Pressemitteilung: Änderungen des Bundesjagdgesetzes –
Dominik Storr
Symbolbild
Schikanöse Behandlung von Grundeigentümern in Deutschland, welche die Jagd ablehnen
- Pressemitteilung -
Am 6.12.2013 ist das “Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften” in Kraft getreten. Dieses soll Grundstückseigentümern die Möglichkeit einräumen, die Jagd auf ihren eigenen Flächen aus ethischen Gründen untersagen zu lassen. Diese Gesetzesänderung wurde nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) notwendig, der die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft als Verstoß gegen die Menschenrechte eingestuft hatte.
Geldentschädigungen, Wildschadensersatz und aufwändiges Antragsverfahren
Zahlreiche Grundstückseigentümer haben inzwischen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. Doch um ein vom Europäischen Gerichtshof bestätigtes Menschenrecht in Deutschland wahrnehmen zu können, soll sich der Grundstückseigentümer nicht nur einer Gewissensprüfung durch die Jagdbehörde, also zumeist durch die Jäger selbst, unterziehen. Der Grundstückseigentümer soll für die Befriedung seines Grundstückes auch noch eine Menge Geld hinblättern. Das neue Gesetz sieht nämlich unter anderem eine Entschädigungszahlung an die Jagdgenossenschaft sowie eine finanzielle Haftung für Wildschäden, die auf anderen Flächen eintreten, vor. Dabei weisen immer mehr renommierte Zoologen darauf hin, dass das Wild sich vor allen in den Ruhezonen verköstigen wird. Jagdfreie Zonen sind daher aus wissenschaftlicher Sicht geeignet, Wildschäden auf bejagten Flächen zu verringern.
Jagdlobby schusterte sich ihr eigenes Gesetz
Die Schikanen des Gesetzgebers verwundern jedoch nicht, wenn man das entsprechende Gesetzgebungsverfahren näher betrachtet hat. Das neue Gesetz haben nämlich nicht die Bundestagsabgeordneten, sondern die Lobbyisten in den Verbänden und Ministerien gestrickt. Und bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.02.2013 hatten Politiker sogar offen zugegeben, dass man den unfreiwilligen Jagdgenossen den Austritt aus der Jagdgenossenschaft so schwer wie möglich machen möchte
Nun drohen auch noch unverhältnismäßige Verfahrenskosten
Es kommt aber für die betroffenen Grundstückseigentümer noch schlimmer: So plane zum Beispiel die niedersächsische Landesregierung, dass für den Antrag nach dem neuen § 6 a Bundesjagdgesetz Gebühren zwischen 1.000 und 2.000 Euro erhoben werden. In anderen Bundesländern soll ähnlich verfahren werden. Dies würde eine erneute unverhältnismäßige Belastung des Eigentums darstellen.
Grundeigentümer in Deutschland sollen auf Geltendmachung von Menschenrechten verzichten
„Es ist völlig offensichtlich, dass der neue § 6 a BJagdG, insbesondere das dort vorgesehene aufwändige Verwaltungsverfahren, sowie die vorgesehenen hohen Verwaltungskosten Grundstückseigentümer in Deutschland davon abhalten sollen, ihr vom Europäischen Gerichtshof zugesprochenes Menschenrecht auf Eigentum wahrzunehmen und einen entsprechenden Antrag bei der Behörde zu stellen. Angesichts der völlig eindeutigen EGMR-Entscheidung muss die Frage aufgeworfen werden dürfen, inwieweit Deutschland beim Thema Jagd überhaupt noch ein Rechtsstaat ist“, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der das Verfahren vor dem EGMR begleitet hatte und zahlreiche Grundstückseigentümer in Deutschland vertritt.
Fazit: Neue Flut von Klagen droht
Das neue Bundesjagdgesetz und insbesondere dessen Vollzug durch die Länder werden daher zu einer Flut von neuen Klagen führen; aufgrund des eindeutigen EGMR-Urteils mit guten Erfolgsaussichten für die ethischen Jagdgegner.
Neustadt, den 16.12.2013
Rechtsanwalt
Dominik Storr