JAGD Wirbel um geplante Aktion
Die Stadtverwaltung hatte vor knapp zwei Wochen mitgeteilt, dass die Fallenjagd auf Füchse im Stadtgebiet geplant ist. Immer häufiger seien Füchse in Wohngebieten unterwegs, eine Gesundheits-Gefährdung für Menschen durch Fuchsbandwurm, Tollwut und Milben sei daher nicht ausgeschlossen - auch wenn von den Füchsen keine direkte Gefahr für Menschen ausgehe.
Die Untere Jagdbehörde des Lahn-Dill-Kreises muss die Fallenjagd genehmigen. Denn eigentlich ist die Jagd in einem "befriedeten Bezirk", und das ist das Stadtgebiet, nicht zulässig.
Jäger müssten im Auftrag der betroffenen Grundstückseigentümer Lebendfallen aufstellen, erklärt Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor, in dessen Zuständigkeit die Untere Jagdbehörde des Kreises fällt. Geht ein Fuchs in die Falle, töte der Jäger das Tier mit einem Schuss. Das Veterinäramt nehme dann eine Gewebeprobe, diese geht zur Untersuchung auf Krankheitserreger ins hessische Landeslabor nach Gießen.
Ob die Jagdaktion tatsächlich so ablaufen wird, steht aber noch nicht fest. Bislang habe die Stadt Wetzlar kein Konzept dafür vorgelegt, sagt Strack-Schmalor. Im Rathaus selbst gebe es in Kürze nochmals einen Gesprächstermin über die Aktion, wie Magistratssprecher Eckhard Nickig ankündigt.
Tierschützer fordern indes, dass die geplante Fuchsjagd komplett abgeblasen wird. So der Verein "TierfreundLich" aus dem Kreis Gießen, in dessen Namen sich die Licher Tierärztin Dr. Cornelia Konrad zu Wort gemeldet hat. Nach eigenen Angaben ist der Verein der einzige in Mittelhessen, der sich regelmäßig um die Versorgung kranker oder hilfloser Wildtiere kümmert.
Konrad sagt: gerade weil von den Füchsen keine Gefährdung für Menschen ausgeht, sei die Fallenjagd völlig unbegründet. Seit 2006 habe es in Deutschland keinen Fall mehr von Wildtollwut gegeben. Milben seien von Füchsen auf Menschen nur durch "sehr engen Kontakt" übertragbar - Füchse würden aber nicht zum Kuscheln mit ins Bett genommen. Und Bandwürmer würden, wenn überhaupt, meist durch nicht behandelte Katzen und Hunde übertragen.
Jäger sollen oft genug die Fallen überprüfen, damit kein anderes Tier darin verendet
Der Verein "TierfreundLich" sieht auch die Gefahr, dass Katzen oder geschützte Wildtiere - dazu gehören Igel - in die Fuchsfallen gehen. Beides sei für Naturschützer und Katzenbesitzer Grund für Klagen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutz- oder das Tierschutzgesetz. Strack-Schmalor sieht dagegen die Jäger in der Pflicht, die die Fallen aufstellen: Diese müssten die Fallen oft genug kontrollieren, um zu vermeiden, dass ein anderes Tier verendet.