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Auch der Februar bleibt Jagdmonat

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Grün-Rot entschärft einen Teil der geplanten Änderung des Jagdrechts

Vor allem den Wildschweinen soll es im Februar ans Leder gehen – Tierschützer sind nicht begeistert.Vor allem den Wildschweinen soll es im Februar ans Leder gehen – Tierschützer sind nicht begeistert.


Stuttgart
Noch im Verlauf des ersten Quartal will die grün-rote Landesregierung den Gesetzentwurf für die Novellierung des Landesjagdgesetzes vorlegen. Nach Informationen der Schwäbischen Zeitung wurde darin zuletzt auf Drängen der Jägerschaft ein wichtiges Detail im Gegensatz zu den bislang bekannten Plänen verändert. Demnach soll auch im Monat Februar gejagt werden dürfen. Die zunächst angekündigte Ausdehnung der Jagdruhe auf diesen Monat ist vom Tisch. Ein Sprecher des von Alexander Bonde (Grüne) geführten Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bestätigte auf Anfrage diese Entscheidung.

Wildschweine sind ein Problem

Das Ministerium reagierte damit auf Wünsche aus der Jägerschaft. Diese will den Februar dazu nutzen, um vor allem die Wildschweinbestände zu reduzieren. Erfahrungsgemäß können Jägerinnen und Jäger im Januar und Februar abhängig von der jeweiligen Witterung noch einen erheblichen Teil der Jagdstrecke erlegen. Die Jagd auf Wildschweine ist vor allem dann erfolgversprechend, wenn Schnee liegt. Wildschweine haben sich in den vergangenen Jahren stark vermehrt, weil sich die Bedingungen für sie durch den starken Zuwachs beim Maisanbau verbessert haben.

Mit dieser Entscheidung stellt sich Grün-Rot gegen die Meinung von Naturschützern und Wildtierbiologen, die auch im Februar eine generelle Jagdruhe gefordert hatten. Im März und April bleibt es beim Verbot der Jagd. Dadurch sollen die Wildtiere mehr Ruhe erhalten. Diese müssten sich laut Referentenentwurf von „winterlichen Nahrungsengpässen“ erholen. Insbesondere trächtige weibliche Wildtiere seien zu diesem Zeitpunkt auf eine Ruhephase angewiesen. Eine Jagdruhe im März und April galt bisher schon für die meisten Arten. Neu ist, dass sie in Zukunft zumindest im Wald für alle Arten gelten soll. Lediglich Wildschweine sollen nach dem Gesetzentwurf in dieser Zeit auf Feldern bejagt werden können.

Knackpunkt Fütterungsverbot

Ein großer Knackpunkt in den vergangenen Wochen war unter anderem auch das geplante Fütterungsverbot im Winter. Daran will Grün-Rot wohl festhalten. Erfahrungen aus der Schweiz zeigten, dass der Wildbestand das verkrafte. Immer noch uneins sind sich Natur- und Tierschützer auf der einen und die Jäger auf der anderen Seite über mehrere Jagdmethoden. So sollen unter anderem Totfangfallen verboten werden. Häufig erlitten Tiere dadurch schwere Verletzungen. Bis zur Beratung im Kabinett will Bonde auch den Streit um die Liste der jagdbaren Tiere beendet haben. Dabei stehen vor allem die Biber im Vordergrund. Die CDU fordert bereits ein Bibermanagement. Das lange Zeit hierzulande ausgestorbene Tier breitet sich immer mehr aus. Klagen kamen zuletzt vermehrt über Schäden etwa im Bereich von Hochwasserschutzanlagen.

Bis zuletzt zweifelte der Landesjagdverband daran, dass ein neues Gesetz überhaupt nötig sei. Grün-Rot handle auf Druck der Natur- und Tierschützer.

Schon im Koalitionsvertrag war die Reform angekündigt worden. Das Ministerium aber vertritt den Standpunkt, viele Passagen des alten Gesetzes seien überholt. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass auch der Tierschutz mittlerweile Verfassungsrang besitze. Nicht angetastet werden soll aber unter anderem die Bindung des Jagdrechts an das Grundeigentum. Zudem wird eine nachhaltige Jagd als „legitime Form der Nutzung natürlicher Ressourcen“ bezeichnet.

http://www.schwaebische.de/region/wir-im-sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-Auch-der-Februar-bleibt-Jagdmonat-_arid,5593967.html

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