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„Befriedet“: Stefan Körber will keine Jäger auf seinen Grundstücken bei Mainsondheim (hier ein Bild vom Winter 2013) dulden. Nach einem gewonnenen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Würzburg ist das Tabu für die Jagd jetzt auch amtlich.
Einen Meter hohe, rot angemalte Stickel in der Flur machen es deutlich: Auf diesem Grundstück darf nicht gejagt werden. Das hat Jagdgegner Stefan Körber jetzt schriftlich: Rund 3,5 Hektar seiner Äcker im Bereich Dettelbach und Kitzingen sind jetzt auch amtlich „befriedet“. Ein Behördenakt, der nicht ganz billig ist. 500 Euro musste der Industriemechaniker an das Landratsamt Kitzingen überweisen.
Die Kosten: Geld, Zeit, NervenDass auf den Flächen, die einst dem Jagdrecht unterworfen waren, nicht mehr auf Wildtiere geschossen werden darf, kostete den Mainsondheimer neben Geld auch Zeit und Nerven. Körber musste vor Gericht ziehen, nachdem das Landratsamt seinem Antrag auf das Ruhen der Jagd nicht stattgegeben hatte. Körber: „Ich will nicht, dass auf meinen Grundstücken Tiere totgeschossen werden“, sagte der Veganer kategorisch (Veganer verzichten auf tierische Produkte).
Juristische Rückendeckung gab's vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und dem Verwaltungsgerichtshof in München. Der EGMR griff im Jahr 2012 eine Regelung des deutschen Jagdrechts an, die Eigentümer von Grundflächen eines Jagdbezirks automatisch in eine Jagdgenossenschaft steckt. Diese Zwangsmitgliedschaft sei für Menschen, die das Töten von Tieren aus ethischen Gründen ablehnten, eine unverhältnismäßige Härte und damit ein Verstoß gegen Menschenrechte.
Mit den roten Stickeln an den Grenzen der jeweiligen Flächen sind Körbers Äcker als „befriedet“ gekennzeichnet. Das Ruhen der Jagd hatte die fünfte Kammer des Würzburger Verwaltungsgerichts schon Anfang 2013 angeordnet – nach Körbers Klage. Seit 1. April sind die 3,5 Hektar für die Jagd amtlich tabu.
Dass der Mainsondheimer für den Behördenakt 500 Euro zahlen musste, liegt laut Pressesprecherin Corinna Petzold vom Kitzinger Landratsamt am „hohen Verwaltungsaufwand“. Um den Vorschriften zu entsprechen, müssen alle Grundstücksnachbarn und alle Träger öffentlicher Belange (Ämter, Verbände, Organisationen) gehört werden.
Zwischen 800 und 2000 EuroWas für Körber eine teure Investition in den Tierschutz ist, stellt sich für das Kitzinger Landratsamt als maßvolle Kostenerstattung dar: Die Empfehlung aus dem bayerischen Landwirtschaftsministerium liege in einem Kostenrahmen zwischen 800 und 2000 Euro.
Die jetzt auch amtliche Befriedung von Grundstücken ist laut Landratsamt die erste in Unterfranken. Zwei weitere Entscheidungen seien in den Landkreisen Kitzingen und Bad Kissingen noch ausstehend, so Petzold. Auch dort hatten Jagdgegner in Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs erfolgreich dagegen geklagt, dass Wild auf ihren Grundstücken geschossen wird.