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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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NRW: Fundbüro muss streunende Katzen von Jägern annehmen

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Münster/Ascheberg (gl) - Fundbüros der Kommunen in NRW müssen von Jägern aufgenommene streunende Katzen annehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Musterprozess entschieden. Ein Jagdaufseher hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Gemeinde Ascheberg erstritten.Die von einem Jäger gefangene streunende Hauskatze muss das örtliche Fundbüro in Verwahrung nehmen, hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.

Das teilte der Landesjagdverband (LJV) NRW am Donnerstag mit. Das Fundbüro Ascheberg (Kreis Coesfeld) hatte sich geweigert, eine von dem Jäger aufgenommene Katze anzunehmen. Nach Feststellung des Gerichts muss die Gemeinde die streunende Hauskatze vorläufig als Fundtier in Verwahrung nehmen und die Verfahrenskosten tragen.

Der Jagdaufseher hatte die Katze in einer Lebendfalle, wie sie zum Fang von Raubwild  (Füchse, Waschbären) in seinem Revier aufgestellt war, aufgefunden und dann versucht, das Tier beim örtlichen Fundbüro abzugeben. Streunende und zumeist wildernde Hauskatzen sind für zahlreiche Tierarten, darunter auch seltene Bodenbrüter, eine akute Bedrohung.

 „Von Jägern, Tier- und Naturschützern gleichermaßen geforderte landesweite Chip-, Registrierungs- und Kastrationsprogramme zur Abmilderung des Katzenproblems wurden vom zuständigen NRW-Umweltministerium immer noch nicht angegangen“, sagte LJV-Justitiar Hans-Jürgen Thies nach dem Prozess. Verlierer dieser Politik des Wegsehens seien die Natur und jetzt eben auch die Kommunen, die offenbar eine Katzenflut und die damit verbundenen Kosten auf sich zukommen sehen. Nach LJV-Einschätzung hatten sich die NRW-Kommunen darauf verständigt, keine Fundkatzen anzunehmen. Diese reflexartige Abwehrhaltung habe das Gericht nunmehr beendet, wie Thies betonte.

Aus Sicht des Jäger ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster zu begrüßen. Sie schaffe Klarheit für die Jäger und weise den Kommunen in NRW die Verantwortung für den Umgang mit streunenden Hauskatzen zu. Unbeschadet dessen weist der Landesjagdverband aber auch darauf hin, dass es nicht zu den Aufgaben und Zielen der von Jägern betriebenen Fangjagd gehört, streunende Hauskatzen einzufangen.  (Az. 1 L 1290/15).

http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/regionales/Fundbuero-muss-streunende-Katze-annehmen-4e4d4ea2-5281-4375-8bbe-051864d64fa2-ds

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