Die Jäger in NRW sind aufgebracht: Die rot-grüne Regierung will deren Jagdrechte einschränken - und hält trotz des Widerstands der Grünröcke
Düsseldorf. Die Jagd in Nordrhein-Westfalen wird eingeschränkt. Trotz anhaltender Proteste des Landesjagdverbands verabschiedete das Landeskabinett am Dienstag in Düsseldorf einen weitgehend unveränderten Gesetzentwurf. Er soll voraussichtlich im Frühjahr vom Landtag verabschiedet werden.
Trotz monatelanger Proteste der 65 000 Jäger in NRW hat die rot-grüne Landesregierung den Entwurf für ein neues Jagdgesetz beschlossen. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hatte den Entwurf angesichts der Widerstände zuletzt noch abgeschwächt. So dürfen Naturschutzvereine – anders als Privatpersonen – auch künftig auf ihrem Waldgebiet kein Jagdverbot verhängen. Das Gesetz soll im Frühjahr im Landtag verabschiedet werden.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Zahl der jagdbaren Tierarten deutlich begrenzt werden. Außerdem wird die Jagd mit Totschlagsfallen, die Lockjagd auf Rabenkrähen, der Abschuss von streunenden Katzen, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten sowie die Jagd nach Füchsen und Dachsen in ihren Bauen verboten.
Abschuss von Hunden bleibt in Ausnahmefällen erlaubt
Der Naturschutzbund BUND kritisierte, dass der "Haustierabschuss von Hunden erhalten bleiben" soll und die zunächst geplante Abschaffung des Jagdzwangs in Vereinsrevieren gestrichen wurde. Allerdings ist der Abschuss von Hunden laut Gesetzentwurf nur noch in absoluten Ausnahmen möglich, wenn andere Mittel vorher nicht erfolgreich waren.
CDU-Umweltexperte Rainer Deppe kritisierte die geplante Wiedereinführung der Jagdsteuer . FDP-Experte Karlheinz Bunsen bemängelte, dass Jäger für ihre Leistungen im Tier- und Naturschutz und die Beseitigung des Fallwildes an Straßen wieder mit einer Strafsteuer belegt werden sollten.
Remmel lobte das ökologische Jagdgesetz als Beitrag zum Schutz des Waldes. Das neue Gesetz erhöhe die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd in der breiten Bevölkerung. NRW untersage den "tierschutzwidrigen" Abschuss von jährlich bis zu 10.000 Katzen, weil es dafür weder aus jagdfachlicher Sicht, noch aus Sicht des Artenschutzes einen Grund gebe. Der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag, so dass Änderungen möglich bleiben. Nach Angaben Remmels soll die Bejagung auf Schalenwild verbessert werden, indem die Abschussmöglichkeiten erleichtert werden.