Essen. Ende Februar hören Besucher auf dem Terrassenfriedhof in Essen-Schönebeck die Schüsse eines Jägers. Eine Diskussion um das Jagen in Parks und auf Friedhöfen beginnt. Nun fordern Politiker mehr Sicherheit – und fragen, ob man überhaupt Kaninchen und Füchse in den Anlagen schießen muss.
Freizeitläufer, die nach Schüssen im Morgengrauen noch etwas schneller durch den Schlosspark rennen oder von Jägern aufgeschreckte Besucher am Sonntagmorgen auf dem Terrassenfriedhof – das sollte es nach Ansicht von Thorsten Drewes (Grüne) nicht mehr geben. Der Borbecker Bezirksvertreter hat eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, ob das Jagen von Füchsen und Wildkaninchen in Ruhezonen besser geregelt oder sogar aufgegeben werden kann. „Auf eine Antwort warten wir allerdings noch“, sagt Drewes dieser Zeitung.
Anlass seiner Fragen war die Beschwerde von Ulrich Griese, der mit seiner Ehefrau die Schüsse Ende Februar auf dem Terrassenfriedhof in Schönebeck gehört hatte. Der Anlieger meint: „Ob es notwendig ist, diese Tiere dort zu schießen, sei dahingestellt – ich persönlich bezweifle das. Aber davon abgesehen stellt sich die Frage nach der Sicherheit.“
Damit waren die Waidmänner in die Schusslinie geraten. Thorsten Drewes sieht das ähnlich: Er zweifelt nicht an der korrekten Arbeit der Jäger im Auftrag der Stadt. „Ob man überhaupt Kaninchen auf Friedhöfen oder in Parks abschießen muss, das ist die Frage.“
Hunde müssen angeleint bleiben
In sogenannten „befriedeten Bereichen“, zu denen Grünanlagen, Wohngebiete, Friedhöfe und Gärten gehören, sei das Jagen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten, steht im Landesjagdgesetz. Ausgenommen ist aber: „Wenn eine ernsthafte Gefahr von einem Wildtier ausgeht, kann die Jagdbehörde den Abschuss erlauben.“ So sind es logischerweise diese Flächen, auf die sich die Langohren bevorzugt aufhalten und ungestört ernähren.
„Füchse und Kaninchen legen gerne ihre Bauten in Grabflächen an. Um Schäden zu vermeiden und die Population unter Kontrolle zu halten, werden Füchse und Kaninchen auch auf Friedhöfen gejagt“, erläutert Stefan Schulze, Sprecher der Stadt. „Nach der Landesjagdzeiten-Verordnung dürfen Füchse vom 16. Juli bis 28. Februar und Kaninchen vom 1. Oktober bis 28. Februar gejagt werden. Zu den Auflagen der Genehmigung zählt z.B., dass die jagdrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind und bei der Jagd besonders darauf zu achten ist, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird und vor allem keine Personen- und Sachschäden entstehen“, fügt Schulze hinzu. Die Jäger seien besonders geschult und sensibilisiert, um andere Menschen nicht zu gefährden. „Hundehalter müssen Hunde auf dem Friedhof — unabhängig davon – immer anleinen“, sagt Stefan Schulze.
Parks können für die Jagd gesperrt werden
„Natürlich finde ich es auch nicht gut, wenn wilde Tiere die frischen Blumen auf Gräbern abfressen“, fügt Drewes hinzu. Im Abschießen der Kaninchen sieht er „aber kein wirksames Mittel, die Zahl der Tiere dauerhaft zu verringern.“ Er rät eher dazu, Gräber so zu bepflanzen, dass es den Tieren nicht schmeckt.
Ein erstes Treffen zum Thema Jagen im Schlosspark Borbeck habe es bereits mit Vertretern von „Grün und Gruga“ geben. „Das war ein sehr konstruktives Gespräch und wir hatten den Eindruck, dass die Verwaltung Lösungen sucht“, erklärt Thorsten Drewes. „Zur Jagd können Parks an bestimmten Tagen für Besucher gesperrt werden, damit wir deren Sicherheit verbessern“, meint der grüne Bezirksvertreter. Das müsse aber nicht unbedingt an Wochenenden sein.