Innsbruck –Ende August 2013 sorgten barbarische Jagdszenen für helle Empörung. Das Video ist unter dem Titel „Leutascher Gamsjagd“ in die Geschichte eingegangen. Es zeigt, wie ein russischer Jagdgast eine angeschossene, zappelnde Gams minutenlang an den Beinen über eine Geröllhalde schleift. Eine mehrköpfige Jagdgesellschaft beobachtete das brutale Treiben ungerührt.
Der Tiroler Jägerverband reagierte mit aller ihm zur Verfügung stehenden Härte gegen das unwürdige Treiben und sprach schwere Verweise gegen den Jagdpächter und gegen den Pirschführer aus. Das Urteil gegen Letzteren hat der Landesverwaltungsgerichtshof jetzt aufgehoben, weil der Begriff des Pirschführers im Tiroler Jagdgesetz nicht vorkomme, weswegen man den Betroffenen im gegenständlichen Fall auch nicht verantwortlich machen könne.
Landesjägermeister Toni Larcher nimmt die Entscheidung zur Kenntnis: „Es ist zu akzeptieren, dass der von der Disziplinarkommission verhängte Schwere Verweis aus formaljuristischen Gründen aufgehoben wurde. Der Tiroler Jägerverband distanziert sich aber grundsätzlich von den Jagdmethoden und Praktiken, die im Rahmen der Erhebungen und des Verfahrens augenscheinlich wurden. Der Vorfall und das dabei entstandene Video schaden der Jagd nicht nur in Tirol, sondern international“, stellt Larcher der TT gegenüber klar.
Die Jagd sei kein Freizeitvergnügen für Tierquäler, ärgert sich Tirols oberster Jäger immer noch über den Vorfall, „ein Pirschführer, der seinen Jagdgast alleine und ohne Waffe zu einem verletzten Stück gehen lässt, mag vielleicht keinen juristisch verfolgbaren Tatbestand begangen haben, aber unseren Werten entspricht dies keineswegs. Wer auf Wild schießt, hat einer großen Verantwortung gerecht zu werden.“
Die Jagd sei kein Touristenspektakel, erklärt Larcher unmissverständlich: „Ein verantwortungsvoller Pirschführer muss als Erster am Anschuss und in der Lage sein, einem angeschossenen Tier kein weiteres Leid zuzufügen bzw. weitere Pein zu vermeiden. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Pirschführer und Jagdgast ist ein Muss in jedem Jagdbetrieb mit Niveau.“ Der Tiroler Jägerverband werde jedenfalls seine Konsequenzen aus dem Fall ziehen, was sich auch auf die Neuerlassung des Tiroler Jagdgesetzes auswirken werde.
http://www.tt.com/panorama/gesellschaft/8651656-91/verweis-für-leutascher-gamsjäger-aufgehoben.csp