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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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Jägerin die 2013 Luchs wilderte hat immer noch ihren Jagdschein?

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Jägerin wilderte geschützten Luchs


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Symbolbild

MOLLN. Ein Schuss, der niemals fallen hätte dürfen: Die 64-jährige Jägerin Ingrid Rosa W. aus Linz streckte im Zeitraum März bis Mai 2013 im Nationalpark Kalkalpen einen streng geschützten Luchs mit ihrem Gewehr nieder.

Der illegal abgeschossene Kuder landete dann in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators. Dort wurde der Kadaver von der Polizei gefunden, nachdem der Fall von Wilderei aufgeflogen war.

Illegale Abschüsse haben das Luchseprojekt im Nationalpark an den Rand des Zusammenbruches gebracht. Bereits drei Kuder sind wie vom Erdboden verschwunden, darunter auch das Männchen mit der Bezeichnung "B5". Die Fahnder bekamen dann einen Tipp auf den Linzer Unternehmer Harald W. (64), einem passionierten Jäger, der das Forstrevier Weyer der Erzdiözese Salzburg gepachtet hat, wo der Luchs erlegt worden war. Wegen der Trophäe in der Kühlkammer des Präparators waren die Ermittler auf den Waidmann und ehemaligen Funktionär der Wirtschaftskammer gestoßen, der im Revier auch eine Hütte hat. Dann aber kam die Frau des Verdächtigen, ebenfalls eine Jägerin, aus der Deckung. Ingrid Rosa W. legte ein Geständnis ab, dass sie den Luchs geschossen habe – aus einem Versehen: Sie habe die Raubkatze für einen Fuchs gehalten.

Die Jagdkarte hat die Waidfrau trotz ihrer Sehschwäche noch immer. "Wir haben den Vorfall der Behörde gemeldet, diese hat aber noch kein Entzugsverfahren eingeleitet", sagt Christopher Böck, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes. Die Jägerin muss sich allerdings vor dem Landesgericht Steyr verantworten. Die Staatsanwaltschaft musste im Strafgesetzbuch blättern, um für den Tatverdacht eine entsprechende Anklage zu finden. Wilderei kann Ingrid Rosa W. nämlich nur im landläufigen Sinn vorgeworfen werden, nach den Buchstaben des Gesetzes verletzte sie kein fremdes Jagdrecht. "Sie hatte einen Ausgeherschein", bestätigt Revierförster Hannes Prucker. Der Staatsanwalt wird beim Prozess am 4. November der Schützin "fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt" und "Tierquälerei", weil sie ein Wirbeltier mutwillig getötet hat, vorwerfen. Der Strafrahmen bei beiden Delikten liegt bis ein Jahr Haft oder 360 Tagessätzen Geldbuße.

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/Jaegerin-wilderte-geschuetzten-Luchs;art68,1996311

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