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Wittener Jäger und CDU-Chef nach Schuss auf Hund verurteilt

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Wittener CDU-Chef nach Schuss auf Hund verurteiltCDU-Stadtverbandsvorsitzender Ulrich Oberste-Padtberg hatte sich nach eigenen Angaben bewusst dem Prozess gestellt. Dass er verurteilt würde, damit hätte er wohl nicht gerechnet.

Witten.  Der Wittener CDU-Vorsitzende Ulrich Oberste-Padtberg ist am Dienstag vor dem Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt worden. Der Politiker hatte bei einem Jagdausflug einen Hund erschossen.

Bei Prozessbeginn war er noch zuversichtlich gewesen, hatte offenbar auf einen Freispruch gehofft. Nach Verkündung des Urteils – 2500 Euro Geldstrafe – flüchtete CDU-Chef Ulrich Oberste-Padtberg durch den Hintereingang des Amtsgerichts vor den wartenden Journalisten.

Der passionierte Jäger hatte einen Jack Russel-Hund, der seine Stieftochter im Oktober 2013 im Wald in Durchholz anfiel, mit einem Jagdgewehr tödlich verletzt – aus seiner Sicht Notwehr. Richter Karl Michael Führ sah das Verhalten dagegen als unverhältnismäßig an. Offen ist noch, ob der stellvertretende CDU-Kreistagsfraktionschef in Berufung geht und ob er seinen Jagdschein behalten darf.

Einstellung des Verfahrens im Vorfeld abgelehnt

Direkt nach dem Urteil flüchtete der 47-Jährige durch den Hinterausgang vor Tierschützern und  Journalisten, die sich vor dem Gerichtssaal postiert hatten, sogar das Fernsehen war vor Ort. Noch zu Prozessbeginn hatte sich Oberste-Padtberg im schwarzen Anzug selbstbewusst den Kameras zugewandt, er schien sich sicher zu sein, freigesprochen zu werden. Darauf hatte sein Verteidiger plädiert.

Eine Einstellung des Verfahrens, die die Staatsanwaltschaft im Vorfeld angeboten hatte, schlug der CDU-Chef aus. Für den Durchholzer, der seit 30 Jahren einen Jagdschein besitzt, war klar: Er habe den Hund nur mit dem Gewehr bändigen können. Was war passiert?

Politiker eilte mit Trecker und Gewehr in den Wald

Die 18-jährige Stieftochter von Oberste-Padtberg war mit ihrem Münsterländer im Wald unterwegs, als sie ein freilaufender Jack Russel anging. „Er hat mich verfolgt und aggressiv gebellt. Ich habe erfolglos um Hilfe geschrien“, erinnerte sich die Studentin, die den Hund auch mit Pfefferspray nicht aufhalten konnte.

Nach zehn Minuten habe sie ihren Stiefvater mit dem Handy angerufen. Der machte sich mit Trecker und Jagdgewehr auf dem Weg. In dessen Scheune lief gerade eine CDU-Feier - Alkohol habe er nicht getrunken, als er mit dem Gewehr bewaffnet in den Wald fuhr, betonte der Politiker.

Nach Rufen ließ Hund von der Stieftochter ab

Nach etwa zehn weiteren Minuten erreichte der 47-Jährige die Stelle, an der seine Stieftochter von dem Jack Russel angegangen wurde. „Der Hund sprang sie ständig an, schnappte nach ihr“, sagte der CDU-Chef, der sich da etwa zwölf Meter entfernt befunden haben soll, vor Gericht. Er habe versucht, das Tier mit Rufen wegzujagen. Beim zweiten Mal mit Erfolg. Er ließ von dem Mädchen ab - lief dann aber auf ihn zu, so Oberste-Padtberg.

Der Jäger griff zum Gewehr, blickte kurz durch das Zielfernrohr und drückte ab. Er habe ihn „unterschossen“, der Hund habe aber „Randschrot“ abbekommen und gejault. Der Jack Russel schleppte sich mit Mühe nach Hause und musste später eingeschläfert werden.

Herrchen erstattete Anzeige

„Tut mir leid, das ging nicht anders“, soll der CDU-Chef Hundebesitzer Ulrich Pritsch, der sich auf die Suche nach seinem „Eddie“ gemacht hatte, am „Tatort“ gesagt haben. Pritsch erstattete Anzeige. Auch vor Gericht meinte Oberste-Padtberg selbstbewusst, er habe die Situation als bedrohlich empfunden, aus seiner Sicht habe es „keine Alternative“ zum Schuss gegeben.

„Terrier werden sogar dafür eingesetzt, Wildschweine zu reißen.“ Stock oder Steine, um den Hund abzuwehren, hätten an Ort und Stelle nicht  gelegen. Den Hund mit seiner Waffe zu schlagen, sei für ihn als Jäger nicht infrage gekommen. Auf die Frage des Richters, warum er überhaupt ein Gewehr mitgenommen habe, entgegnete der 47-Jährige, dies sei für ihn als Jäger „ganz normal“, wenn er in den Wald gehe.

Richter: Schuss war nicht gerechtfertigt

Amtsrichter Führ kam zu dem Schluss: „Der Schuss war nicht gerechtfertigt.“ Der CDU-Chef hätte zum Beispiel zuerst „kräftige Fußtritte“ austeilen oder mit der Waffe schlagen können. Unverständnis beim Unionspolitiker: Zivilcourage soll strafbar sein, fragte er nur noch und versteckte sich vor den Fernsehkameras.

http://www.derwesten.de/staedte/witten/wittener-cdu-chef-nach-schuss-auf-hund-verurteilt-id10051772.html

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