Jagdverbot in befriedetem Privatwald: Umweltministerium rechtfertigt Vorgehen
Die Kosten sind aus Sicht der Obersten Jagdbehörde im Umweltministerium gerechtfertigt, wie Sprecher Damian Müller mitteilt. Die 5000 Euro entstünden durch Verwaltungsaufwand. Denn das Bundesjagdgesetz schreibe vor, dass die Jagdgenossenschaft, der Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer, der Jagdbeirat sowie die Träger öffentlicher Belange angehört werden müssten – und zwar für jede der 35 Parzellen, die verstreut voneinander liegen. Auch was die amtliche Vermessung betrifft, steht die Oberste Jagdbehörde hinter der Entscheidung der St. Wendeler Kollegen: Es sei nachvollziehbar, dass die zuständige Untere Jagdbehörde sich maximale Rechtssicherheit verschaffen wolle, sagt Müller. "Dies wäre durch die amtliche Vermessung der Parzellen auf jeden Fall gewährleistet." Eine (deutlich günstigere) Vermessung von Privatwäldern mit GPS sei hingegen nicht rechtssicher.
Befürworter der Befriedung aber kontern: Willkür wirft Grünen-Fraktionschef Hubert Ulrich der Unteren Jagdbehörde vor: "Es scheint, als wolle es das Land den Privatwaldbesitzern so schwer wie möglich machen." Die von Norbert Schreiner verlangten Beträge seien "wahnwitzig" und sollten wohl abschreckende Wirkung haben, vermutet Ulrich.
Das Umweltministerium wehrt sich gegen diesen Vorwurf. Es handele sich bislang um einen Einzelfall, der mit großer Sorgfalt behandelt werde, berichtet Müller. Eine einheitliche Vorgabe zum Vollzug einer Befriedung gebe es bislang nicht. Forderungen der Grünen, Rechtsvorschriften zu entwickeln, um Bürgern eine kostengünstige Befriedung von Grundstücken zu ermöglichen, weist das Umweltministerium zum jetzigen Zeitpunkt zurück.
Einen Grund, der die Jagd rechtfertigen soll, hält mancher Privatwaldbesitzer ohnehin für kritikwürdig: Die Jagd schütze junge Bäume vor Verbiss durch Reh- und Rotwild. "Da im Saarland noch auf ganzer Jagdfläche gejagt wird, müsste dies eigentlich in der Konsequenz bedeuten, dass Verbissschäden im Saarwald nicht vorhanden sind", sagt Klaus Borger, Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft im Landkreis Merzig-Wadern. Doch das Gegenteil sei der Fall: 2013 sei etwa in Schwemlingen, Merchingen, Wadrill und dem Peterberg besonders starker Verbiss beobachtet worden, so stehe es im Waldzustandsbericht. "Man könnte also daraus schließen, dass es in einigen Bereichen eigentlich egal ist, ob gejagt wird oder nicht, da man örtlich weit davon entfernt ist, dem gesetzlichen Auftrag nach Entlastung des Waldes nachzukommen", erklärt Borger. Mit Futterzuführungen über sogenannte Kirrungen, "Wildzuchtprojekten" und einem massiven ganzjährigen Jagddruck würden Wildschäden in Wald und Feld geradezu provoziert. Im Prinzip lehne Borger "Waldschutzjagden" nicht ab, wo diese notwendig sind. Jedoch "mit Profis, die effektiv und naturverträglich jagen". Gleichzeitig sollten Jagdruheflächen möglich sein.
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Siehe dazu auch:
Streit um Jagd im Privatwald
Völklinger will Tiere auf seinem Grundstück trotz bürokratischer Hürden schützen
Aus ethischen Gründen dürfen Privatwaldbesitzer das Töten von Tieren auf ihren Grundstücken verbieten. Doch der Weg dahin, so die Erfahrung eines Völklingers, scheint kompliziert.
Das Bundesjagdgesetz macht es möglich, private Waldgrundstücke befrieden zu lassen. Jäger dürften dann keinen Fuß mehr darauf setzen. In der Praxis scheint eine solche Befriedung jedoch nicht immer einfach.
Frieden in seinem Wald, das ist, was Norbert Schreiner aus Völklingen will. Kein Jäger soll den Grund und Boden des Privatwaldbesitzers mehr betreten, kein Wild soll dort mehr geschossen werden. Aus ethischen Gründen lehne er die Jagd ab, sagt er. Schreiner, der mit dem Erwerb seines Waldes im Nordsaarland automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft wurde, möchte nun austreten und damit seine 35 Parzellen befrieden lassen. Eine Änderung des Bundesjagdgesetzes von 2012 macht eine Befriedung aus ethischen Gründen möglich. Im Juli 2012 beantragte Schreiner die Befriedung.