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Stadt Willich: Vogelmord - Das erste Urteil ist gefällt

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Stadt Willich: Vogelmord: Das erste Urteil ist gefällt
Am Freitag, 5. April 2013, war in Neersen diese Falle zum Fangen von Vögeln entdeckt worden. Das Foto zeigt einen Polizisten bei den Ermittlungen am Fundort. 


Stadt Willich.
Der Jagschein ist endgültig weg, das Strafverfahren läuft. Im schlimmsten Fall der Greifvögeltötung am Niederrhein vor gut einem Jahr wurde ein erstes Urteil gesprochen. Eine weitere Klage ist anhängig.

Für diesen Jäger wird es keine Jagd mehr geben. Das sieht das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes vor. Es lehnte die Klage zur Anfechtung der Entziehung des Jagdscheines ab. Damit bleibt der Jagdschein eingezogen. Der Jäger hatte im April vergangenen Jahres Schlagzeilen gemacht, weil er Greifvogelfallen mit Lebendköder benutzte und zudem durch Giftköder weitere Greifvögel tötete. Letzteres konnte durch ein Gutachten des staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes belegt werden. In den ausliegenden Wildinnereien sowie in den toten Bussarden konnte das in der EU verbotene Insektizid Aldicard nachgewiesen werden. Aufgrund der Schwere des Vergehens zog die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen den Jagdschein des Beschuldigten sofort ein. Der Jäger klagte dagegen, doch das ohne Erfolg.

In öffentlicher Sitzung wies die Jagdrechtskammer des Verwaltungsgerichts die Klage jetzt ab und bestätigte damit den Einzug des Jagdscheines. "In der Sache ist die Verwaltung bestätigt worden", kommentiert die Pressestelle des Kreises Viersen das Urteil. Der Mann darf somit nicht mehr jagen und auch keine Waffe mit sich führen. Damit ist der Fall an sich aber noch nicht abgeschlossen. Die Räder der Justiz laufen weiter, denn das Komitee gegen Vogelmord stellte im vergangenen Jahr direkt eine Strafanzeige bei der Polizei, und das Strafverfahren läuft nach wie vor. "Wir haben noch keine Ladung als Zeuge erhalten. Aber es ist normal, dass es mit Terminen vor Gericht etwas länger dauert. Wir haben alles, was damals passiert ist, umfangreich dokumentiert. Allein die Strafanzeige ist zehn Seiten lang", sagt Axel Hirschfeld, Biologe und Sprecher des Komitees gegen Vogelmord.

Der Jäger mache sich direkt mehrerer Straftatbestände schuldig. Das Nachstellen von Greifvögel sei an sich bereits eine Straftat. Er habe mit den Fallen und Tötungen der Greifvögel gegen das Bundesnaturschutzrecht verstoßen, da es sich um streng geschützte Arten handelt. Die Vögel stehen zudem das gesamte Jahr über unter Schonzeit, womit auch ein Verstoß gegen das Schonzeitverfahren erfolgt sei. Ein weiterer Verstoß gehe gegen das Tierschutzgesetz. Die Tötung eines Wirbeltieres ohne Grund ist nämlich ebenfalls verboten. "Sollte sich jetzt noch herausstellen, dass bei den Taten von einer Gewohnheitsmäßigkeit ausgegangen werden kann, dann muss der Beklagte mit einer Freiheitsstraße rechnen", sagt Hirschfeld, der mit Spannung den Hauptverhandlungstermin erwartet.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/willich/vogelmord-das-erste-urteil-ist-gefaellt-aid-1.4334045

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Siehe dazu auch:
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Jagt er ohne Jagdschein weiter?In Bezug auf die Greifvögeltötungen in Willich ist ein anonymer Brief aufgetaucht, der unter anderem der Unteren Jagdbehörde des Kreises Viersen sowie der Kreispolizei zugespielt wurde. Darin wird der angeklagte Jäger beschuldigt, an Jagden teilgenommen zu haben, obwohl er sich nicht mehr im Besitz eines gültigen Jagdscheines befindet.

Dazu nennt der unbekannte Verfasser weitere Namen, mit denen sich der Mann auf der Jagd befunden haben soll. Die Pressestelle des Kreises Viersen teilte mit, dass sie den anonymen Brief an das zuständige Verwaltungsgericht weitergeleitet hat. Die Polizei übergab das Schreiben der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet nun, inwieweit weitere Ermittlungen durch die Polizei erfolgen werden.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/willich/jagt-er-ohne-jagdschein-weiter-aid-1.4334044

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