
Illegal oder nicht? Hochsitz am Südhang des Gurten.
Viele der Hochsitze von Jägern seien wohl unbewilligt, sagt Reto Sauter, Bereichsleiter Wald im kantonalen Amt für Wald. «Beim Kanton gingen weniger Baugesuche für Hochsitze ein, als effektiv Hochsitze im Wald stehen», so Sauter.
Das Erstellen von sogenannten «nichtforstlichen» Bauten im Wald ist aus Gründen des Waldschutzes nur per Ausnahmebewilligung gestattet – auch wenn diese nur temporär erstellt werden. Neben Hochsitzen fallen etwa auch Bienenhäuschen oder grössere Feuerstellen unter diese Baukategorie.
Auf die Jagdsitze angesprochen, kommt Forstpolizist Heinz Marthaler bald einmal auf eine Waldspielgruppe im Berner Schermenwald zu sprechen. Deren Leiter hätten nicht bewilligte Feuerstellen, «Totempfähle» und eine Plastikblache abbauen müssen. Noch in diesem Monat werde kontrolliert, ob der Rückbau erfolgt sei. Der Kanton Bern lege aber sehr wohl Wert auf das Einhalten der Waldgesetze, so die Botschaft.
«Das wäre Blödsinn»
Nicht so genau hinschauen will Marthaler dagegen bei den Hochsitzen. Ohne Bewilligung errichtete Hochsitze hat er noch nie entfernt. Man lege den Jägern sicher keine «Stecken» in den Weg, sagt er. Alles andere wäre «Blödsinn». Das Wild verursache grosse Schäden. Ohne die Jagd würden Eichen- und Buchenwälder gar nicht mehr nachwachsen. Schutzmassnahmen gegen die Wildschäden seien zudem ein «Kostenfaktor». Gestützt auf das nationale Waldgesetz und dessen kantonales Pendent war es das Amt für Wald, welches vor gut zehn Jahren strenge Richtlinien zum Errichten von Hochsitzen erlassen hatte. So müssen etwa «wichtige Gründe und ein öffentliches Interesse» vorliegen, damit eine Baubewilligung erteilt werden darf. Das Amt, das diese selbst erteilt, hat in seiner Funktion als Forstbehörde aber auch ein Interesse daran, dass der Wildbestand konsequent reguliert wird. Von Hochsitzen aus kann dies am effizientesten getan werden. Für die Behörden offensichtlich ein Grund, die eigene Verordnung lasch zu handhaben.
Auch die Waldbesitzer haben meist wenig Interesse, Jäger am Errichten von Hochsitzen zu hindern. Im Gegenteil: Die Berner Burgergemeinde, welche die meisten Waldflächen rund um die Stadt Bern besitzt, stellt den Jägern sogar selbst Hochsitze zur Verfügung, wie deren Forstmeister Stefan Flückiger sagt. Im Bremgartenwald habe man für die Jagd 2014 temporär Hochsitze errichtet; auch in den Wäldern am Gurten – von März bis November eine Wildschutzzone – stehen Hochsitze unbekannten Ursprungs.
Köniz prüft Rückbau
Beim Bauinspektorat Köniz ging bisher noch nie ein Baugesuch für einen Hochsitz ein; in der Stadt Bern erst ein einziges. Die Bauten in den beiden Gemeinden dürften also widerrechtlich erstellt worden sein. Alain Griffel, Rechtsprofessor an der Universität Zürich, sagt, dass alle Hochsitze, die nach Inkrafttreten des Eidgenössischen Waldgesetzes im Jahr 1991 errichtet wurden, bewilligungspflichtig seien. Gemäss Flückiger wurde die Mehrheit der Hochsitze nach dem Sturm Lothar im Jahr 1999 errichtet, um die Bäumchen zu schützen.
In der Region Bern weisen gemäss Förster Marthaler nur etwas mehr als eine Handvoll der Jagdbauten eine Bewilligung auf. Ein Augenschein in den Wäldern zeigt aber, dass dort ungleich mehr stehen. Dass derart wenige der Hochsitze legal erstellt werden, liegt offensichtlich nicht an der Strenge der Bewilligungsbehörden. Sondern eher an den relativ hohen Kosten für das Baubewilligungsverfahren: Gemäss Marthaler soll dieses rund 1500 Franken betragen.
Für manchen Jäger oder Waldbesitzer könnte dieser Betrag nun doch noch fällig werden. So will zumindest der Könizer Bauinspektor Urs Höschele nötigenfalls Wiederherstellungsverfahren eröffnen. Die Besitzer erhalten dabei die Möglichkeit, ein Baugesuch nachzureichen. (Der Bund)
http://www.derbund.ch/bern/region/Etliche-Jagdhochsitze-sind-illegal/story/21828656