Harte Strafe
Bei Tierquälerei zugeschaut: Tiroler Jäger muss büßen
Leutasch/Landkreis - Harte Strafe: Weil er zusah, wie ein russischer Jagdgast eine blutende Gams über ein Geröllfeld zog, hat der Verband einem Tiroler Jäger eine strengen Verweis ausgesprochen. Der Entzug der Jagderlaubis droht...

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Grausamer Beweis: Ein russischer Jagdgast schleift eine angeschossene Gams über ein Geröllfeld.
Der strenge Verweis ist das höchste Strafmaß unter den Waidmännern. Bis zu drei Jahren könnte der Mann seine Jagderlaubnis verlieren. Er hatte dabei zugesehen, wie ein russischer Jagdgast im August in seinem Revier am Scharnitzjoch eine angeschossene, blutende Gams über ein Geröllfeld schleifte. Erst Minuten später erlöste jemand das Tier von seinen Qualen. „So etwas habe ich in 30 Jahren, die ich auf die Jagd gehe, noch nie erlebt“, sagt Tirols Landesjägermeister Anton Larcher. Hohe Wellen hatte der Vorfall geschlagen, weil ein niederländischer Urlauber die abscheuliche Tat gefilmt und auf Youtube hochgeladen hatte.
Die Staatsanwalt Innsbruck ermittelt noch gegen den Russen wegen Tierquälerei, der Jägerverband, dessen Chef Larcher ist, hat im Disziplinarverfahren ein deutliches Urteil gefällt. Denn der strenge Verweis hat für den Jagdpächter zwei drastische Folgen: Zum einen wird das Ergebnis derentsprechenden Behörde mitgeteilt, die Jagderlaubnis muss er wohl einige Zeit abgeben. „Ein lebenslanger Entzug ist juristisch aber nicht möglich“, betont Larcher. Zum anderen wird der Fall im Infoblatt des Tiroler Landesjagdverbands sowie auf seiner Internetseite öffentlich gemacht - „mit Namen und allen Details“, bekräftigt der Chef. „Das ist die härteste Strafe. Der Betroffene steht in der gesamten Jägerschaft am Pranger und wird zeitlebens damit konfrontiert.“
Rechtskräftig wird dieses Urteil allerdings erst, wenn der Beschuldigte dieses akzeptiert. Er habe allerdings schon Berufung angekündigt, sagt Larcher. In diesem Fall muss ein Gericht über die Schuld entscheiden.
Ein weiterer Jäger, gegen den ebenfalls ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden war, wurde freigesprochen. „Er war nachweislich weit weg und konnte nicht eingreifen“, bekräftigt Larcher.
Derzeit sorgen grausame Vorfälle mit Wild auch im Landkreis immer wieder für Entsetzen. Sei es das Reh, das ein freilaufender Hund am Staffelsee übel zugerichtet hatte. Oder die Hirschkuh, der ein Unbekannter die Hinterläufe durchschossen hatte und die sich tagelang durch den Wald quälte, bevor sie ein Landwirt in Oberau fand. In beiden Fällen ermittelt die Polizei.
Doch die Gerüchteküche brodelt schon. Im Fall der Hirschkuh werden auch die Bayerischen Staatsforsten ins Spiel gebracht. In einer Pressemitteilung stellt Meinhard Süß, Leiter des Forstbetriebs Oberammergau, darum klar: „Die Verletzung des Rotwilds steht in keinerlei Zusammenhang mit dem staatlichen Jagdbetrieb.“ Der Forstbetrieb habe im „fraglichen Zeitraum in der angrenzenden Staatsjagd keine Bewegungsjagd durchgeführt. Es wurden auch keine Schüsse bei der Ansitzjagd oder Pirsch abgegeben.“ Er wird noch deutlicher: „Der Forstbetrieb wird jeden, der öffentlich einen Zusammenhang zwischen dem Vorfall und der staatlichen Jagd herstellt, juristisch belangen.“