Kritik vom Ökologischen Jagdverband
Osnabrück. 10000 wildernde Katzen und 50 Hunde schießen Nordrhein-Westfalens Jäger eigenen Angaben zufolge jedes Jahr. Für Niedersachsen gibt es keine Zahlen. Während einige Jäger das Schießen wildernder Haustiere für notwendig halten, sagt der Ökologische Jagdverein Niedersachsen und Bremen: „Wir sind grundsätzlich dagegen!“
Bundesweit schießen Jäger Tierschutzorganisationen zwischen 300000 bis 400000 Katzen und 40000 bis 65000 Hunde pro Jahr. Offizielle Zahlen für Niedersachsen sind nicht zu erhalten: Das Landwirtschaftsministerium von Christian Meyer führe keine Statistik über geschossene Hunde und Katzen, heißt es auf Nachfrage unserer Redaktion.
„Für Niedersachsen gibt es keine Zahlen“, sagt auch Dirk Schulte-Frohlinde, Geschäftsführer der Landesjägerschaft Niedersachsen. Es würde aber keineswegs so viele Hunde und Katzen geschossen wie in Nordrhein-Westfalen, versichert er. „Ich kenne keinen Jäger, der einen Hund schießt“, sagt Schulte-Frohlinde. Der Verband weise seine Jäger an, mit Hundehaltern zu sprechen, statt auf die Tiere zu schießen. Getötete Hunde könne er folglich „an einer Hand abzählen“. Katzen würden geschossen und in umstrittenen Totschlagfallen gefangen. Doch Zahlen habe er nicht.
Antonius Albers, Kreisjägermeister der Jägerschaft Osnabrück-Stadt mutmaßt, in Niedersachsen würden Jäger ähnlich viele Hunde und Katzen töten wie in Nordrhein-Westfalen. Seine Jägerschaft haben in den vergangenen Jagdsaisons 2010/2011 bis 2013/2014 zwar weder Hunde noch Katzen getötet, versichert Albers. Aufgrund des kleinen Jagdgebietes sei das Ergebnis aber nicht repräsentativ.
„Wir sind grundsätzlich gegen das Schießen von Hunden und Katzen“, sagt Ludwig Artmeyer vom Ökologischen Jagdverein Niedersachsen und Bremen (ÖJV-N. „Ich sage, das ist nicht nötig“, sagt auch Winfried Frölich, Geschäftsführer des ÖJV-NB. Jäger, die auf wildernde Hunde und Katzen schießen würden, sähen diese als ihre Konkurrenz an, mutmaßt der Jäger aus Meppen. Der Fuchs jage schließlich auch Wildtiere. Ohnehin würden Hunde und Katzen nur sehr selten Wildtiere erbeuten, sagt Frölich. „Sie gefährden keine Bestände“, versichert er.
Der Deutsche Jagdverband kommt zu einer gänzlich anderen Einschätzung. Ihm zufolge erbeuten wildernde Haustiere jährlich rund eine Million Kaninchen und Hasen sowie mehr als sechs Millionen Vögel. „Katzen richten in der Natur einen große Schäden an“, sagt Schulte-Frohlinde von der Landesjägerschaft Niedersachsen. „Das ist unbestritten“, ergänzt er. Etwa zwei Millionen verwilderte Katzen und weitere zwei Millionen Freigängerkatzen gebe es dem Deutschen Jagdverband zufolge in Deutschland. „Und die müssen alle etwas fressen“, sagt Albers von der Jägerschaft Osnabrück-Stadt.
In Mordrhein-Westfalen schießen Jäger dem Landesverband zufolge jährlich rund wildernde 50 Hunde und 10000 Katzen. Der Verband will sie auch weiterhin schießen dürfen. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) will das Landesjagdgesetz noch vor der Sommerpause reformieren. Um wild lebende Tierarten wie Vögel, Kaninchen oder Rehkitze zu schützen, müsse das Schießen von wildernden Hunden und Katzen bei der geplanten Reform des Landes-Jagdgesetzes erhalten bleiben, hatte Verbandspräsident Ralph Müller-Schallenberg vergangenen Mittwoch gefordert.
http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/474274/auch-niedersachsens-jager-schiessen-katzen-und-hundeDas Niedersächsische Jagdgesetz regelt in §29 (Jagdschutz):
(1) Die Jagdschutzberechtigten sind ihrem Jagdbezirk befugt,
1. Personen, die dort unberechtigt jagen, die außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden oder die eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen, anzuhalten, ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen und ihre Personalien festzustellen,
2. wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind, und
3. wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden, und verwilderte Frettchen zu töten.