Symbolbild
Hannover - Die Novelle der Jagdzeitenverordnung war für Niedersachsens grünen Agrarminister Meyer kein leichtes Unterfangen: Von allen Seiten prasselte Kritik auf ihn ein. Jetzt ist die neue Verordnung fertig. Und prompt drohen die Jäger mit einer Klage vor Gericht.
Der Ärger um die Reform der Jagdzeitenverordnung ebbt nicht ab. Noch bevor die Novelle von Niedersachsens grünem Agrarminister Christian Meyer im Oktober in Kraft tritt, fahren die Landesjägerschaft (LJN) und der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (ZJEN) ihre Geschütze auf: Als Replik auf die Ankündigung Meyers kündigten die Verbände am Dienstag die Prüfung einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg an.
Das Ministerium betonte, man sehe der Klagedrohung gelassen entgegen. "Wir haben alle Möglichkeiten, die uns offen standen, genutzt, um wissenschaftsbasiert und faktenorientiert auf die Fehlleistungen dieser neuen Verordnung hinzuweisen - leider sind wir mit unseren Argumenten und Vorschlägen auf taube Ohren gestoßen", sagte LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Tamke ist zugleich auch Mitglied der oppositionellen CDU-Landtagsfraktion. In den vergangenen Wochen hatte es bereits viel Kritik von Jägern, Landwirten und Tierschützern an der neuen Jagdzeitenverordnung gegeben. Meyer kann dies nicht verstehen. Für ihn ist die Verordnung ein "fairer Kompromiss", mit dem es gelungen sei, "die Jagd ökologisch neu auszurichten und mehr an Natur- und Artenschutz zu orientieren".
Niedersachsen nehme damit die unter Schwarz-Gelb vorgenommene massive Ausweitung der Jagdzeiten vor allem bei Gänsen in Vogelschutzgebieten zurück und bewege sich in etwa auf dem Niveau der Jagdzeitenverordnung von 2002. "Einschränkungen der Jagd auf Tierarten, die in ihrem Bestand gänzlich ungefährdet sind und in der Kulturlandschaft hohe Schäden verursachen, können so nicht stehen bleiben", betonte ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen. Auch Ehlen ist Mitglied der CDU-Fraktion und war von 2003 bis 2010 niedersächsischer Agrarminister. Die Jagd sei ein "Eigentumsrecht, das verfassungsrechtlich höchsten Schutz genießt". Die neue Verordnung regele insbesondere die Jagd auf Schalenwild sowie auf Wildgänse in EU-Vogelschutzgebieten, betonte dagegen das Ministerium.
Das Schalenwild - dazu gehören unter anderem Rotwild, Damwild und Schwarzwild - darf wie bisher bis zum 31. Januar eines jeden Jahres bejagt werden. Teils seien die Jagdzeiten aber auch ausgeweitet worden; für Rehwild und bestimmte Hirscharten wurde der Jagdbeginn vom 1. September auf den 1. August vorgezogen. Bei den Rehböcken wurde die Jagdzeit um drei Monate verlängert. Bei Hasen, Dachsen und Blässhühnern gebe es dagegen Verkürzungen oder Einschränkungen der Jagdzeit. Die Jagd auf Wildgänse in EU-Vogelschutzgebieten wird laut Ministerium ebenfalls erheblich beschränkt. Bläss- und Saatgans bekämen wie von den Umweltverbänden gefordert eine ganzjährige Schonzeit.
In Vogelschutzgebieten werde die Jagd auf Gänse und Enten während der Zugvogelsaison generell verkürzt. Ab 2015 soll es bei der Jagd auf Wildgänse zudem eine stärkere Differenzierung bei Jagd- und Ruhezonen in Vogelschutzgebieten geben. "Dann wollen wir innerhalb der Vogelschutzgebiete das moderne Instrument der Intervalljagd einführen", sagte Meyer. "In vorher festgelegten Teilgebieten darf dann im Zwei-Wochen-Rhythmus in einer Zone gejagt werden, während in anderen die Gänse Schonung genießen."