Neue Jagdverordnung in Hessen
Begrenzte Jagdzeiten und Mitsprache von Naturschützern: So wie sich die Grüne Priska Hinz die Jagdverordnung vorstellt, ist sie für Waidmanner inakzeptabel.

© dpa Soll zum Ärger der Jäger besser geschützt werden: Graugans mit Nachwuchs
Wenn ein pirschender Jäger eine Graugans oder einen alten Fuchs entdeckt, dann darf er die Waffe zücken und abdrücken. Vermutlich allerdings nur noch in dieser Jagdsaison, denn den rund 20.000 hessischen Jägern steht Ungemach ins Haus, sollte der Entwurf der neuen hessischen Jagdverordnung unverändert in Kraft treten. Während manchem Naturschutzverband die Einschränkungen der Jagd noch nicht weit genug gehen, laufen die hessischen Jäger Sturm gegen die Verordnung, die das hessische Jagdgesetz präzisiert und die alltägliche Praxis regelt. Das Jagdgesetz selbst, darauf hatten sich CDU und Grüne in der Koalitionsvereinbarung geeinigt, wird nicht angetastet. Allerdings heißt es in dem Vertrag auch: „Wir wollen die Liste der jagdbaren Tierarten auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüfen. Dazu gehört für uns auch, dass der Jagdschutz auf bestandsbedrohte Tierarten ausgeweitet wird.“
Umweltministerin Priska Hinz (Die Grünen) arbeitet die ihr Ministerium betreffenden Passagen im Koalitionsvertrag zügig ab. Kurz vor der Sommerpause verließ der Entwurf der neuen Jagdverordnung ihr Haus. Der Landesjagdverband stoppte daraufhin den Druck seines Verbandsorgans „Hessenjäger“, um noch eine geharnischte Stellungnahme unterzubringen. Die Jäger erkennen in dem Entwurf von Hinz „die Handschrift urbaner Schreibtisch-Ökologen und ideologischer Jagdgegner“, wie es heißt. Hessen stehe „eine der schlechtesten Jagdverordnungen Deutschlands“ ins Haus.
Stark verkürzte Jagdzeit auf den Fuchs
Die Jäger unterstellen der Landesregierung das Ziel, das deutsche Reviersystem verändern und das Jagdrecht als Eigentumsrecht aushebeln zu wollen. Jagdverbandspräsident Jürgen Ellenberger sieht eine „Reihe von Zumutungen“ und einen „ideologischen Angriff auf die Jagd“. Er hält die Einschränkungen der Jagd überdies für unzulässige Eingriffe in das im Grundgesetz garantierte Recht der Grundeigentümer. Im Kern der Jäger-Kritik stehen die Veränderungen der Jagdzeiten bestimmter Tierarten bis hin zur dauerhaften Schonzeit. Baummarder, Iltis, Mauswiesel und Hermelin sollen in Hessen grundsätzlich nicht mehr geschossen werden, ebenso wenig Rebhühner und Graugans. Stockenten und Feldhasen dürfen nur noch dann erlegt werden, wenn sie in ausreichender Zahl vorkommen. Ob und wann das tatsächlich der Fall ist, will die Oberste Jagdbehörde für Hessen nach einem einheitlichen Monitoring-Verfahren festlegen.
Weil an der Bestandserfassung von Enten und Hasen wohl auch die Naturschutzverbände beteiligt werden könnten, fürchten die Jäger die Mitsprache aus ihrer Sicht nicht ausreichend qualifizierter Verbände, die der Jagd kritisch gegenüberstehen. Das sei ein nicht gerechtfertigter „Systemwechsel“, meint der Sprecher des Landesjagdverbandes, Klaus Röther. Ein Dorn im Auge ist den Jägern auch die stark verkürzte Jagdzeit auf den Fuchs.
Verordnung „unsinniger und praxisferner“
Der Landesjagdverband hält die Einschränkungen weder für geboten noch für ausreichend begründet. Schon jetzt ließen Jäger aus Sorge um den Bestand in gut 80 Prozent der Jagdreviere den Feldhasen unbehelligt. Füchse und andere Prädatoren wie Marder und Iltis müssten hingegen zum Schutz anderer Tierarten bejagt werden. Sonst drohe eine Entwertung der Niederwildreviere, die kaum mehr verpachtet werden könnten.
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/neue-jagdverordnung-sorgt-fuer-stunk-in-hessen-13743889.html