"Jazz" ist mittlerweile wieder auf dem Damm. Der Mann, der ihm das angetan hat, muss nun jedoch seine Strafe bezahlen.
Burladingen - Im Fall des Jägers aus Burladingen, der im Dezember 2013 einen Hund an seinem Auto festgebunden und danach durch den Ort geschleift hatte, ist das Strafverfahren inzwischen abgeschlossen. Dies teilte das Amtsgericht Hechingen am Donnerstag mit.
Die gegen den Jäger verhängte Geldstrafe wurde gegenüber der ursprünglichen Forderung der Staatsanwaltschaft - 18.000 Euro - fast halbiert: Der 74-Jährige muss nun 9600 Euro bezahlen. Es bleibt jedoch bei 120 Tagessätzen. Der Mann ist damit rechtskräftig wegen roher und quälerischer Tiermisshandlung vorbestraft.