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Donnerstag, 31. Juli 2014: Die jagdrechtliche Befriedung ist erteilt
Das war der letzte Akt im Kampf um die jagdrechtliche Befriedung des Ulmenhofes. Heute haben wir, ein gutes Jahr nach Antragstellung, den Bescheid erhalten, dass die Flächen des Ulmenhofes jagdrechtlich befriedet sind. D.h. es darf auf diesen Flächen nicht mehr gejagt werden. Eine Ausnahme bildet z.B. die Wildfolge (das Nachfolgen von ver-letztem oder krankem Wild). Diese darf auf unseren Flächen weiterhin erfolgen - dies nur um etwaigen Einwänden zuvor zu kommen.
Ich habe während der gesamten Berichterstattung versucht, das ganze Vorgehen möglichst wertneutral zu schildern, ich hoffe, dass es mir gelungen ist. Nur so viel, wir sahen für unsere Situation keine andere Möglichkeit, als diesen Schritt zu gehen - zu sehr liegt uns das Wohl unserer Tiere am Herzen. Dies soll hier genügen, wer uns kennt weiß, um was es genauer geht, persönlich geben wir Ihnen gern nähere Auskünfte.
Dass wir keine „großen“ Freunde der Jagd sind, ist bekannt - wir machen auch keinen Hehl daraus, trotzdem vermeiden wir es, Jäger zu verunglimpfen, da uns dies nicht zusteht. Das Einzige, was wir versucht und nunmehr erreicht haben ist, die Tiere auf dem Ulmenhof bestmöglich zu schützen.
Wir möchten uns bei allen, die uns auf unserem Weg unterstützt haben, recht herzlich bedanken. Ohne die politischen Kontakte, Unterstützung von Zeitungen, Radio und Fernsehen wären wir nie so schnell (?) an unser Ziel gekommen, vielleicht hätten wir es auch nie erreicht - wir haben ein wenig unterschätzt, in welchem Bundesland sich der Ulmenhof befindet.
Wenn Sie mehr über unseren Weg in die Befriedung wissen, den Bescheid, dessen Anfang Sie oben sehen, ganz lesen möchten oder sonstige Fragen haben, z.B. über unsere Beweggründe, die Vorgehensweise etc. dürfen Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen. Wegen der angestrebten Wertneutralität möchte ich meinen Bericht aber nicht „auswälzen“.
Ulmenhof e.V.
http://www.ulmenhofev.de/Ulmenhof_e.v./Willkommen.html