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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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Lottis Jäger darf nicht genannt werden

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Landgericht Schwerin untersagt der SVZ, den Namen zu veröffentlichen. Früherer weitergehender Beschluss zurückgenommen.

Wie heldenhaft und herroisch doch manche Jäger Haustiere jagen und erschießen, wobei die meisten von diesen Haustierjägern aber nie so mutig sind sich namentlich offen dazu zu bekennen.

So allerdings ein Jäger, wie in diesem Fall, es versäumt bei einem Zeitungsinterview die Zeitung darauf hinzuweisen, dass sein Name nicht öffentlich genannt werden sollte, muss er sich auch nicht über den darauf folgenden Shitstorm von Tierfreunden beschweren, der in solchen Fällen von jägerischem Haustiermorden, stets folgt.  Weder kann er für sein Versäumnis die Zeitung verklagen, noch den Anti-Jagdblog, in dem lediglich der Bericht in der SVZ zitiert wurde.  Der hundejagende Jäger wird auch ganz bestimmt für sein eigenes Fehlverhalten von keiner Seite  Schmerzensgeld erpressen können, dass eher Lottis Besitzern zusteht.  

Zum Glück scheiterte der Jäger auch mit seinem Versuch, dass im  „Fall Lotti“ nur noch in vagen Andeutungen berichtet werden dürfte.  Da sieht man mal wieder was Jäger nicht so alles anstellen, damit ihre eigenen Untaten ja nicht zu öffentlich werden. 

Ein Bild aus glücklichen Tagen: Boxerdame Lotti.  Ein Bild aus glücklichen Tagen: Boxerdame Lotti. 

Die Schweriner Volkszeitung darf künftig weder den Namen noch den Wohnort eines Jägers nennen, der in der Nähe von Schossin südlich von Schwerin einen Hund erschossen hat. Das hat das Landgericht Schwerin gestern entschieden. Die Richter urteilten, die Persönlichkeitsrechte des Jägers würden verletzt, wenn sein Name im Zusammenhang mit dem Tod des Hundes in der Zeitung genannt wird. Der Schutz dieser Rechte sei in diesem Einzelfall wichtiger als das Recht der Presse, in allen Details über den Vorfall zu berichten, da es sich nicht um eine schwerwiegende Straftat handelt.

Der Jäger hatte Anfang März diesen Jahres die Boxerhündin Lotti erschossen, die sich von ihrem Herrchen während eines Spaziergangs losgerissen hatte. Der Tod des Hundes hatte die Besitzer schwer getroffen und empört. Gegenüber der SVZ rechtfertigte der Jäger die Schüsse auf den Hund. Da dieser gewildert habe, habe er ihn erschießen müssen, um Wildtiere zu schützen.

Allerdings sah sich der Jäger nach einem SVZ-Artikel über den Vorfall öffentlichen Anfeindungen ausgesetzt und verlangte von der Zeitung, ihn nicht mehr namentlich zu nennen. Er bestritt auch, jemals zugestimmt zu haben, dass sein Name im Zusammenhang mit Lotti in der Zeitung stehen darf.

SVZ-Chefredakteur Michael Seidel sagte, er könne mit dem Urteil des Landgerichts leben. „Das Gericht hat uns einen wertvollen Fingerzeig gegeben, in welchem Rahmen wir in jedem Einzelfall zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten abwägen müssen.“ Zufrieden nahm Seidel zur Kenntnis, dass das Gericht einen viel weitergehenden früheren Beschluss zurücknahm. Danach hätte über den „Fall Lotti“ nur noch in vagen Andeutungen berichtet werden können, was laut Seidel einer Einschränkung der Pressefreiheit gleichgekommen wäre. Seidel sagte, es sei generell Aufgabe der Presse, transparent zu berichten. Gerade in der Lokalberichterstattung sei es darum auch wichtig, „Ross und Reiter namentlich zu nennen“, um bei den Lesern glaubwürdig zu bleiben.

Der „Fall Lotti“ ist noch nicht abgeschlossen. Ihr Herrchen hat Strafanzeige gegen den Jäger wegen illegaler Tierkörperbeseitigung gestellt. Der Jäger hatte den Hund nach eigenen Angaben irgendwo im Wald vergraben.

http://www.svz.de/lokales/zeitung-fuer-die-landeshauptstadt/lottis-jaeger-darf-nicht-genannt-werden-id10553261.html

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Siehe dazu auch:
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Erschossene Hündin Lotti: Staatsanwalt ermittelt - Täter will den Anti-Jagdblog verklagen
http://anti-jagd.blog.de/2015/08/16/erschossene-huendin-lotti-staatsanwalt-ermittelt-taeter-20705303/

Schossin: Hündin Lotti erschossen und weggeworfen
http://anti-jagd.blog.de/2015/03/03/schossin-lotti-erschossen-weggeworfen-20156907/

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