gericht. Gegen den Strafbefehl hatte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, Einspruch eingelegt. Den Einspruch hatte er auf das Strafmaß beschränkt, denn der Vorgang als solches war ja unstrittig.
Der polizeiliche Sachbearbeiter, selber sachkundiger Jäger, bestätigte vor Gericht, dass das Verhalten des Angeklagten im Zusammenhang mit der Falle sowie der Erlegung und Bergung des Tieres sach- und fachgerecht gewesen sei. Den Vorgang selber bezeichnete er als einen misslichen Unglücksfall. Die Geschädigten bestätigten, dass für sie den Angeklagten keine Schuld träfe und sie an der Strafverfolgung kein Interesse hätten. Einer der Buben, den der Vorsitzende Richter Christian Baier fragte, ob der Angeklagte denn verurteilt werden müsse, antwortete treuherzig: "Naa, weil der nix dafür kann!".
Das ursprüngliche Strafmaß aus dem Strafbefehl von 180 Tagessätzen reduzierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft angesichts der dargelegten Umstände auf 80 Tagessätze zu je zehn Euro. In seinem Plädoyer zeigte der Verteidiger nochmals auf, wie schicksalhaft der unselige Hergang am Nachmittag des 2. November 2013 gewesen sei. Freilich ließe sich eine winzige "Restschuld" bei jedem Unglücksfall finden. Wie gering sie in diesem Falle sei, zeige die nach wie vor freundschaftliche Beziehung zwischen allen Beteiligten. Er hielt eine Strafe von 50 Tagessätzen für völlig hinreichend.
Das Gericht befand 55 Tagessätze zu je zehn Euro für rechtens. Das ist für den Verurteilten wichtig, da ihm ab einer Strafe von 60 Tagessätzen jegliche Jagdtätigkeit verboten worden wäre.
http://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-land/jagdunfall-unglueck-bewertet-4669130.html
----------------------------------------------------------------------------
-----------------
Siehe dazu auch:
-----------------
Schuss löst sich: Jäger verletzt zwei Kinder
Stephanskirchen - Unachtsamkeit eines Jägers im Umgang mit einer Schrotflinte: Ein 70-Jähriger erlitt einen Fußdurchschuss und auch zwei Kinder wurden verletzt!
http://anti-jagd.blog.de/2013/11/03/schuss-loest-jaeger-verletzt-zwei-kinder-16736625/#c20537961