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Mit Schrot durchsiebt: Kater verendet qualvoll

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Kastrierter "Streuner" hatte 20 Kugeln im Leib/Tierschützer empört über Brutalität

Das Röntgenfoto des Katers mit den deutlich sichtbaren Schrotkugeln. 

Landkreis - Von Dierk Rohdenburg. Die Mitglieder der Tierschutzgruppe Wildeshausen (TSGW) sind entsetzt. Vor wenigen Tagen haben sie in Haschenbrook (Gemeinde Großenkneten) einen Kater eingefangen, der von Schrotkugeln praktisch durchsiebt war. Das Tier verstarb. Die TSGW erstattete Anzeige wegen vorsätzlicher schwerer Tierquälerei gegen unbekannt. Die Chancen, den Täter zu finden, dürften aber gering sein.

Die Tierschutzbeauftragte für scheue Katzen der TSGW, Edith Kaminski, ist noch immer geschockt über die "unvorstellbare Brutalität und Grausamkeit", denn das Tier dürfte einige Tage mit großem Leiden dahinvegetiert sein.

Kaminski war Ende September von einer Familie in Haschenbrock angerufen worden, die die augenscheinlich verletzte Katze entdeckt hatte. Gemeinsam mit einem Mitarbeiter der TSGW machte sie sich auf den Weg und fand den großen roten Kater, der offensichtlich schon sehr schwach war.

"Das Tier war abgemagert und hechelte stark", erinnert sich Kaminski. Trotz seiner Verletzungen war es aber nicht bereit, sich einfangen zu lassen. "Erst nach einigen Versuchen gelang es uns, den Kater in ein Bettlaken zu wickeln und in einen Korb zu legen. Schon die Prozedur des Einfangens war für das arme Wesen großer Stress und eine Qual", berichtet Kaminski weiter.

Der Vierbeiner wurde sofort zur Tierarztpraxis Bustamante in Hude gebracht. Dort stellte der Veterinär fest, dass der Kater kastriert war und von daher wohl auch einen Besitzer hatte, der ihn jetzt vermisst. In seinem Körper hatte er 20 Schrotkugeln. Trotz aller Bemühungen starb das Tier nach wenigen Stunden.

"Beim Einfangen konnte ich an dem Kater keine offensichtlichen Verletzungen oder Blut sehen", sagt Kaminski. "Auch der Tierarzt geht davon aus, dass der Kater bereits einige Tage vorher angeschossen wurde. Wie kann man nur so brutal und grausam sein, vorsätzlich aus größerer Entfernung mit Schrot auf ein Haustier zu schießen und es dann einfach seinem Schicksal zu überlassen?" Dem Kater seien so über einen längeren Zeitraum vorsätzlich Leiden und Schmerzen zugefügt worden.

Über den Täter können die Tierschützer nur mutmaßen. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich um einen Jäger gehandelt hat. Diesen ist es durch das niedersächsische Jagdgesetz erlaubt, streunende Katzen im Sinne des Jagdschutzes zu töten. Katzen gelten als streunend und dürfen von Jägern erschossen werden, wenn sie sich 300 Meter vom nächsten bewohnten Haus aufhalten.

http://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/wildeshausen-ort49926/kastrierter-streuner-hatte-kugeln-leibtierschuetzer-empoert-ueber-brutalitaet-4022839.html

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