Im fraglichen Wald waren die Wildhüter indessen auf ein verletztes Reh gestossen, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Das zuständige kantonale Amt zeigte den Jäger Anfang Februar wegen Verstosses gegen die Bundesgesetze über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel an.
Die Freiburger Staatsanwalt kam nach Anhörung der Parteien nun zum Schluss, der Jäger sei schuldig zu sprechen. Per Strafbefehl wurde der Mann zu einer bedingten Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Ausserdem bekam er ein Busse von 500 Franken aufgebrummt. Seine Jagdberechtigung muss er für ein Jahr abgeben.
Der Jäger kann gegen den Entscheid Einsprache erheben.