Am kommenden Dienstag muss sich ein Neumünsteraner wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz verantworten. Er soll den Hund Hannibal am Einfelder See erstochen haben.
Weimaraner-Hund Hannibal wurde vor rund einem Jahr am Einfelder See erstochen.
Neumünster | Am kommenden Dienstag muss sich ein Neumünsteraner ab 9 Uhr vor dem Amtsgericht wegen einer sogenannten Straftat nach dem Tierschutzgesetz verantworten. Der 52-Jährige soll am Einfelder See den Weimaraner-Hund Hannibal erstochen haben (der Courier berichtete).
Der Tod des Hundes hatte vor gut einem Jahr für große Betroffenheit gesorgt. Hannibals Besitzer Kai Müller ist über den Verlust des Tieres immer noch nicht hinweg. „Er war für uns wie ein Familienmitglied“, erklärte er. Er wird ebenso wie seine immer noch schockierte Mutter vor Gericht als Zeuge aussagen.
Die 72-Jährige war am 14. Dezember 2012 mit dem Hund ihres Sohnes am Einfelder See spazieren. Hannibal war nicht angeleint, da die Frau fürchtete, bei der Glätte von dem Tier umgerissen zu werden. Als sie an der Uferstraße einem Mann begegnete, der dort seinen Terrier an der Leine ausführte, entbrannte ein Streit um die Leinenpflicht. Wenig später war Hannibal tot – erstochen. Er starb auf dem Weg in die Tierklinik.
Laut Anklage soll der Beschuldigte an dem Freitagnachmittag „plötzlich ein mitgeführtes Messer gezogen und dieses dem Hund in den Rücken gestochen haben“. Der Angeklagte, der einen Jagdschein besitzt, bestritt nach dem Vorfall den Angriff auf das Tier. Die Staatsanwaltschaft hatte Hannibal seinerzeit sogar exhumieren lassen, um die Todesursache genau klären zu können. Laut Anklage soll die Obduktion des dreijährigen Hundes als Todesursache innere Blutungen ergeben haben – „hervorgerufen durch eine Messerstichverletzung im Bereich des Rückens“.