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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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57-Jähriger attackiert Jäger?

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PROZESS Bewährungsstrafe und Arbeitsstunden für Gewalttäter

Der einschlägig vorbestrafte Gewalttäter musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Mann aus einer Kreisgemeinde zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er muss innerhalb von 15 Monaten 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen. Außerdem wurde er zur Zahlung von Schmerzensgeld und dem Ersatz von nachgewiesenen Sachschäden in Höhe von rund 1100 Euro verdonnert.

Nach Schilderung des Jägers war der ihm zunächst Unbekannte auf den Hochsitz geklettert mit der Aufforderung, er möge das Schießen einstellen. "Er versuchte mich von dem vier Meter hohen Sitz zu ziehen, riss meine Weste kaputt und zog an einem Bein", schilderte der Jäger, der an dem Tag seine Jagdwaffe neu justieren wollte. Neben seinem in Hochsitznähe abgestellten Geländewagen kam es dann zu der Prügelattacke.

Der 71-jährige Rentner hatte sich zwischenzeitlich mit einer Dachlatte bewaffnet und vom Angeklagten die  Schlüssel gefordert, die dieser widerrechtlich zuvor aus dem Auto an sich genommen hatte. Bei einem kurzen Handgemenge konnte der körperlich überlegene 57-Jährige das Holzstück ergreifen. Bei mehreren "Hammerschlägen" auf den Kopf zerbrach die Latte.

Ärzte attestierten später drei Kopfplatzwunden und typische Abwehrverletzungen an den Unterarmen, glücklicherweise aber keine bleibenden Gesundheitsschäden.

Angeklagter sieht Notwehr

Deutlich anders war die Version des anwaltlich vertretenen Kreisbewohners, der mehrere Notwehrsituationen beschrieb. Er will an dem Märznachmittag explosionsartigen Geräuschen nachgegangen sein und den Jäger als Verursacher ausgemacht haben. Der Aufforderung, das Schießen einzustellen, sei mit Beschimpfung und Beleidigung begegnet worden. Mit einer dünnen Holzlatte und später mit einer Stabtaschenlampe will er von dem Jäger angegriffen worden sein. Schlägen mit der Metalllampe sei er ausgewichen und habe in Notwehr mit dem zuvor ergriffenen Holzstück zugeschlagen.

Während der Jäger blutverschmiert die nächste Polizeidienststelle aufsuchte, hatte der Angeklagte über Notruf gemeldet, dass ein Jäger vom Hochsitz gestürzt sei und sich verletzt habe. Da Aussage gegen Aussage stand, mussten sich die beiden anwaltlich vertretenen Kontrahenten kniffligen Fragen der Juristen stellen. Nach über zweistündiger Beweisaufnahme folgte das Gericht unter Vorsitz von Richter Stefan Sollmann der Anklagevertretung und sah kein Vorliegen einer Notwehrsituation. Die Angaben des 71-Jährigen wurden als "absolut glaubwürdig mit keinerlei Belastungstendenz" gewertet. Die Verteidigerin hatte Freispruch gefordert.

http://www.mittelhessen.de/lokales_artikel,-57-Jaehriger-attackiert-Jaeger-_arid,390101.html

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