
Demnächst womöglich auf einigen Flurgrundstücken verboten: Seit Dezember 2013 können Grundstückseigentümer die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen beantragen.
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Northeim. Eigentümer von Flächen, die zu einer Jagdgenossenschaft gehören, müssen seit dem 6. Dezember 2013 die Bejagung auf ihren Grundstücken nicht mehr dulden.
Im Landkreis Northeim haben jetzt erstmals zwei Personen entsprechende Anträge gestellt. Die betroffenen Flurstücke befinden sich im Raum Uslar.
„Beide Antragsverfahren stehen derzeit ganz am Anfang und sind noch nicht entschieden“, teilte Landkreis-Pressesprecher Dirk Niemeyer auf HNA-Anfrage mit. Bis zum Eingang dieser beiden Anträge sei die Herausnahme von Grundstücken aus der Bejagung im Landkreis Northeim kein Thema gewesen.
Landesweit sind bis Oktober des vergangenen Jahres insgesamt sechs Anträgen mit einer Gesamtfläche von rund 40 Hektar stattgegeben worden. Das teilte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hierzu mit. Aktuellere Zahlen lägen derzeit nicht vor.
Grundlage für die entsprechende Änderung des Bundesjagdgesetzes ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26. Juni 2012. Geklagt hatte damals ein Rechtsanwalt aus Baden-Württemberg.
„Wir müssen dieses Urteil natürlich akzeptieren, halten aber die Entscheidung für falsch“, sagt Kreisjägermeister Dietmar Grüning.
Derzeit gebe es im Landkreis Northeim zwar lediglich zwei Anträge. Sollte denen stattgegeben werden und weitere folgen, besteht aus seiner Sicht aber die Gefahr, dass bezüglich der Jagdflächen einen Flickenteppich entsteht. „Dann wäre eine effektive Bejagung nicht mehr möglich“, sagt Grüning. Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Seuchenbekämpfung wäre das problematisch.
Insofern sei es richtig, dass bei solchen Verfahren auch die Meinungen der Anrainer und der jeweiligen Jagdgenossenschaft eine Rolle spielen.
http://www.hna.de/lokales/northeim/grundstueckseigentuemer-wollen-rote-karte-jaeger-5611622.html