Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit: Der DJV sagt "Nein" zu einer generellen Verfassungsschutzabfrage und begleitet den Gesetzgebungsprozess weiter kritisch.
Der Bundesrat hatte kürzlich gefordert, dass die Jagdbehörden im Rahmen einer Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Jägern stets auch bei den Verfassungsschutzbehörden nachfragen sollen. Der Antrag ging von Niedersachsen aus.
Die Bundesregierung hat das aber nun abgelehnt. Sie verweist hierbei auf die fehlende Notwendigkeit. Außerdem solle der Verwaltungsaufwand begrenzt werden. Die Waffenbehörden können schon jetzt eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durchführen, wie auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme schreibt. Verpflichtend ist dies aber nicht.
Erfreut über diese Rückendeckung zeigte sich der Deutsche Jagdverband. DJV-Präsident Hartwig Fischer hatte sich nach dem Beschluss des Bundesrates in einem Brief an Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages gewandt und die Bedenken des DJV vorgetragen.
Der Gesetzentwurf ist aber noch keineswegs vom Tisch: Das letzte Wort hat der Bundestag, der jetzt in den nächsten Monaten über den Entwurf beraten wird. Der DJV wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch begleiten und fordert weiter die Ablehnung der generellen Verfassungsschutzabfrage. Darüber hinaus will sich der DJV weiter für ein einfaches, sachgerechtes und unbürokratisches Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung einsetzen, heißt es.