Ein bereits stillgelegter Schießstand auf dem Gelände in Neckarweihingen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt heute über eine Klage des Ludwigsburger Kreisjägervereins Hubertus gegen das Land Baden- Württemberg. Die Jäger wehren sich gegen die Verpflichtung, ihre Schießanlage zu sanieren.
Es geht um die Schrot-Schießanlage im Ludwigsburger Stadtteil Neckarweihingen, auf der sowohl der Kreisjägerverein als auch der Schützenverein Neckarweihingen seit Jahren schießen. Vor allem durch die Bleischrot-Munition gab es Schadstoffablagerungen im Boden, auch auf benachbarten landwirtschaftlichen Flächen. Im Jahr 2012 haben die Behörden daher Jäger und Schützen angewiesen, die Verunreinigungen zu sanieren. Der Kreisjägerverein Hubertus betrachtet diese Anordnung jedoch als rechtwidrig, weil sie zu seiner Insolvenz geführt habe. Noch vor Beginn der rund 1,3 Millionen Euro teuren Boden-Sanierung hat der Verein Ende 2012 Insolvenz angemeldet. Er kämpft nun vor dem Verwaltungsgericht dagegen, die Schießanlage nach den Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes sanieren zu müssen.
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Siehe dazu auch:
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Sanierung des mit Blei verseuchten Schießgelände Neckarweihingen beginnt:
http://anti-jagd.blog.de/2012/11/17/sanierung-blei-verseuchten-schiessgelaende-neckarweihingen-beginnt-15216934/
LUDWIGSBURG | 05. April 2013
Schützen folgen Jägern in die InsolvenzLange haben sie gezögert, doch jetzt haben auch die Schützen Neckarweihingen ihre Insolvenz eingeleitet. Schuld sind die hohen Kosten für die Sanierung des verseuchten Vereinsgeländes. Geschossen wird vorerst aber auch weiterhin.