Eine ganze Reihe ihrer Wünsche wurden bei der Überarbeitung des Jagdgesetzes erfüllt. Springen die Jäger jetzt über das Stöckchen und geben ihren Widerstand dran? Die Antwort gibt es am Dienstag.
Gelingt der Kompromiss beim umstrittenen neuen Jagdgesetz? Nächste Woche stellt sich heraus, ob Grün-Rot das Streitthema zwischen Naturschützern und Jägern aus dem Weg räumen kann. Die Regierung stellt am morgigen Dienstag ihren nach Protesten der Jäger überarbeiteten Entwurf für das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vor. „Ich bin der Überzeugung, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf die notwendigen Fortschritte im Tier und Naturschutz bringt, praxistauglich umsetzbar und fachlich geboten ist“, sagte Forstminister Alexander Bonde (Grüne).
Am Dienstag will das Kabinett grünes Licht geben – am gleichen Tag treffen sich die Jäger in Denkendorf (Kreis Esslingen) zu einem außerordentlichen Landesjägertag.
Der nach Protesten der Jägerschaft überarbeitete Entwurf sieht als Entgegenkommen an die Jäger zum Beispiel vor, dass die Wildschweinjagd im Wald bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand und auf freier Flur auch in der Schonzeit erlaubt sein soll. Auch soll es Ausnahmen vom Fütterungsverbot geben. Auf beide Punkte hatte der Landesjagdverband gedrungen. Minister Alexander Bonde erklärt: „Wir haben etliche Vorschläge der Jäger aufgegriffen, um das Gesetz so praxistauglich wie möglich auszugestalten.“ Die Jagd sei aber „ein sehr emotionales Thema, bei dem die Positionen der verschiedenen Interessensgruppen naturgemäß weit auseinanderliegen“. Weder Jäger noch Naturschützer wollten sich vorab zum überarbeiteten Entwurf äußern.
Der Gesetzentwurf soll das im Kern gut 20 Jahre alte Jagdgesetz auf den neusten Stand bringen. Das alte Gesetz sei „in die Jahre gekommen“, sagte Bonde. Das Wissen über Wildtiere sei heute ein ganz anderes. Mittlerweile seien Naturschutz und Tierschutz als Staatsziele im Grundgesetz verankert. „Kein Tier darf ohne vernünftigen Grund getötet werden“, sagt Bonde. Zudem wolle man die Jäger einbinden und die Bedeutung der Jagd betonen.
Viele Jäger im Land sehen ihr traditionsreiches Jagdrecht dem Naturschutz untergeordnet. Eine strikte Trennung zwischen dem Jagdrecht und dem Naturschutzrecht müsse unbedingt erhalten bleiben, erklärte auch der Deutsche Jagdverband. Ohnehin befürchten die Jäger, dass mit jeder Vorschrift das Interesse an der Jagd sinkt.
Herzstück des Gesetzes ist das sogenannte Schalenmodell, in dem die Tiere „nach nachvollziehbaren Kriterien“, wie das Bonde-Ministerium betont, in mehreren Stufen von jagbar (Nutzungsmanagement) – wie Rehe oder Wildschweine – bis geschützt (Schutzmanagement) – wie Auerhuhn oder Wanderfalke – eingeteilt werden. Darüber, wer das festlegt, ist in den vergangenen Monaten viel diskutiert worden.
Das Gesetz verbietet etwa Totfangfallen und das unkontrollierte Abschießen streunender Hunde und Katzen. Zudem soll es aus Gründen des Tier- und Artenschutzes ein begrenztes Fütterungsverbot geben. Auch soll von 2017 an nur noch bleifreie Munition verwendet werden. Auch das führte zu Debatten mit den Jägern. Eingeführt wird zudem eine allgemeine Jagdruhe vom 1. März bis 30. April.
Auf all das will der Naturschutzbund Nabu zwar nicht verzichten. Landeschef Andre Baumann sagt aber: „Das Gesamtpaket muss stimmen.“ Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Für den 7. Oktober ist eine Anhörung im Landtag geplant.